Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: lassinger am 03. August 2009, 09:34:59

Titel: Verjährung von Bankschulden
Beitrag von: lassinger am 03. August 2009, 09:34:59
Hallo,

habe heute einen Brief einer Inkassostelle bekommen, in welchem ich zur Zahlung meiner Bankschulden aufgefordert werde. Diese Schulden stammen aus dem Jahr 1999-2000. Nun stellt sich mir die Frage nach der Verjährung von Bankschulden. Gibt es diesbezüglich allgemeingültige Informationen?

Vielen Dank!
Titel: Re: Verjährung von Bankschulden
Beitrag von: paps am 03. August 2009, 19:33:09
m.E. greift  § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB mit 10-jähriger Hemmung wenn es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt.
Titel: Re: Verjährung von Bankschulden
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 03. August 2009, 21:29:45
Schliesse mich Paps an. Oder aber es liegt ein Titel vor, dann sind es 30 Jahre.
Titel: Re: Verjährung von Bankschulden
Beitrag von: lassinger am 04. August 2009, 09:40:47
Kann mir jemand das mit dem Titel erklären, was bedeutet das? Danke!
Titel: Re: Verjährung von Bankschulden
Beitrag von: juergengrisu am 04. August 2009, 09:56:54
hi lassinger :hi:

Ein Titel sind : Mahn & Vollstreckungsbescheid die sind 30 Jahre Vollstreckbar...
gruß juergengrisu
Titel: Re: Verjährung von Bankschulden
Beitrag von: foxtra am 04. August 2009, 17:35:40
hi lassinger :hi:

Ein Titel sind : Mahn & Vollstreckungsbescheid die sind 30 Jahre Vollstreckbar...
gruß juergengrisu

Mahnbescheid erwirkt keinen Titel, Vollstreckungsbescheid ja. Ebenso ein rechtsgültiges Urteil.