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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vermieterpfandrecht...  (Gelesen 9518 mal)

calibra2l16v

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Re: Vermieterpfandrecht...
« Antwort #20 am: 01. Oktober 2010, 12:47:53 »

Warum gilt das Gesetz nur bei anderen?
Mir ist es wirklich sch****egal ob er sich mein DVD-Player/Anlage usw usw behalt,soll er mit glücklich werden!
Ich will nur meine Sachen haben die für mich wichtig sind!

Das schlimme ist,ich wohne hier auf einem Dorf...
der Vermieter ist im Kirchenchor,der GV wohnt auch nur paar Strassen weiter und man spricht sich mit " DU" an.

Die Idee mit,Bild kämpft für sie,ist gar nicht schlecht...
bloß traurig,dass es nicht wirklich ums helfen geht sondern darum eine tolle Geschichte zu verkaufen.
ist doch zum kotzen sowas!!!

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Maurice Garin

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Re: Vermieterpfandrecht...
« Antwort #21 am: 01. Oktober 2010, 13:01:56 »

gurgeln Sie mal nach "Berliner Räumung" (wurde das schon gesagt?).

Sowas kann für den Vermieter übel ausgehen, wenn er sich nicht exakt an die Regeln hält. Üblicherweise ist die Herausgabe von irgendwelchen Dingen aber nicht das Problem. Es geht nur um die Kosten der Räumung.
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lenchik22

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Re: Vermieterpfandrecht...
« Antwort #22 am: 01. Oktober 2010, 15:22:52 »

Meine Frage: hatten Sie nicht das Geld die Räumung zu bezahlen? Ich hätte mir das Geld geliehen, um so was zu vermeiden. Denn der Wert der Sachen ist ja mehr als die 2000,-.

Trotzdem hilf es natürlich jetzt nicht. Und wenn der Vermieter stur macht...

Ich hätte auch den Vermieter im Dorf fertig gemacht. Öffentlich. So mit sprüchen: Und gefällt ihnen meine Unterwäsche, die sie behalten??? Gerade bei so was kann man was erreichen. In der Stadt ist dem Vermieter sch... egal, was über ihn geredet wird, aber im Dorf ist was anderes. Da kennt man sich ja. Und bestimmt könnte der Pfarrer da was erreichen. Meinetwegen Ratenzahlung oder so was.

Aber man steckt nicht in der gleichen Haut. Ich wäre wahrscheinlich schon zusammengebrochen oder so... Und wenn ich wüsste die Sachen sind noch in der Wohnung - einbrechen wichtige Sachen rausholen. Soll er doch dann nachweisen was fehlt, der muss das ja auch detailiert angeben....

Lg
Lena
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calibra2l16v

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Re: Vermieterpfandrecht...
« Antwort #23 am: 01. Oktober 2010, 16:27:56 »

Hätte ich jemaden gehabt,der mir mal eben 2000euro leihen kann,hätte ich ihn schon vorher noch zwei monatsmieten gefragt(800Euro)!

Bei der ARGE bzw Sozialzentrum habe ich auch vorher gefragt aber die meinten,dass wäre nicht ihr problem weil ich ALG1 bekomme und sie nicht für mich zuständig sind.
Würde ich Hartz4 bekommen ,würde die Sache anders aussehen.

Wer so unmenschlich ist und dir nicht die sachen wiedergibt ,den wird es wohl kaum stören,dass man da ein plakat aufhängt.

wenn ich wüßte wo meine sachen stehen,würde ich sie mir holen..da bin ich ehrlich aber ich weiß nicht wo die sind!

Und dem Vermieter ein Ballerman an kopf halten -besser nicht!
das gibt nur noch mehr ärger...obwohl ich glaube,dass wäre die letzte möglichkeit.
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Vanitas

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Re: Vermieterpfandrecht...
« Antwort #24 am: 01. Oktober 2010, 18:21:36 »

Da hier in diesem Fred zwei verschiedene geschädigte Parteien sind, ist mir nicht immer klar, an wen die Anworten und auch Fragen gerichtet sind. Wär vielleicht ganz gut, wenn ihr die Namen dazu schreiben könntet, an wen eure Kommentare gehen.

@Maurice Garin: die Berliner Räumung ist bei uns durchgeführt worden. Und es ist auch unstrittig, dass der Vermieter ungesetzlich gehandelt hat. Nur was nützt das, wenn sich kein Anwalt bereit erklärt dagegen vorzugehen, weil er die immensen Kosten eines solchen Verfahrens scheut, die durch die PKH nicht mal ansatzweise gedeckt sind? Ich versteh die Anwälte ja schon, aber wo bleibt so ein Bürger dann mit seinem Rechtsanspruch?

