Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: calibra2l16v am 07. September 2010, 14:37:33
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Vermieterpfandrecht...
Hallo@all! Ich stecke zur Zeit ziemlich in der klemme. ich bin im november arbeitslos geworden und durch die lange bearteitung und einem missverständinis mit dem arbeitsamt,konnte ich 2Monate nicht meine Miete bezahlen. Mit dem Vermieter war nicht zu reden und hat die Räumungsklage eingereicht,die ich verloren habe. Ich konnte/kann die 2monatsmieten beim besten willen nicht bezahlen! Kaution von zwei Kaltmieten hat der Vermieter aber noch. Damit ich Geldtechnisch wieder auf die beine komme,habe ich 1monat bei einem bekannten gearbeitet und war in dieser zeit nicht zuhause. Nun kam ich nach hause,kam nicht mehr in die Wohnung(Schloss gewechselt),es war nur ein brief vom Gerichtsvollzieher im Postkasten,dass meine Sachen vom vermieter einbehalten sind(auf seinem Grundstück). In der Wohnung war alles...angefangen vom ausweiß,fahrzeugbrief und alle meine persönlichen gegenstände. Nun ist meine Frage,was darf der vermieter behalten und was muss er mir zurück geben. wie sieht es aus mit sachen,die nicht mir gehören aber in der wohnung waren(zb technische geräte wie wlan router von der telekom usw?) wäre für jeden tipp sehr dankbar.
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Hallo,
ist natürlich jetzt ziemlich schwierig das Ganze, da das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Hätten Sie nicht vorher die Kaution Ihrem vermieter zur Aufrechnung anbieten können?
Ist zwar nicht üblich, aber hätte vielleicht erstmal Schlimmeres verhindert, zumal Sie ja danach für einen Monat nicht zu sprechen waren und ihr vermieter im Unklaren war, wie es weitergeht.
Ihre pesönlichen Gegenstände wie Papiere, Fahrzeugbrief etc. darf ihr Vermieter auf keinen Fall behalten,
ausserdem sind notwendige gegenstände durch §811 ZPO geschützt.
Genauere Informationen stehen im Netz unter dem Begriff - Vermieterpfandrecht - dort wird es gut erklärt.
Ich würde mich mit dem GV und dem vermieter in verbindung setzen, vielleicht lässt sich alles noch irgendwie regeln.
Gruß,
Doktor Mabuse
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Das mit der Kaution habe ich damals schon angesprochen aber die wolten sich nicht drauf einlassen.
Eigentlich dachte ich,dass mir mehr zeit bleibt und somit war ich einen monat weg um das geld für den Umzug zusammen zu kriegen!
Ich habe schon versucht den Vermieter telefonisch zu erreichen aber er legt immer auf.
Jetzt habe ich noch eine frage:
Ich besitze ja jetzt keine wohnung mehr aber eigentlich müsste ich mich ja ummelden..aber selbst das geht nicht weil ich kein personalausweis habe und keine wohnung.
Ich will bloß nicht,dass ich noch mehr schwierigkeiten bekomme!!!
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Hi,
kann deinen Kummer verstehen. Wir stecken seit eineinhalb Jahren in der unglaublichen Situiation, das man uns alles genommen hat. Wir hatten aber keine Mietschulden oder ähnliches. Sind damals geräumt worden, weil wir einen Termin zum Auszug überschritten hatten. Vermieter zog die Berliner Räumung durch und wendete Vermieterpfandrecht an. Damals wußten wir nichts damit anzufangen und wägten uns nach Auskunft des Leiters des Ordnungsamtes "in Sicherheit". Dieser sagte uns, das unsere Habe natürlich auf unsere Kosten in die neue Wohnung verbracht würde. Wir sollten erst mal zum Übergang in eine Notwonung der Stadt untergebracht werden, weil wir damals keine Wohnung zu Hartz IV-Maßgebungen fanden. Am Tag der Räumung stellte der GV nur die Übergabe der Wohnung zum Vermieter sicher und setzte uns kurzum raus. Mitnehmen durften wir nichts und es hiess, all unsere Sachen würden zunächst gepfändet. Auch persönliche Gegenstände und alles was unter §§ 811 ZPO fällt. Da weder Vermieter noch ein Vertreter an dem Tag anwesend und erreichbar waren konnten wir unser Begehr nur dem Räumungsunternehmen mitteilen. Dieser lehnte jedwegige Verhandlung und Herausgabe ab. So standen wir also ohne alles am WE vor dem Scherbenhaufen. Die Notwohnung war leer und kalt (keine Heizung) Es war Mitte März und die Temperaturen lagen bei weit unter dem Gefrierpunkt.
Anwalt konnten wir erst am Montag einschalten. Dort unsere Habe, immerhin einen satten Haustand aus 24 Jahren Ehe und dem Leben davor, schriftlich vom Vermieter eingefodert. Dieser stellte im Gegenzug eine utopische Rechnung aus, mit der er uns auch noch verhöhnte. Einer der Posten war: "Anlieferung ihres Hausstandes an die neue Adresse". Gleichwohl drohte er uns mit der Vernichtung unserer Habe, wenn wir nicht innerhalb einer kurzen Frist seine Rechnung bezahlen würden. Wie gesagt, wir hatten keine Schulden bei ihm, nur die Kosten der Räumung ansich wären auf uns zu gekommen. Dagegen steckt noch unser Kaution, die er nichtmals verzinsen möchte in seinen Händen. Seit März 2009 kämpfen wir ohne Erfolg darum unsere Sachen wieder zu bekommen, selbst der bekannte RTL-Anwalt Posch hatte sich für uns eingesetzt. Bis heute nichts. Wir sind seit Monaten stark depressiv mit Anwandlungen zum Suizid. Es geht um einen Hausstand im Wert von ca. 200.000 € Dinge, die man nicht mehr nach besorgen können (Fotos mit Negativen, darunter auch Bilder von unseren Kindern. Videoaufnahmen von damals als die Kinder (und wir natürlich auch) noch jung waren usw.) und Sammlerstücke stecken dort drin. Urkunden, Dokumente, Zeugnisse, Familienstammbuch, Mutterschaftpass meiner Frau, Schmuck... ach einfach alles. Die Möbel kann man getrost wegwerfen nach der Zeit, aber auch hier waren wir gutbürgerlich und ansehlich ausgetattet. Seitdem leben wir mit (das ist wirklich so!) Sperrmüll und dem, was wir uns in der Zeit an Hausrat neu angeschafft haben. Nichts hatten wir, keine Kleidung (außer der, die wir trugen), keine Handtücher, kein Geschirr, keine Toilettenartikel, Lebensmittel (auch die nahm man uns komplett und sie wurden vernichtet).
