Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: RacingPaul am 23. Januar 2013, 08:39:40
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Hallo zusammen,
geht man bei Vergleichsverhandlungen von dem Ursprungsvertrag aus oder vom Gesamtbetrag incl. den Inkassoforderungen (die sowieso strittig sind), von Zinsen (die oftmals schon verjährt sind) und dann den Säumniszuschlägen vom Finanzamt die die Hauptforderung mehrfach übersteigen?
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Ich habe bisher von keinem gelesen, der sich mit dem FA auf eine Summe unterhalb der Hauptforderung geeinigt hat. Der Spielraum des FA scheinen die Säumniszuschläge zu sein.