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Autor Thema: Verjährung von Verbraucherkrediten / Wiedereintrag in der SCHUFA  (Gelesen 3874 mal)

schuldnerinffm

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In 1993 habe ich einen Kreditvertrag von damals ca. 24000 DM abgeschlossen, den ich zunächst für einige Monate bezahlt habe. Dann aber wurden keine weiteren Zahlungen geleistet.

Nach längerem Auslandsaufenthalt (unbekannt verzogen) bekam ich nach meiner Rückkehr in 2007 ein Schreiben eines Inkassobüros / Schuldenaufkäufers das mich darüber informierte, das die Forderungen der Bank übernommen wurden, und ich diesem Schuldenaufkäufer nun ca. 19500 EUR schulden würde.

Seither habe ich KEINE Zahlungen leisten können. Auf die ersten Schreiben reagierte ich noch, aber nur um beweiskräftige Unterlagen zu bekommen. Seither habe ich in Abständen von ca 2 Monaten regelmäßig neue Angebote erhalten. Eines dieser Angebote beinhaltete sogar einen Nachlass um über 90% !!!!. Das machte mich erst recht stutzig. Trotz allem konnte ich und kann immer noch keine Zahlungen leisten, da ich von Hartz IV lebe und arbeitslos bin.

Nun plane ich, mich mit zwei Freunden selbständig zu machen, und möchte zumindest anfangen, diese Schulden (als auch weitere einer Anwaltskanzlei von ca 4800 EUR) zu regeln. Deshalb habe ich im Januar 2009 (also erst kürzlich) meine SCHUFA Einträge eingesehen, und mit großen Erstaunen festgestellt, das beide negative Einträge gelöscht wurden. Natürlich ist mir klar, das dieses meine Schulden nicht tiglt, aber es könnte sehr hilfreich sein, denn wenn ich Einstieglsgeld beantrage muss ich meine SCHUFA beim Arbeitsamt vorlegen.

Zusammfassend also:

Original Kreditvertrag:       Juni 1993
Zession bei SCHUFA eingtragen:      Dezember 2004 (aber gelöscht, bzw. nicht mehr online sichtbar)
Weiterer SCHUFA Eintrag:      Juni 2005 (selbe Firma wie Zession, daher kurzfristig 2 Einträge mit derselben KtoNr.
SCHUFA Eintrag Anwaltskanzlei:      März 2005 (die Anwaltskanzlei hat sich NICHT gemeledet)

Alle diese Einträge sind zur Zeit (11.01.2009) gelöscht.

Mir ist bekannt, das die SCHUFA turnusgemäß alle Einträge nach 3 Jahren löscht, und die o.a. Einträge würden in diesen Zeitrahmen fallen. Soweit ich bei www.meineschufa.de lesen konnte, werden titulierte Forderungen erst nach vollständiger Erledigung der Forderungen gelöscht. Demnach kann es sich aber nicht um titulierte Forderungen handeln. Es gibt auch keine Einträge bezgl. EV oder Haftantrag EV etc... nach SCHUFA hätte ich heute (11.01.2009) nur positive Einträge und einen Score von 50-60 (eigentlicher Score ist geheim).

Meine Fragen:

- Wann kann ein Wiedereintrag frühestens wieder möglich?
- Können Gläubiger eine Forderung, die über 15 Jahre alt ist eintreiben (es sind alles Verbraucherkredite)?
- Wie würde sich eine EV die ich leisten würde unter diesen Umständen auswirken?
- Was kann ich tun, um meine Schulden zurückzuzahlen?


Vielen Dank im Voraus für die beantwortung meiner Fragen.
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