Seit der Zeit haben wir kein Ehebett mehr und schlafen getrennt. Meine Frau auf nem Notbett mit ner alten Matratze die uns gespendet wurde und ich auf ner gespendeten Couch. Kein Anwalt will uns wirklich helfen, weil der Aufwand und die Hürden zum Erfolge zu hoch sind. Es ist so, das wir jedes Teil, was uns gehörte en Detail beschreiben müssen, um es einzufordern. Mittlerweile gehen wir auch davon aus, das unser alter VM unsere Habe entweder veräußert und/oder vernichtet hat. Denn eigentlich kam das RTL Team um Posch damals zum Erfolg und es hiess, wir könnten all unsere Sachen abholen. Als wir dann den Termin absprechen wollten, sagte er Ex-VM Zitat: "Lassen Sie mich in Ruhe, schreiben Sie mich nicht mehr an, rufen Sie mich nicht mehr an. Lassen Sie mich einfach in Ruhe! Die Sache ist doch schon über 1 Jahr her..." und legte dann auf. Seitdem erreichen wir ihn nimmer, er drückt die Anrufe von uns weg. Eben vorbei fahren ist schwierig, weil wir 350 km entfernt wohnen mittlerweile.
Das Trauma nimmt kein Ende und wir wurden auch bis heute nicht psychologisch betreut. Immer wieder werden wir schmerzhaft an das erinnert, was wir mal hatten. Mein halbes Leben habe ich für all die Sachen gearbeitet, haben dadurch bedingt auch sehr viel an Dingen gehabt. Alleine unsere Bibliothek umfasste 400 - 500 Bücher, dann CDs in der selben Größenordnung, Schallplatten darunter auch seltene Stücke in Sonderpressungen, Sammlerrat, Software u.u.u.
Unser größtes Grauen steht uns noch bevor. Im Dezember steht unsere Silberhochzeit an. Wir können nicht auf unsere Hochzeitsfotos schauen, unsere Wohnung ist nicht gastlich eingerichtet und unser Erspartes für die Feier und Reise ging für Ersatzbeschaffung und all der anderen Kosten drauf. Hilfen wurden uns von vielen Leuten angekündigt, aber bis auf Versprechungen kam nichts. Ja, vielleicht kennt sogar jemand unseren Fall aus einem großem Erwerbslosenforum, dort war er mal wochenlang thematisiert worden, bis der Forenadmin ihn schloß und gar löschte.
Seit geraumer Zeit bin ich wieder am arbeiten und wir (meine Frau und ich) aus dem Hartz IV -Bezug heraus. Versuchen alles zu tun um unsere bürgerliche Pflichten nach zu kommen und dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen (so wie man als Hartz IVler bezeichnet wird...), aber es ist nicht einfach sich zu motivieren, wenn man nicht sieht wofür man es tut. Nichts ist so, wie es mal war, alles ist fremd und uns fehlt einfach die Kraft komplett alles neu auf zu bauen. Wir sind ja auch nicht mehr die jüngsten.
Werde mal allen Mut und all meine Kraft zusammen nehmen und versuchen bei Domian anzurufen. Hoffe ich schaffe es ein Gespräch zu führen, ohne wieder mental einzubrechen. Es fällt mir selbst schwer dir den Rat zum kämpfen um deine Sachen zu geben, da wir den aussichtlosen Weg kennen. Aber was bleibt dir sonst übrig?
Grüße
B2P
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Schön,dass doch noch eine antwort gekommen ist!
Selbst zum Anwalt kann ich ja nicht...ich besitze ja nicht mal mehr ein Personalausweiß und mir fehlen alle Papiere um Proßeskostenbeihilfe zu beantragen.
Ich glaube,das Gefühl ist unbeschreiblich was ich durchlebe.
Wenn man sich mal vorstellt,dass der Vermieter abends zuhasue sitzt und sich all deine Briefe-Videos-Bilder-CD Roms durchliest.
Und selbst wenn ich die Sachen irgendwann zurück bekomme...es ist schrecklich.
In meinem Augen dürft der Vermieten gar nicht solche Sachen in die Hand bekommen.
Ich habe auch schon ein schreiben bekommen in dem steht,wenn ich die 2000Euro für die Räumung nicht bezahle(der Vermieter hat aber all meine Sacheb bei sich eingelagert)kommen alle sachen auf den müll.
Ein weiteres Problem ist,dass ich für ein guten Freund seine sündhaft teuren Alufelgen aufbewahrt habe und diese auch weg sind.
Entweder ich geben ihm 1500euro für die Felgen oder ich habe das nächste Problem.
33Jahre erinnerung..einfach so weg...
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HAllo,
@Pain was sagt denn der Gerichtsvollzieher zur Sache?
MfG
ThoFa
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m.E. sind aber persönliche Dokumente nicht vom Vermieterpfandrecht betroffen.
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Für die nötigen Rechtsbehelfe braucht man doch keinen Ausweis. Und wenn, dann holt man sich einen Ersatz.
Den Vermietern wäre ich doch längst empfindlich auf die Zehen gestiegen, dass dem Hören und Sehen vergeht, notfalls mit Pkh.
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Das Problem ist hier mal ganz eindeutig Recht haben und Recht bekommen. Natürlich darf man all die Sachen nicht weggenommen bekommen, gerade auch die persönlichen Sachen. Und wie soll man den Vermieter auf die Füsse treten? Rechtlich? Das zieht sich und die Hürden sind sehr hoch. Ungesetzlich? Na da gibt es auch nicht viel, was man machen könnte. Zudem wird dann Täter/Opferrolle mal wieder getauscht. Glaub es mir, man kann nichts machen, außer mit äußerster Gewalt, zu der man aber nicht aufrufen darf. Niemand kann die Gefühlswelt durchleben, die jemand hat dem sowas widerfahren ist.
Der GV hält sich da komplett raus, da er seinen Dienst ja abgeleistet hat. Bei der Berliner Räumung tut er nichts anderes, als dich raus zu setzen und den Besitzstand zu Gunsten des Gläubigers wieder herzustellen.
@calibra: Der VM muß deine persönlichen Gegenstände 30 Jahre (!!) aufbewahren. Wir wissen das aus eigener Erfahrung, das er sich keineswegs daran halten wird. Du kannst dir nen Ersatz-Perso besorgen und somit tätig werden. Stelle notfalls bei der Polizei Anzeige.
Grüße
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Da fängt ja schon das nächste problem an..
welche adresse soll ich den den perso reinschreiben lassen..habe ja keine mehr!wohne jetzt-erstmal bei einer bekannten!
Ich fange da an..als wenn ich neu geboren bin...
und leute,langsam fehlt mir einfach die Kraft!!!!!!!!!
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OH Je das was hier steht hat mich getroffen!
Ich hoffe das sie zu ihrem Recht kommen vor allem ihr EIGENTUM zurück!
ich weiß nicht was ich da machen würde...
Viel glück von juergengris
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Hallo,
ich bin die Ehefrau von Born2Pain und auch mal hergekommen, nachdem ich hörte, dass es hier noch jemanden gibt, der nicht durch unsere Gesetze, die uns eigentlich vor diesem privaten Supergau schützen sollten, bewahrt wurde. Ohja, ich kann es gut nachvollziehen, was du jetzt grad durchmachst, calibra. Es ist die seelische Hölle. Mir gehts genauso, auch ich stelle mir immer wieder vor, wie fremde Personen in unseren intimsten Sachen wühlen und z.B. unsere ganzen Liebesbriefe lesen, sich sogar vielleicht darüber kaputtlachen und sich dabei ein Bierchen trinken. Netter Zeitvertreib...
Was hilft es, wenn es Paragraphen, Gesetze und Verordnungen gibt, wenn kein Kontrollorgan darüber wacht, während so eine Räumung durchgeführt wird? Wäre eine neutrale Person vor Ort, die dafür sorgt, dass beide Seiten ihr Recht bekommen, wäre das alles nicht passiert. Dann hätten wir unsere persönlichen Sachen, die für den Vermieter eh ohne jeglichen Wert sind, mitnehmen können. Aber nein, wir mussten zuschauen, wie man Stück für Stück unseres Lebens da raustrug und wegschloss. Was will der Vermieter z.B. mit den Andenken die ich von meinen Töchtern aufbewahrte? Die ersten Zähnchen, Haarlocken und Handabdrücke? Für ihn ist das wertloser Schrott, für mich ein Andenken an einen der Höhepunkte im Leben einer Frau, nämlich wenn man Kinder bekommt. Der Verlust solcher Dinge lässt einem das Herz bluten.
Und dann rennt man von Anwalt zu Anwalt, um sein Recht zu bekommen, das ja sooo klar festgelegt ist mit all den hübschen Paragraphen und Verordnungen und alle Anwälte winken dankend ab. Zu teuer, zu aufwendig, da zahle er nur drauf und belaste die Kanzlei, da müsse man halt Verständnis haben. Klar, hab ich doch glatt. Was ist schon mein wertloser Müll gegen das Geld das die Kanzlei nicht verdienen kann an mir? Der Anwalt in seinem Seidenanzug von Armani tut einem richtig Leid, während er das sagt und dabei nach teurem Rasierwasser duftet und mit seinen manikürten Fingernägeln unsere Unterlagen hin und her blättert. Ich komme mir dabei nur noch schäbiger vor, in meinen gespendeten, ausgeleierten T-shirts und der einzigen Jeans die ich besitze. Aber das kann ich dem Anwalt doch wirklich nicht zumuten. Und dann kommt der Satz, der mir den Atem raubt und den insgesamt 3 Anwälte von sich gaben: "Das hat wenig Erfolg. Nehmen Sie meinen Rat an. Nehmen Sie sich ein paar starke Jungs und regeln das anders..." Ein süffisantes Grinsen untermalt das Ganze dann noch. Dann wird aufgestanden, die Unterlagen zurückgegeben und uns zur Tür begleitet. Auf Wiedersehen, rufen Sie nicht an, ich ruf Sie auch nicht an... Bitter enttäuscht steht man draussen und denkt, das ist nun Deutschland? Der Sozialstaat? Der Rechtsstaat? Naja.
calibra, du solltest dir einen neuen Perso besorgen. Du sagst, du wüsstest nicht welche Adresse, weil du ja keine Wohnung hast derzeit. In Deutschland besteht ja Meldepflicht (MG), ansonsten begehst du ja eine Ordnungswidrigkeit, die dich bis zu 1000 Euro kosten kann. (Siehe z.B. §111 OWIG) Du wirst dich irgendwo anmelden müssen. Sprich mit deiner Familie. Gehts bei den Eltern, Geschwistern, Oma, Tante? Oder beim besten Freund? Irgendwo muss das doch möglich sein. Denn auch wenn du Prozess führen willst gegen deinen Ex-Vermieter, brauchst du eine ladefähige Adresse! Ok, notfalls könnte das die des Rechtsanwaltes sein, der dich dann vertritt, aber auch er muss dich ja irgendwie erreichen können. Zudem ist eine Adresse nötig für alle möglichen Sachen in unserem Land wie z.B. die Zusendung von Lohnsteuerkarten. Darum musst du dich als nächstes kümmern.
Das einem die Kraft ausgeht, ja, das kenne ich. So gehts uns auch. Wir leiden seit März 2009 unter dem Verlust unseres gesamten Hab und Guts und stossen überall auf Achselzucken und nicht zuständig sein. Wir haben alles mögliche durch: zig Anwälte für Mietrecht, die ganzen politischen Parteien, die verdi, DGB, amnesty international (auf Empfehlung), Lokalzeitungen, TV Sender, Radiosendungen, caritative Einrichtungen...niemand kann oder will uns helfen. Man fühlt sich von der Welt verlassen. Und man gerät in eine Spirale die abwärts führt. Es klappt nirgendwo mehr was, alles geht schief, nichts bekommt man mehr ohne zu kämpfen. Auch andere Institutionen meinen dass sie einen auch noch betrügen und ausnutzen können. Offenbar haben die einen Riecher für sowas. Irgendwann ist man leergepumpt und weiss nicht weiter.
Insokalle, du wärst dem Vermieter längst auf die Zehen gestiegen? Ich nehme dann mal an, du bist mit ausreichend Geld gesegnet? Denn unisono wollten alle Anwälte mindestens 400 Euro bar auf die Kralle haben, neben dem PKH-Antrag! Als Hartz4er hat man die nicht, auch nicht wenn man über einen Zeitarbeitgeber arbeitet. Bei dem Hungerlohn. Also wars das dann immer. An Willen mangelt es einem nicht, glaub mir, wir hätten den Vermieter gern längst lang gemacht und calibra sicher auch. Aber wie nur? Bei all diesen Hürden? Es ist immer leicht zu sagen "Ich hätte...ich würde..." Früher hab ich auch so gedacht. Hätte nie gedacht, das sowas in Deutschland auch nur möglich ist, geschweige, dass es passieren kann. Und dann passiert es ausgerechnet uns. Heute sehe ich die deutsche Rechtssprechung mit anderen Augen und auch Deutschland an sich, mit dem mich seitdem nichts mehr verbindet.
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Hallo,
jaja, Recht haben und auch bekommen... ein leidiges Kapitel das einmal mehr zeigt, wie es um Einen bestellt ist wenn man kein gesellschaftliches Standing mehr hat und offensichtlich schon alles versucht hat.
Paßt so richtig schön zu unserer Weggucker-Gesellschaft, die sich hinter Nichtzuständigkeiten verschanzt.
Wüsste auch nicht mehr so recht, was ich unternehmen würde - mir fällt dazu nur der Film - "Falling Down" mit Michael Douglas ein...
Wünsche Ihnen trotzdem, daß dieser Alptraum bald noch gut für Sie endet.
Gruß,
Doktor Mabuse
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Rechtsantragsstelle bei Gericht. Einstweilige Verfügung auf Herausgabe unpfändbarer Sachen. Dann selbst GV beauftragen.
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Okay..ich werde es mal beim Gericht probieren und dort nachfragen!!!
Vielleicht habe ich so glück und kann mir den rechtsanwalt sparen.
Ich hoffe bloß,dass meine Sachen wirklich nicht schon auf dem Müll sind.
Denn dann bringt es mir auch nichts...soll ich ihm dann eine rechnung schreiben,auf sachen die eh kein wert haben(nur für mich persönlich)?
Ja klasse,ich habe seit meinem 15lebensjahr gearbeitet und jetzt steck man im Mist und wird alleine steheh gelassen.
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@Doktor Mabuse, ja den Film kenne ich und glaub mir, davor standen und stehen wir auch oft, kurz vor dem Kurzschluss und möchten Amok laufen. Das aber auch alle angeblich nichts machen können, nicht zuständig sind, das kann man nicht glauben. Das kann auch gar nicht sein, da bin ich mir sicher. Es möchte nur niemand so einen heissen Fall anfassen. Einen Hai-Anwalt, den bräuchten wir, der Mut zum Risiko hat und der solche Vermieter gern fertig machen möchte. Bisher noch nicht gefunden.
@Insokalle. Bei der Rechtsantragsstelle waren wir auch, nachdem unser Anwalt sich geweigert hat Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen. Die Rechtspflegerin teilte uns mit, wir müssten exakt beschreiben was wir haben wollten und wo genau sich diese Teile befinden. Zunächst aber sagte sie, es wäre gar nicht mehr möglich eine einstweilige Verfügung zu erwirken, denn die ist nur innerhalb eines Monats möglich nachdem der Vorfall passierte. Dennoch könnte man Antrag stellen auf die wichtigsten Sachen, wenn man sie denn genau beschreiben könnte. Und nur dann! Beispiel wie das auszusehen hat laut Gesetz:
1 Damenslip, Frottee, weiss mit rosa Querstreifen und Spitzenbesatz, Gr. 42, Zeitwert: 1 Euro. Befindet sich im Karton Nr. 15 mit der Aufschrift "Schlafzimmer"
1 Damen-Tshirt, Baumwolle, schwarz mit weissem Aufdruck "Stuttgart - Sonnenfinsternis 11.August 1999", Zeitwert: 5 Euro. Befindet sich im Karton Nr. 3 mit der Aufschrift "Schlafzimmer"
1 Fotoalbum, ca. 25 x 22 cm, schwarzes Lederimitat mit Goldaufdruck "Fotos", Zeitwert: 6 Euro. Befindet sich in Karton Nr. 25 mit der Aufschrift "Wohnzimmer".
etc.
Nach dieser Vorgabe ist jeder einzelne Gegenstand den man haben möchte zu nennen. Nur wer weiss noch so exakt wie jedes einzelne Teil aussieht, dass man besitzt? Eine gewisse Anzahl an wichtigsten Sachen kann man so beantragen auf Herausgabe. Die Dame teilte uns mit, natürlich nur ein paar Dinge. Nicht alle persönichen Sachen, denn das wäre ja quasi eine Vorentscheidung vor der Gerichtsverhandlung die folgen müsse. Dies könne man aber mit einer einstweiligen Anordnung nicht erreichen. Also darf man ein paar seiner Slips und ein paar T-shirts etc. auflisten und sagen wo sich das Zeug befindet. Hä? Wir fragten warum wir wissen müssten in welchem Karton das wäre. Sie erklärte es uns. Der Antrag würde einem Richter vorgelegt, der darüber entscheiden würde, ob wir das Zeug überhaupt bekommen. Wenn ja, dann genehmigt er das und beauftragt einen GV mit der Eintreibung. Der gehe mit der genehmigten Liste dann zum Vermieter und verlangt die Öffnung des Containers. Dann öffnet er die genau bezeichneten Kartons und sucht nach den Gegenständen anhand der Beschreibung. Alles was er findet nimmt er mit, was nicht, Pech.
Soweit so schlecht. Da die restlichen Gegenstände in unserer Wohnung damals noch nicht eingepackt waren, weil wir die noch nutzten (Kleidung im Schlafzimmer und Geschirr etc. in der Küche) wissen wir ja nicht wo das das Räumungskommando eingepackt hat. Was nun? Tja, da zuckte die Rechtspflegerin mit den Achseln. Wenn wir nicht angeben könnten wo sich das Zeug befindet, bräuchten wir es gar nicht erst beantragen. Denn der GV würde sicherlich nicht alles durchwühlen. Und wir dürften keinen Fehler in der Aufstellung machen. Ist nicht alles so aufgelistet wie sie das nannte, wird der Richter das ablehnen. Auch, wenn wir was beantragen würden, was nicht wirklich wichtig wäre. (Holla, da entscheidet ein fremder Richter, was uns wichtig zu sein hat und was nicht...) Und so zogen wir von dannen.
Als unser Rechtsanwalt in Urlaub ging, was er mal eben so vergass uns mitzuteilen, schwitzten wir Blut und Wasser, weil der Vermieter drohte unser Hab und Gut zu vernichten, wenn wir seine Rechnung nicht bis zum genannten Termin zahlen würden. Das fiel noch in die Urlaubszeit des Anwalts. Panik! Also ab zum Gericht und wollten selbst eine Einstweilige Anordnung erwirken, dass er das schön sein lässt, bis alles geklärt ist. Da erlebten wir eine weitere Überraschung des deutschen Rechtssystems: wer sich bereits anwaltlich vertreten lässt, hat kein Recht mehr selbst Anträge bei Gericht zu stellen. Egal wie wichtig oder welcher Notfall sich dahinter verbirgt! Da staunten wir nicht schlecht. Ist aber so und wir wurden weggeschickt. Tja so siehts aus.
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Was wirklich das schlimmste ist,wenn man die Geschicht im Bekanntenkreis erzählt,will es keiner glauben.
Dann kommen immer sprüche...es steht aber so im gesetz und daran müssen die sich halten.
Man muss nur genug druck machen...das kann ja alles nicht sein!
Da ist man schon bestraft genug und darf sich sowas auch noch anhören..
und dann wurdert man sich wenn es in den medien heißt-amoklauf!
bekomme ich meine sachen nicht...dann werde ich sie mir holen und das ist kein witz!
Ich habe es langsam satt mich verschei**ern zu lassen!!!
Irgendwo ist auch mal schluss und wenn ich mein recht nicht bekomme,was mir zusteht,dann hol ich es mir eben!
JEDER SCHIEBT DIE SACHEN AUF EINEN ANDEREN AB...KEINER KANN WAS MACHEN...ICH KANN UND WILL ES NICHT VERSTEHEN!!!
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Kann ich nur unterschreiben, calibra. Genau das erleben wir auch im Bekanntenkreis. Unglaube, Mutmassung, wir hätten nicht genug oder das falsche getan, blabla blubb. Ich kann die ganzen Klugschei**er langsam nicht mehr hören. Sorry für die Ausdrucksweise. Aber wenn man in so einer Situation steckt, dann kann man sowas nicht auch noch ab. Anstatt zu helfen schwallen die einen nur mit Standardsprüchen zu.
Unsere Sachen "illegal" wiederzuholen kam uns auch schon. Ist ja auch ein Witz an sich. Holt man sich sein Eigentum zurück, bevor ein Gericht es "erlaubt" ist das Diebstahl der eigenen Sachen. Meine Güte wo leben wir nur? Wir hatten schon Pläne und Kontakt zu entsprechenden Leuten aufgenommen. Aber wir haben es gelassen, waren vernünftig genug. Es wird nur noch mehr Probleme, dachten wir. Nur, heute wo unsere Sachen offenbar vernichtet sind, denke ich immer wieder, hätte man doch vielleicht besser...? Vielleicht hätten wir Probleme bekommen, ja, aber ich hätte meine Sachen wenigstens. Und die wären es wert gewesen. Ich würde alles dafür geben, wenn ich meine Sachen wieder bekommen könnte!
Ja, ich kann manchmal Amokläufer verstehen.
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Hallo,
die meisten Menschen haben keine Vorstellungskraft, wie es in Extremsituationen zugeht. Haben gesundes Halbwissen aus den Medien, gepaart mit eigenen, schlauen Kommentaren, die nichts bringen, weil sie selbst nie in solchen Situationen waren.
Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch, mit Hilfe der örtlichen Kirche (Pfarrer) etwas zu erreichen, wobei ich aber glaube, daß die Erfolgsaussichten eher gering sind.
Dann gibt es da noch die "Bild hilft" Kampagne, aber auch die Jungs werden nur dann aktiv, wenn sich die Story gut vermarkten lässt.
Wie wäre es mit einem Hungerstreik mit einem Schild um den Hals vor dem Haus des Vermieters?
Ich weis, das hilft Ihnen wohl alles nicht viel weiter, aber "reguläre" Wege weis ich auch keinen mehr.
Viel Erfolg trotzdem,
Gruß,
Doktor Mabuse
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"@Insokalle. Bei der Rechtsantragsstelle waren wir auch, nachdem unser Anwalt sich geweigert hat Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen. Die Rechtspflegerin teilte uns mit, wir müssten exakt beschreiben was wir haben wollten und wo genau sich diese Teile befinden. Zunächst aber sagte sie, es wäre gar nicht mehr möglich eine einstweilige Verfügung zu erwirken, denn die ist nur innerhalb eines Monats möglich nachdem der Vorfall passierte. Dennoch könnte man Antrag stellen auf die wichtigsten Sachen, wenn man sie denn genau beschreiben könnte. Und nur dann!"
Ich bezweifle sehr, dass diese Auskunft in dem Umfang richtig sein kann.
Dann muss man zusätzlich darüber nachdenken, ob eine einsteilige Verfügung auf Auskunft in diesem Fall zulässig ist.
Bei der Frist bin ich jetzt überfragt (soweit ich weiß, gibt es keine konkrete Regelung dafür), hätte das ganze allerdings schon nach wenigen Stunden eingeleitet und nicht wochen- oder gar monatelang zugewartet.
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Warum gilt das Gesetz nur bei anderen?
Mir ist es wirklich sch****egal ob er sich mein DVD-Player/Anlage usw usw behalt,soll er mit glücklich werden!
Ich will nur meine Sachen haben die für mich wichtig sind!
Das schlimme ist,ich wohne hier auf einem Dorf...
der Vermieter ist im Kirchenchor,der GV wohnt auch nur paar Strassen weiter und man spricht sich mit " DU" an.
Die Idee mit,Bild kämpft für sie,ist gar nicht schlecht...
bloß traurig,dass es nicht wirklich ums helfen geht sondern darum eine tolle Geschichte zu verkaufen.
ist doch zum kotzen sowas!!!
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gurgeln Sie mal nach "Berliner Räumung" (wurde das schon gesagt?).
Sowas kann für den Vermieter übel ausgehen, wenn er sich nicht exakt an die Regeln hält. Üblicherweise ist die Herausgabe von irgendwelchen Dingen aber nicht das Problem. Es geht nur um die Kosten der Räumung.
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Meine Frage: hatten Sie nicht das Geld die Räumung zu bezahlen? Ich hätte mir das Geld geliehen, um so was zu vermeiden. Denn der Wert der Sachen ist ja mehr als die 2000,-.
Trotzdem hilf es natürlich jetzt nicht. Und wenn der Vermieter stur macht...
Ich hätte auch den Vermieter im Dorf fertig gemacht. Öffentlich. So mit sprüchen: Und gefällt ihnen meine Unterwäsche, die sie behalten??? Gerade bei so was kann man was erreichen. In der Stadt ist dem Vermieter sch... egal, was über ihn geredet wird, aber im Dorf ist was anderes. Da kennt man sich ja. Und bestimmt könnte der Pfarrer da was erreichen. Meinetwegen Ratenzahlung oder so was.
Aber man steckt nicht in der gleichen Haut. Ich wäre wahrscheinlich schon zusammengebrochen oder so... Und wenn ich wüsste die Sachen sind noch in der Wohnung - einbrechen wichtige Sachen rausholen. Soll er doch dann nachweisen was fehlt, der muss das ja auch detailiert angeben....
Lg
Lena
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Hätte ich jemaden gehabt,der mir mal eben 2000euro leihen kann,hätte ich ihn schon vorher noch zwei monatsmieten gefragt(800Euro)!
Bei der ARGE bzw Sozialzentrum habe ich auch vorher gefragt aber die meinten,dass wäre nicht ihr problem weil ich ALG1 bekomme und sie nicht für mich zuständig sind.
Würde ich Hartz4 bekommen ,würde die Sache anders aussehen.
Wer so unmenschlich ist und dir nicht die sachen wiedergibt ,den wird es wohl kaum stören,dass man da ein plakat aufhängt.
wenn ich wüßte wo meine sachen stehen,würde ich sie mir holen..da bin ich ehrlich aber ich weiß nicht wo die sind!
Und dem Vermieter ein Ballerman an kopf halten -besser nicht!
das gibt nur noch mehr ärger...obwohl ich glaube,dass wäre die letzte möglichkeit.
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Da hier in diesem Fred zwei verschiedene geschädigte Parteien sind, ist mir nicht immer klar, an wen die Anworten und auch Fragen gerichtet sind. Wär vielleicht ganz gut, wenn ihr die Namen dazu schreiben könntet, an wen eure Kommentare gehen.
@Maurice Garin: die Berliner Räumung ist bei uns durchgeführt worden. Und es ist auch unstrittig, dass der Vermieter ungesetzlich gehandelt hat. Nur was nützt das, wenn sich kein Anwalt bereit erklärt dagegen vorzugehen, weil er die immensen Kosten eines solchen Verfahrens scheut, die durch die PKH nicht mal ansatzweise gedeckt sind? Ich versteh die Anwälte ja schon, aber wo bleibt so ein Bürger dann mit seinem Rechtsanspruch?
@Insokalle: nur um da Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, wir sind keine Juristen. Haben von Rechtsangelegenheiten also nur soviel Kenntnis wie der normale Durchschnittsbürger, plus das was man sich mittlerweile im Internet angelesen hat. Wenn ich also zu einem Gericht gehe und dort mit einem Rechtspfleger spreche, der mich dann berät, gehe ich davon aus, dass er weiss was er sagt und glaube ihm das erstmal. Warum sollte ich das in Frage stellen?
Was die Frist für den Antrag einer einstweiligen Verfügung angeht, gilt eine Frist von 4-8 Wochen nach Bekanntwerden des Schadens, je nach Gericht. ( Quelle: http://www.einstweilige-verfuegung.de/EVAntrag.html )
Klar sollte man das sofort machen. Wollten wir doch! Was machst du in einem Fall, wo der Anwalt sagt, das mach ich nur, wenn Sie mir 400 Euro auf die Hand geben als Sicherheitsleistung? Und du hast das Geld definitiv nicht? Selbst darf man so einen Antrag nicht stellen, solang du anwaltlich vertreten wirst, hab ich doch schon vorher in dem Post geschrieben. Das kannst mir glauben, wir haben sicher nicht aus Bequemlichkeit die Zeit verstreichen lassen. Bitte nicht auch noch hier sowas unterstellen. Wir haben alles mögliche gemacht, aber sind überall auf Widerstände und Hürden gestossen.
Zum Thema "BILD kämpft für Sie". Mal bitte kurz drüber nachdenken: Seit Monaten hetzt die BILD krass gegen Hartz4er. Alles faule Schweine usw. Und dann kommt ein Hartz4er daher und beschwert sich über was. Da würden die wohl in einen Interessenskonflikt geraten. Wo bleibt deren Glaubwürdigkeit sonst? Und das die unsre Geschichte nehmen, umdrehen und deren Thesen damit untermauern was für Schmarotzer wir doch sind, nö, das muss man nicht haben. Auch wenn wir heute keine Hartz4er mehr sind, ich fühle mich mit ihnen solidarisch.
Es ist also alles nicht einfach. Auch vor dem Haus des Vermieters was anzufangen, das ist schwer. Wir wohnen mittlerweile gut 350 Km von dem entfernt und ausserdem ist der eh immer unterwegs, selten zuhaus. Was wir nicht alles schon versucht haben. Aber irgendwann gehen einem sowohl Ideen als auch Kraft aus.
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Und es ist auch unstrittig, dass der Vermieter ungesetzlich gehandelt hat.
Für wen ist das unstrittig? Für Sie, für den Vermieter, für den Anwalt, oder für das Gericht?
Die "Berliner Räumung" ist aus Vermietersicht eine gute Lösung, weil man dadurch verhindert, noch mehr Geld sinnlos zu verbrennen. Dass Sie da womöglich anderer Ansicht sind, verstehe ich aber.
Soweit der Vermieter die Regeln einhält, ist das Modell auch gerichtlich abgesegnet. Die Einhaltung der Regeln erfordert vom Vermieter aber akribisches Vorgehen bzgl. der Bestandsaufnahme und auch bzgl. der Herausgabe von persönlichen Gegenständen, die nicht dem Vermieterpfandrecht unterliegen.
In den mir bekannten Fällen war die Herausgabe dieser Gegenstände durch den Vermieter auch nie ein Problem. Was will der auch damit? Allerdings hatten die geräumten Mieter öfters Probleme, die Sachen auch tatsächlich abzuholen.
Im Übrigen wird es dem Vermieter i.d.R. ja auch nicht um den Erlös aus einer evtl. Verwertung gehen. Sondern darum, die hohen Kosten der Räumung durch den GVZ zu vermeiden. Deshalb konnten die Mieter in den mir bekannten Fällen auch alles abholen, was sie wollten. Vermieterpfandrecht hin oder her.
Dass das in den hier geschilderten offensichtlich anders gelaufen ist, wundert mich. Aber wenn die Ansprüche unstrittig sind, dann sollte man in den Zeiten der Anwaltsschwemme auch einen RA finden, der den Fall übernimmt.
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Für wen ist das unstrittig? Für Sie, für den Vermieter, für den Anwalt, oder für das Gericht?
Für das Gesetz:
§ 562
Umfang des Vermieterpfandrechts
(1) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen.
(2) Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden.
Punkt 2 macht sein ungesetzliches Verhalten deutlich! "Für künftige Entschädigungsforderungen". Darunter fallen laut Anwalt auch die Räumungskosten. Ein Vermieterpfandrecht ist nur dann anzuwenden, wenn damit Forderungen aus dem Mietverhältnis befriedigt werden sollen. Also Mietrückstände oder beispielsweise Forderungen aus Jahresabrechnungen. Räumungskosten entstehen erst im nachhinein und müssen separat geltend gemacht werden. Da wir keine Mietschulden oder sonstige Schulden beim Vermieter hatten , war gar keine Grundlage für ein Vermieterpfandrecht vorhanden. DAS ist der Hauptpunkt. Wir hatten den Auszugstermin überschritten, das ist was anderes.
Klar ist eine Berliner Räumung die günstigere Variante und das seh ich auch so. Warum sollte ich das anders sehen? Wäre das so gelaufen wie es vom BGH gedacht war, wäre das auch alles in Ordnung gewesen und längst erledigt.
Soweit der Vermieter die Regeln einhält, ist das Modell auch gerichtlich abgesegnet.
Und genau DAS hat er NICHT. Er war am Räumungstag nichtmal persönlich anwesend, auch kein Stellvertreter, was den GV ziemlich sauer gemacht hat. GV und Ordnungsamt sind dann nach Übernahme der Wohnung abgezogen, also 15 Minuten später. Zurück blieb ein unbeaufsichtigter 2-Mann-Räumungstrupp (die machen Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen wie auf dem Fahrzeug stand), die keine Liste oder sowas geführt haben, sondern einfach stur die Wohnung ausräumten und sich weigerten auch nur einen Gegenstand von unseren persönlichen Sachen herauszugeben. SO ist das vom BGH NICHT vorgesehen.
Und es ging dem Vermieter nicht um das Geld. Davon hat er genug, wie er selbst zu uns sagte. Es ging ihm darum uns fertig zu machen. Denn wir hatten vorher lange einen Rechtsstreit mit ihm wegen Wohnungsmängel. Und zwar richtige, nicht das wieder kommt, es wäre da sicher nur um Kleinigkeiten gegangen. Es gab im Winter bei Minusgraden öfter Ausfall der Heizung und dann friert man in einer Dachgeschosswohnung schnell ganz schön. Wenns dann ab 22 Uhr verbotenerweise auch kein Heisswasser mehr gibt, weil der Vermieter meint er müsse an der falschen Stelle sparen, wirds noch unlustiger. Der Richter hatte bestätigt, dass Heisswasser rund um die Uhr zur Verfügung stehen müsse. Unser Vermieter ist einer der Kategorie, der Miete kassiert und sich sonst einen Dreck um die Wohnung schert. Mängel hat er ignoriert, egal ob mündlich oder dann schriftlich angezeigt hat. Der Mieterverein hat dann den Prozess angeleiert, weil auch sie nicht weiter kamen mit ihm. Ok aber das würde jetzt zu lang werden. Fakt ist er hat sich die Zähne an uns ausgebissen und als wir den Auszug nicht pünktlich vornehmen konnten, war das die Stunde des Triumphes für ihn.
Um das nochmal deutlich zu machen, ja, wir sind Schuld den Termin nicht eingehalten zu haben, auch wenns unabsichtlich war. Die Räumung war berechtigt, das bestreiten wir nicht. Aber es ist nicht umsonst gesetzlich festgelegt worden, dass persönliche Dinge unpfändbar sind. Er hat sie nicht herausgegeben, obwohl er mehrfach von dem Anwalt damals dazu aufgefordert wurde und wurde auch auf mögliche Schadensersatzforderungen aufmerksam gemacht, die er erwarten könne, wenn er die Herausgabe weiter verweigern würde oder wie der Vermieter angedroht hat, vernichtet.
Hier ist das Vermieterpfandrecht recht gut erklärt:
http://www.hb-rechtsanwalt.de/aktuelles/mandanteninformation/mietrecht/62-die-erleichterte-zwangsraeumung-der-mietwohnung-welche-vorteile-bringt-sie-wirklich.html (http://www.hb-rechtsanwalt.de/aktuelles/mandanteninformation/mietrecht/62-die-erleichterte-zwangsraeumung-der-mietwohnung-welche-vorteile-bringt-sie-wirklich.html)
Klar gibts genug Anwälte. Aber die scheuen so einen Fall, wie ich schon mehrfach geschrieben habe, weil sie die immensen Kosten scheuen. Das haben sie unumwunden gesagt. Wie ist da dein Vorschlag was zu tun ist? Oder ok Sie, obwohls im Net üblich ist zu duzen, wenn Sie drauf bestehen, kein Thema.
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Es gibt immer Leute, die hätten "Dies & Das" getan oder noch besser, es gar nicht erst zu der Situation kommen lassen. Wie Vanitas schon schrieb hatten wir bis zur Räumung überhaupt keine Schulden beim Vermieter, im Gegenteil unsere Kaution hat er sogar bis heute noch in Händen. Zu der Vielzahl der Mängel der Wohnung kam noch hinzu das für die Jahre 2005 - 2008 gar keine und für 2004 eine beinspruchte Jahresabrechnung der MNK erstellt wurde.
Und es ist in der Tat so, das man zumindest im BL Hessen solange man anwaltlich Vertreten ist, nicht selbst persönlich gewisse Anträge wie z.B. Einstweilige Anordnungen (Verfügungen) stellen darf. Denn genau das wollten wir machen, nachdem unser lieber Anwalt im Urlaub war. Auch eine Anzeige bei der Polizeidienststelle wurde abgeblockt, denn es sei Zivilrecht und darum müsse man sich per Anwalt über den Klageweg erwehren. Wenn jemand behauptet, wir hätten tatenlos zugesehen, der soll sich vor uns stellen und das nochmal wiederholen. So ein Schwachsinn möchte ich mir verbitten.
Auch einen Wechsel zu einem anderen Anwalt war nicht möglich, das für jeden Fall nur ein Beratungsschein ausgestellt wird. Mal abgesehen davon, hatten wir dennoch zu X anderen Anwälten Kontakt aufgenommen und dort vorgesprochen. Da sie aber sofort kalkulierten, was am Ende für sie finanziell rumkommen könnte, lehnten sie immer dankend ab.
@calibra: Genau das war auch unser Problem. Wir wußten auch nicht, wohin unsere Habe verbracht wurde. Geplant war schon, den Container einfach abzuholen, doch dieser befand sich nicht mehr dort, wo er zuvor stand. Außerdem war noch ein größerer Teil unserer Habe woanders eingelagert, sodaß wir sowieso nur 3/4 unserer Sachen wieder bekommen hätten. Bei uns geht es grob geschätzt um einen Wertschaden von ca 200.000 €. Und Blut(Bild)zeitung muß man sich nicht wirklich antun. Uns dort auch noch als primitives asoziales Pack verhöhnen lassen? Überlege allerdings mal mit Domian Kontakt aufzunehmen. Vielleicht wirds ja tatsächlich in die Sendung genommen und eine breite Masse an Zuhörer bekommt unseren Fall mit.
Grüße
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bild zeitung wäre wirklich das letzte mittel!ich glaube,dann würde ich sogar noch eher auf meine sachen verzichten!
Ich habe mich schon durch 100 seiten im internet gelesen aber teilweise widerspricht sich das auch.
Auf der einen seite heißt es,der vermieter muss die sachen 31jahre aufheben im vermieterforum heißt es 2monate.
Dann heißt es :Sachen von dritten sind von der pfändung ausgeschlossen(zb den Router/Telefone von alice)..
Auf einer anderen seite,heißt es,kann der vermieter trotzdem einbehalten.
Außerdem habe ich die erfahrung gemacht,man macht sich schlau sucht sie die § raus und läuft damit zum Beispiel zum Gericht...
Da heißt es dann :Ist ja alles richtig aber wenn §xxx in verbindung mit §xxx steht ist es nicht zutreffend.
Dann hebt§x den §xy auf und am ende stehst du 5minuten später wieder vor der Tür und bist genauso ratlos wie vorher!
Anwälte haben doch auf so ein scheiss überhaupt keine lust...
das rechnet sich ja nicht für die.
die hören sich das an ,sagen :ja wir schreiben dem vermieter.
Dann schreibt er ein brief -fertig ist er damit!!!
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Anwälte haben doch auf so ein scheiss überhaupt keine lust...
das rechnet sich ja nicht für die.
die hören sich das an ,sagen :ja wir schreiben dem vermieter.
Dann schreibt er ein brief -fertig ist er damit!!!
Genau das ist die traurige Realität. Wir haben seit der Räumung 5 Anwälte durch. Ausser einem Brief an den Vermieter mit BITTE auf Herausgabe unserer Sachen und das auch noch zuckersüss formuliert, ist nichts dabei herumgekommen. Die letzten 3 Anwälte haben von vornherein abgelehnt mit dem Rat uns ein paar starke Jungs zu nehmen und die Sache anders zu regeln. Klasse, ein Anwalt der zu ungesetzlichen Mitteln rät. Soweit isses schon gekommen.