@Insokalle: nur um da Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, wir sind keine Juristen. Haben von Rechtsangelegenheiten also nur soviel Kenntnis wie der normale Durchschnittsbürger, plus das was man sich mittlerweile im Internet angelesen hat. Wenn ich also zu einem Gericht gehe und dort mit einem Rechtspfleger spreche, der mich dann berät, gehe ich davon aus, dass er weiss was er sagt und glaube ihm das erstmal. Warum sollte ich das in Frage stellen?
Was die Frist für den Antrag einer einstweiligen Verfügung angeht, gilt eine Frist von 4-8 Wochen nach Bekanntwerden des Schadens, je nach Gericht. ( Quelle: http://www.einstweilige-verfuegung.de/EVAntrag.html )

Klar sollte man das sofort machen. Wollten wir doch! Was machst du in einem Fall, wo der Anwalt sagt, das mach ich nur, wenn Sie mir 400 Euro auf die Hand geben als Sicherheitsleistung? Und du hast das Geld definitiv nicht? Selbst darf man so einen Antrag nicht stellen, solang du anwaltlich vertreten wirst, hab ich doch schon vorher in dem Post geschrieben. Das kannst mir glauben, wir haben sicher nicht aus Bequemlichkeit die Zeit verstreichen lassen. Bitte nicht auch noch hier sowas unterstellen. Wir haben alles mögliche gemacht, aber sind überall auf Widerstände und Hürden gestossen.

Zum Thema "BILD kämpft für Sie". Mal bitte kurz drüber nachdenken: Seit Monaten hetzt die BILD krass gegen Hartz4er. Alles faule Schweine usw. Und dann kommt ein Hartz4er daher und beschwert sich über was. Da würden die wohl in einen Interessenskonflikt geraten. Wo bleibt deren Glaubwürdigkeit sonst? Und das die unsre Geschichte nehmen, umdrehen und deren Thesen damit untermauern was für Schmarotzer wir doch sind, nö, das muss man nicht haben. Auch wenn wir heute keine Hartz4er mehr sind, ich fühle mich mit ihnen solidarisch.

Es ist also alles nicht einfach. Auch vor dem Haus des Vermieters was anzufangen, das ist schwer. Wir wohnen mittlerweile gut 350 Km von dem entfernt und ausserdem ist der eh immer unterwegs, selten zuhaus. Was wir nicht alles schon versucht haben. Aber irgendwann gehen einem sowohl Ideen als auch Kraft aus.
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Maurice Garin

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Re: Vermieterpfandrecht...
« Antwort #25 am: 01. Oktober 2010, 22:16:00 »

Und es ist auch unstrittig, dass der Vermieter ungesetzlich gehandelt hat.
Für wen ist das unstrittig? Für Sie, für den Vermieter, für den Anwalt, oder für das Gericht?

Die "Berliner Räumung" ist aus Vermietersicht eine gute Lösung, weil man dadurch verhindert, noch mehr Geld sinnlos zu verbrennen. Dass Sie da womöglich anderer Ansicht sind, verstehe ich aber.

Soweit der Vermieter die Regeln einhält, ist das Modell auch gerichtlich abgesegnet. Die Einhaltung der Regeln erfordert vom Vermieter aber akribisches Vorgehen bzgl. der Bestandsaufnahme und auch bzgl. der Herausgabe von persönlichen Gegenständen, die nicht dem Vermieterpfandrecht unterliegen.

In den mir bekannten Fällen war die Herausgabe dieser Gegenstände durch den Vermieter auch nie ein Problem. Was will der auch damit? Allerdings hatten die geräumten Mieter öfters Probleme, die Sachen auch tatsächlich abzuholen.

Im Übrigen wird es dem Vermieter i.d.R. ja auch nicht um den Erlös aus einer evtl. Verwertung gehen. Sondern darum, die hohen Kosten der Räumung durch den GVZ zu vermeiden. Deshalb konnten die Mieter in den mir bekannten Fällen auch alles abholen, was sie wollten. Vermieterpfandrecht hin oder her.

Dass das in den hier geschilderten offensichtlich anders gelaufen ist, wundert mich. Aber wenn die Ansprüche unstrittig sind, dann sollte man in den Zeiten der Anwaltsschwemme auch einen RA finden, der den Fall übernimmt.
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Vanitas

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Re: Vermieterpfandrecht...
« Antwort #26 am: 02. Oktober 2010, 12:25:07 »

Für wen ist das unstrittig? Für Sie, für den Vermieter, für den Anwalt, oder für das Gericht?

Für das Gesetz:

§ 562
Umfang des Vermieterpfandrechts

(1) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen.

(2) Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden.


