Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Ornella am 15. November 2006, 16:46:08
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Hallo, ich habe die Möglichkeit, eine Forderung, die ich gegen Dritte vor einigen Jahren bei Gericht erstritten habe, für 50% des Wertes abzugeben. Ich würde dies gerne machen, hat hier jemand Erfahrungen damit? Kann man sowas einfach schriftlich festhalten oder braucht man einen Notar etc. ? Ich möchte nur nicht, dass es in die Hose geht, weil man mal wieder unwissend war.
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Wer kauft eine Forderung, die scheinbar nichts wert ist für50% ?
Da es sich um ein einfaches Rechtsgeschäft handelt, sollte ein Vertrag über den Verkauf der Forderung reichen.
Alles andere ist Problem des Käufers.[addsig]