"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Vergleichsangebote - Fehlanzeige?! HILFE!  (Gelesen 2902 mal)

Orchidee

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Vergleichsangebote - Fehlanzeige?! HILFE!
« am: 07. Oktober 2010, 12:40:03 »

Hallo,

ich bin hier unter gleichgesinnten, daher packe ich die Karten einfach auf den Tisch...
Insgesamt habe ich um die 5.000,-€ Schulden!
Verteilt auf verschiedene Gläubiger.

Die Kleckerbeträge kann ich diesen Monat dank einer Kautionsrückzahlung begleichen!
Eine Sache der Telekom läuft über Ratenzahlung.

Insgesamt über von den Schulden bleiben dann 3.000,-€ von 5.000,-€ die ich noch zu zahlen habe.
Ich habe dort angerufen und nach einem Vergleichsangebot gefragt. Aber die gehen einfach nicht runter.
Ok... die Schulden stammen aus einem Handyvertrag, den ich für ein Familienmitglied abgeschlossen habe.
Natürlich auf meinen Namen  :neutral: :rougi:
Also muss leider ICH auch dafür gerade stehen :cry: Klar ist auch meine eigene Schuld!

Nur hat mir mal jemand mitgeteilt, dass man bei einem Vergleich, oft nur 20% der eigentlichen Summe zahlen muss.
Das sah aber heute anders aus...

Was kann ich da noch tun?
Danke für Eure Hilfe!

Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Vergleichsangebote - Fehlanzeige?! HILFE!
« Antwort #1 am: 07. Oktober 2010, 16:16:57 »

Hallo,

also die 20% sind oft Schulden welche zig Jahre bestehen wo mehrfach die EV abgegeben wurde, jemand krank ist und nie wieder Einkommen erzielen wird. Ansonsten ist es aussichtslos.

Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Vergleichsangebote - Fehlanzeige?! HILFE!
« Antwort #2 am: 07. Oktober 2010, 17:44:50 »

Mobilfunkanbieter sind was vergleiche angeht sehr schlechte Verhandlungspartner! Aufgrund der internen Strukturen dort verzichtet man teilweise im Falle einer Insolvenz lieber auf die Gesamtsumme als einem Vergleich zuzustimmen.

Wie Inkassomitarbeiterin schon richtig sagte, sind 20% nur in Ausnahmefällen realistisch. Normalerweise sollten es schon zwischen 50-60% der eigentlichen Summe sein.

Wie kommen bei einem Handyvertrag 3000 EUR Schulden zusammen?
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Orchidee

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Vergleichsangebote - Fehlanzeige?! HILFE!
« Antwort #3 am: 07. Oktober 2010, 18:42:50 »

Der Vertrag stammt aus dem Jahr 2006!
Es haben sich ein Haufen Zinsen, Inkassogebühren, Bearbeitungsgebühren angehäuft!

Ich habe mich auch immer gefragt, weshalb die das Handy nicht früher abgestellt haben.
Da ich nicht im Besitz der Sim Karte war, sondern wie gesagt meine Schwester, habe ich nur am Ende die Rechnung erhalten und musste sogar anrufen um die Karte SELBST sperren lassen.
Sonst hätte sie fröhlich weiter telefonieren können (in die USA) und die Rechnung wäre noch höher gewesen.
Ist mir ein Rätsel wieso ein Anbieter nicht selbst auf die Idee kommt einfach mal den "Hahn abzudrehen" !  :shock:

Aber ich kann es ja jetzt nicht mehr ändern, sondern muss zusehen, dass ich es loswerde.

Das ganze läuft auch nicht mehr über den Telefonanbieter sondern schon längst über ein Inkasso Unternehmen.
Gerichtlich lief diesbezüglich nie was. Kann es nicht sogar sein, dass der Betrag bereits verjährt ist?  :whistle:
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Vergleichsangebote - Fehlanzeige?! HILFE!
« Antwort #4 am: 07. Oktober 2010, 19:31:40 »

Hallo !