Punkt 2 macht sein ungesetzliches Verhalten deutlich! "Für künftige Entschädigungsforderungen". Darunter fallen laut Anwalt auch die Räumungskosten. Ein Vermieterpfandrecht ist nur dann anzuwenden, wenn damit Forderungen aus dem Mietverhältnis befriedigt werden sollen. Also Mietrückstände oder beispielsweise Forderungen aus Jahresabrechnungen. Räumungskosten entstehen erst im nachhinein und müssen separat geltend gemacht werden. Da wir keine Mietschulden oder sonstige Schulden beim Vermieter hatten , war gar keine Grundlage für ein Vermieterpfandrecht vorhanden. DAS ist der Hauptpunkt. Wir hatten den Auszugstermin überschritten, das ist was anderes.

Klar ist eine Berliner Räumung die günstigere Variante und das seh ich auch so. Warum sollte ich das anders sehen? Wäre das so gelaufen wie es vom BGH gedacht war, wäre das auch alles in Ordnung gewesen und längst erledigt.

Soweit der Vermieter die Regeln einhält, ist das Modell auch gerichtlich abgesegnet.

Und genau DAS hat er NICHT. Er war am Räumungstag nichtmal persönlich anwesend, auch kein Stellvertreter, was den GV ziemlich sauer gemacht hat. GV und Ordnungsamt sind dann nach Übernahme der Wohnung abgezogen, also 15 Minuten später. Zurück blieb ein unbeaufsichtigter 2-Mann-Räumungstrupp (die machen Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen wie auf dem Fahrzeug stand), die keine Liste oder sowas geführt haben, sondern einfach stur die Wohnung ausräumten und sich weigerten auch nur einen Gegenstand von unseren persönlichen Sachen herauszugeben. SO ist das vom BGH NICHT vorgesehen.

Und es ging dem Vermieter nicht um das Geld. Davon hat er genug, wie er selbst zu uns sagte. Es ging ihm darum uns fertig zu machen. Denn wir hatten vorher lange einen Rechtsstreit mit ihm wegen Wohnungsmängel. Und zwar richtige, nicht das wieder kommt, es wäre da sicher nur um Kleinigkeiten gegangen. Es gab im Winter bei Minusgraden öfter Ausfall der Heizung und dann friert man in einer Dachgeschosswohnung schnell ganz schön. Wenns dann ab 22 Uhr verbotenerweise auch kein Heisswasser mehr gibt, weil der Vermieter meint er müsse an der falschen Stelle sparen, wirds noch unlustiger. Der Richter hatte bestätigt, dass Heisswasser rund um die Uhr zur Verfügung stehen müsse. Unser Vermieter ist einer der Kategorie, der Miete kassiert und sich sonst einen Dreck um die Wohnung schert. Mängel hat er ignoriert, egal ob mündlich oder dann schriftlich angezeigt hat. Der Mieterverein hat dann den Prozess angeleiert, weil auch sie nicht weiter kamen mit ihm. Ok aber das würde jetzt zu lang werden. Fakt ist er hat sich die Zähne an uns ausgebissen und als wir den Auszug nicht pünktlich vornehmen konnten, war das die Stunde des Triumphes für ihn.

Um das nochmal deutlich zu machen, ja, wir sind Schuld den Termin nicht eingehalten zu haben, auch wenns unabsichtlich war. Die Räumung war berechtigt, das bestreiten wir nicht. Aber es ist nicht umsonst gesetzlich festgelegt worden, dass persönliche Dinge unpfändbar sind. Er hat sie nicht herausgegeben, obwohl er mehrfach von dem Anwalt damals dazu aufgefordert wurde und wurde auch auf mögliche Schadensersatzforderungen aufmerksam gemacht, die er erwarten könne, wenn er die Herausgabe weiter verweigern würde oder wie der Vermieter angedroht hat, vernichtet.

Hier ist das Vermieterpfandrecht recht gut erklärt:
http://www.hb-rechtsanwalt.de/aktuelles/mandanteninformation/mietrecht/62-die-erleichterte-zwangsraeumung-der-mietwohnung-welche-vorteile-bringt-sie-wirklich.html

Klar gibts genug Anwälte. Aber die scheuen so einen Fall, wie ich schon mehrfach geschrieben habe, weil sie die immensen Kosten scheuen. Das haben sie unumwunden gesagt. Wie ist da dein Vorschlag was zu tun ist? Oder ok Sie, obwohls im Net üblich ist zu duzen, wenn Sie drauf bestehen, kein Thema.
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Born2Pain

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Re: Vermieterpfandrecht...
« Antwort #27 am: 02. Oktober 2010, 14:03:33 »

Es gibt immer Leute, die hätten "Dies & Das" getan oder noch besser, es gar nicht erst zu der Situation kommen lassen. Wie Vanitas schon schrieb hatten wir bis zur Räumung überhaupt keine Schulden beim Vermieter, im Gegenteil unsere Kaution hat er sogar bis heute noch in Händen. Zu der Vielzahl der Mängel der Wohnung kam noch hinzu das für die Jahre 2005 - 2008 gar keine und für 2004 eine beinspruchte Jahresabrechnung der MNK erstellt wurde.

Und es ist in der Tat so, das man zumindest im BL Hessen solange man anwaltlich Vertreten ist, nicht selbst persönlich gewisse Anträge wie z.B. Einstweilige Anordnungen (Verfügungen) stellen darf. Denn genau das wollten wir machen, nachdem unser lieber Anwalt im Urlaub war. Auch eine Anzeige bei der Polizeidienststelle wurde abgeblockt, denn es sei Zivilrecht und darum müsse man sich per Anwalt über den Klageweg erwehren. Wenn jemand behauptet, wir hätten tatenlos zugesehen, der soll sich vor uns stellen und das nochmal wiederholen. So ein Schwachsinn möchte ich mir verbitten.

Auch einen Wechsel zu einem anderen Anwalt war nicht möglich, das für jeden Fall nur ein Beratungsschein ausgestellt wird. Mal abgesehen davon, hatten wir dennoch zu X anderen Anwälten Kontakt aufgenommen und dort vorgesprochen. Da sie aber sofort kalkulierten, was am Ende für sie finanziell rumkommen könnte, lehnten sie immer dankend ab.

@calibra: Genau das war auch unser Problem. Wir wußten auch nicht, wohin unsere Habe verbracht wurde. Geplant war schon, den Container einfach abzuholen, doch dieser befand sich nicht mehr dort, wo er zuvor stand. Außerdem war noch ein größerer Teil unserer Habe woanders eingelagert, sodaß wir sowieso nur 3/4 unserer Sachen wieder bekommen hätten. Bei uns geht es grob geschätzt um einen Wertschaden von ca 200.000 €. Und Blut(Bild)zeitung muß man sich nicht wirklich antun. Uns dort auch noch als primitives asoziales Pack  verhöhnen lassen? Überlege allerdings mal mit Domian Kontakt aufzunehmen. Vielleicht wirds ja tatsächlich in die Sendung genommen und eine breite Masse an Zuhörer bekommt unseren Fall mit.

Grüße
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calibra2l16v

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Re: Vermieterpfandrecht...
« Antwort #28 am: 02. Oktober 2010, 14:31:31 »

bild zeitung wäre wirklich das letzte mittel!ich glaube,dann würde ich sogar noch eher auf meine sachen verzichten!

Ich habe mich schon durch 100 seiten im internet gelesen aber teilweise widerspricht sich das auch.
Auf der einen seite heißt es,der vermieter muss die sachen 31jahre aufheben im vermieterforum heißt es 2monate.

Dann heißt es :Sachen von dritten sind von der pfändung ausgeschlossen(zb den Router/Telefone von alice)..
Auf einer anderen seite,heißt es,kann der vermieter trotzdem einbehalten.

Außerdem habe ich die erfahrung gemacht,man macht sich schlau sucht sie die § raus und läuft damit zum Beispiel zum Gericht...
Da heißt es dann :Ist ja alles richtig aber wenn §xxx in verbindung mit §xxx steht ist es nicht zutreffend.
Dann hebt§x den §xy auf und am ende stehst du 5minuten später wieder vor der Tür und bist genauso ratlos wie vorher!

Anwälte haben doch auf so ein scheiss überhaupt keine lust...
das rechnet sich ja nicht für die.
die hören sich das an ,sagen :ja wir schreiben dem vermieter.
Dann schreibt er ein brief -fertig ist er damit!!!
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Vanitas

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Re: Vermieterpfandrecht...
« Antwort #29 am: 03. Oktober 2010, 19:25:25 »

Anwälte haben doch auf so ein scheiss überhaupt keine lust...
das rechnet sich ja nicht für die.
die hören sich das an ,sagen :ja wir schreiben dem vermieter.
Dann schreibt er ein brief -fertig ist er damit!!!

Genau das ist die traurige Realität. Wir haben seit der Räumung 5 Anwälte durch. Ausser einem Brief an den Vermieter mit BITTE auf Herausgabe unserer Sachen und das auch noch zuckersüss formuliert, ist nichts dabei herumgekommen. Die letzten 3 Anwälte haben von vornherein abgelehnt mit dem Rat uns ein paar starke Jungs zu nehmen und die Sache anders zu regeln. Klasse, ein Anwalt der zu ungesetzlichen Mitteln rät. Soweit isses schon gekommen.
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