Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: lassinger am 03. August 2009, 09:34:59
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Hallo,
habe heute einen Brief einer Inkassostelle bekommen, in welchem ich zur Zahlung meiner Bankschulden aufgefordert werde. Diese Schulden stammen aus dem Jahr 1999-2000. Nun stellt sich mir die Frage nach der Verjährung von Bankschulden. Gibt es diesbezüglich allgemeingültige Informationen?
Vielen Dank!
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m.E. greift § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB mit 10-jähriger Hemmung wenn es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt.
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Schliesse mich Paps an. Oder aber es liegt ein Titel vor, dann sind es 30 Jahre.
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Kann mir jemand das mit dem Titel erklären, was bedeutet das? Danke!
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hi lassinger :hi:
Ein Titel sind : Mahn & Vollstreckungsbescheid die sind 30 Jahre Vollstreckbar...
gruß juergengrisu
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hi lassinger :hi:
Ein Titel sind : Mahn & Vollstreckungsbescheid die sind 30 Jahre Vollstreckbar...
gruß juergengrisu
Mahnbescheid erwirkt keinen Titel, Vollstreckungsbescheid ja. Ebenso ein rechtsgültiges Urteil.