Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: nixnutzwutz am 17. September 2007, 13:50:33
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Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Verjährung von Forderungen.
Und zwar habe ich seit November 2005 von der Stadt wegen fehlendem Versicherungsschutz beim PKW eine Forderung in Höhe von 30,- Euro offen. Ich konnte diese damals nicht bezahlen und habe dann auch nichts mehr von der Sache gehört (keine weiteren Mahnungen oder sonstige Maßnahmen).
Nun habe ich letzte Woche (14. 09. 07) ein Schreiben bekommen, in dem ich aufgefordert werde, die Forderung bis 04. 10. 07 zu begleichen.
Ist das überhaupt rechtens? Ist diese Forderung denn zwischenzeitlich nicht vielleicht schon längst verjährt?
Kennt sich hier im Forum jemand damit aus?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
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Möchte jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft geben-- aber meines Erachtens dürfte hier die 3jährige Verjährungsfrist greifen. Von wann genau stammt der Anspruch denn? Ist dieser erst 2005 entstanden?
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Und wieso bezahlen Sie nicht einfach diese 30 EUR und Ruhe ist? Bei 300 oder 3.000 da würde ich mir dann schon eher mal die Mühe machen. Aber wegen 30 auf die Barrikaden zu gehen, ich weiß nicht?
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@Kathinka77:
Der Anspruch stammt aus 2005.
@lucca_m:
Selbst 30 Euro (+6 Euro Mahngebühr) sind für mich zurzeit (Pfändung!) kein Pappenstiel. Davon lebe ich eine Woche!
Auf die Barrikaden will ich ja gar nicht gehen, aber hoffen darf man doch wohl noch, oder?
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Da es sich um ein Bußgeld handelt, gilt folgendes:
Die Frist beträgt drei Jahre bei einer Geldbuße bis zu eintausend Euro und fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro.
Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Im Falle eines Bußgeldbescheids tritt zwei Wochen nach der Zustellung Rechtskraft ein, sofern dem Bußgeldbescheid bis dahin nicht mit einem Einspruch wirdersprochen wurde.
Also hier:
November 2005 Bußgeldbescheid; Rechtskraft nach 2 Wochen ab Zugang.
Verjährungsfrist sollte also spätestens Dezember 2008 sein.
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Vielen Dank für die Antwort,
auch wenn sie nicht ganz in meinem Sinne war. . . SEUFZ