Ich bin mir nicht zu 100% sicher, das sage ich mal vorweg!

Aber ich bin der Meinung, das Forderungen, die nicht tituliert werden( Mahnbescheid ) nach 3 Jahren verfallen.

Ob das bei dir zum tragen kommt, kann denke ich nur ein Jurist beantworten !

Im täglichen Geschäftsverkehr werden eine Vielzahl von Verträgen zwischen Privatpersonen und Kaufleuten, aber auch zwischen Kaufleuten untereinander abgeschlossen, beispielsweise Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge und vieles mehr. Aus diesen Verträgen entstehen Verpflichtungen wie z.B. die Bezahlung des Kaufpreises. Der Geltendmachung solcher Ansprüche ist eine zeitliche Grenze gesetzt. Das bedeutet, nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist kann der Schuldner sich auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern. Der Gläubiger kann seinen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen, obwohl er rechtlich gesehen weiterhin besteht.

Jährlich gehen Millionenbeträge durch außer Acht gelassene Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen verloren. Ein wichtiger Stichtag ist hierbei der 31. Dezember eines jeden Jahres.

Die wichtigsten Ansprüche, die der dreijährigen Regelverjährung unterliegen sind:

    * Vertragliche Zahlungsansprüche von Handwerksbetrieben oder Händlern wegen Lieferung von Waren oder Erbringung von Werkleistungen.
    * Lohn- und Gehaltsansprüche von Gesellen, Arbeitnehmern und Lehrlingen.
    * Schadenansprüche wegen unerlaubter Handlung, beispielsweise wegen Verletzung von Eigentum, Gesundheit oder Leben.
    * Ansprüche auf Sachleistung wie beispielsweise die Erfüllung des Kauf- oder Werkvertrags.
Gespeichert
 

Orchidee

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Vergleichsangebote - Fehlanzeige?! HILFE!
« Antwort #5 am: 07. Oktober 2010, 19:48:06 »

ok... damit ich mich da jetzt nicht verzettel....

WIE bekomme ich denn nun raus, ob die Forderung verjährt ist oder nicht?  :gruebel:


Gespeichert
 

deagle

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 263
Re: Vergleichsangebote - Fehlanzeige?! HILFE!
« Antwort #6 am: 08. Oktober 2010, 08:39:29 »

in dem Moment in dem Du mit dem Gläubiger in Verhandlung stehst wird die Verjährungsfrist unterbrochen.
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Vergleichsangebote - Fehlanzeige?! HILFE!
« Antwort #7 am: 08. Oktober 2010, 08:44:11 »

Gemäß § 212 BGB beginnt die Verjährung bei Vorliegen eines der folgenden Tatbestandes erneut

1.bei einer Anerkennung des Anspruchs durch den Schuldner, indem dieser eine
•Abschlagszahlung
•Zinszahlung
•Sicherheitsleistung
leistet oder den Anspruch in anderer Weise anerkennt.2.bei einer Vornahme oder Beantragung einer gerichtlichen oder behördlichen Vollstreckungshandlung, es sei denn die Vollstreckungshandlung wird auf Antrag des Gläubigers oder wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen aufgehoben.Daneben stellt § 213 BGB klar, dass der Neubeginn der Verjährung auch auf Ansprüche anwendbar ist, die neben dem ursprünglichen Anspruch bzw. an seine Stelle treten. Dies sind z.B. Schadensersatzansprüche oder Minderungsansprüche.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Vergleichsangebote - Fehlanzeige?! HILFE!
« Antwort #8 am: 08. Oktober 2010, 20:58:13 »

Normalerweise sollten es schon zwischen 50-60% der eigentlichen Summe sein.

Selbst das kommt nur äußerst selten vor. Mein Vorschlag. Nicht anrufen sondern hinschreiben, wie deine finz. Lage aussieht. (Dafür wird in der Regel auch der Nachweis, Lohnabrechnung,...) verlangt und unterbreite das Angebot schriftl.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz