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Autor Thema: Verkauf von Schulden ins Ausland rechtens ?  (Gelesen 1965 mal)

SenseMaker2014

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Verkauf von Schulden ins Ausland rechtens ?
« am: 14. Mai 2014, 08:27:54 »

Folgende Situation: Privatperson X, wohnhaft in München, hat durch Umzug nach Düsseldorf noch einen geringfügigen Betrag (Mitgliedsbeitrag beim Fitnesstudio) in den 90er Jahren offenstehend am alten Wohnsitz. Ist einfach vergessen worden, und die Mahnungen des Gläubigers Y sind durch den Umzug auch nicht zugestellt worden.

Wegen des Umzugs und neuer Meldeadresse hat sich der Gläuber Y nach einem Jahr einen Vollstreckungsbescheid besorgt. Die Angelegenheit war damit für den Schuldner X vergessen, bis nach 15 Jahren eine Firma Z mit Sitz in Frankreich und sich durch einen deutschen Anwalt legitimierend, neue Ansprüche aus dem Vollstreckungstitel der 90er Jahre anmeldet.

Der frühere Gläubiger Y (Besitzer des Fitnesstudios) hat wohl seine ganzen offenen Forderungen mit Schliessung des Fitnesstudios an diese Firma Z in FR verkauft.

Die "Veräusserung" der Forderungen wurden gegenüber der Privatperson X aber nie angekündigt, auch nicht mit deren Einverständnis. Sie hätte sich selbst mit der Forderungsabtretung ins Ausland und den daraus resultierenden Schulden an ein ausländisches Unternehmen auch nicht einverstanden erklärt; schliesslich bestand in den 90er Jahren nur ein Vertragsverhältnis mit dem Studiobesitzer selbst.

Der deutsche Anwalt der Firma X aus FR hat sich beim Amtsgericht Düsseldorf eine Kostenfestsetzungsbeschluss beschafft, im Jahre 2010.

Nun tauchen im Jahre 2014 mit Schreiben durch einen Gerichtsvollzieher die Forderungen erneut auf als Zwangsvollstreckungssache.

In dem Ladungsschreiben zum Termin heisst es für die Privatperson: "Sollten Sie beabsichtigen, der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft zu widersprechen, so müssen Sie beim hiesigen Vollstreckungsgericht den Rechtsbehelf der Erinnerung nach §766 ZPO einlegen."

Die Privatperson X erkennt den Verkauf des Schuldentitels von dem ersten Gläubiger Y an ein Unternehmen Z im europäischen Ausland nicht an.

Zum Sachverhalt zwei wesentlichen Fragen:

1.) Ist in DE der Verkauf eines Schuldentitels (Vollstreckungsbescheid) von einem Gläubiger Y ins europäische AUsland, ohne in Kenntnisetzung des Schuldners X überhaupt rechtens ?

2.) Kann die Privatperson X den Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen ? - Macht das Sinn ? Wenn ja, wie geht das ? Formloser Antrag an das Amtsgericht / Vollstreckungsgericht ? - Welche Kosten würden hier zusätzlich entstehen ?
-------
Im Voraus Danke/Gruss.
Gespeichert
 

eidechse

Re: Verkauf von Schulden ins Ausland rechtens ?
« Antwort #1 am: 14. Mai 2014, 16:42:44 »

Die Abtretung einer Forderung aus einem Vollstreckungstitel erfordert nicht die Zustimmung des Schuldnes. Der Schuldner muss auch nicht im vorhinein darüber unterrichtet werden.

Sollte deswegen eine Erinnerung beabsichtigt sein, kann sich der Schuldner diese getrost sparen.
Gespeichert
 
 

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