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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...  (Gelesen 3792 mal)

yobbo

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Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« am: 09. März 2011, 18:10:10 »

Hallo und schönen guten Tag,

ein lieber Bekannter von mir hat einen enormen Schuldenberg angehäuft und "strebt" nun eine Privatinsolvenz an.

Nun wollte ich mich ein wenig schlau machen zu dem Thema und hoffe hier auf ECHTE Antworten (und keine "Guck mal auf Privatinsolvenz.info")

Der Bekannte war selbständig und ich habe gelesen das man dann maximal 20 Gläubiger haben darf.

Ist es ein Irrglaube das man nach den 6 Jahren wieder rehabilitiert ist??

Sind Vollstreckungsbescheide (mit der regulären Gültigkeit von 30 Jahren) dann auch erledigt??

Ist man bei Vertragspartnern (z. Bsp. Vattenfall, Telekom, Versicherungen) nach den 6 Jahren auch wieder ein gern gesehener Kunde??

Welche Nachteile hat eine Privatinsolvenz noch, außer das man finanziell mehr als eingeschränkt ist und nicht geschäftsfähig??

Gibt es unter euch auch ehemalige Privatinsolventen, die meinen das es die einzige Möglichkeit war von den Schulden los zukommen?? Und habt ihr ein schlechtes Gewissen den Gläubigern gegenüber??
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tomwr

Re: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« Antwort #1 am: 09. März 2011, 18:33:29 »

Zitat
Der Bekannte war selbständig und ich habe gelesen das man dann maximal 20 Gläubiger haben darf.
Nein kann auch mehr Gläubiger haben. Das mit den 20 Gläubigern ist anders.
Es gibt ein Regelinsolvenzverfahren und ein Verbraucherinsolvenzverfahren.

Regelinsolvenz braucht EINE der folgenden Voraussetzungen:
* aktuelle Selbständigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung
* Schulden aus Arbeitsverhältnissen (Mitarbeiterlohn oder Sozialabgaben oder Lohnsteuer oder zum Teil  Bejahung für offene Berufsgenossenschaftsbeiträge)
* 20 oder mehr Gläubiger

Für alle anderen Fälle kommt nur ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage.
Ein Regelinsolvenzverfahren ist m.E. vorzuziehen wenn die Voraussetzungen vorliegen da die Antragsstellung schneller und unkomplizierter und zum Teil weniger kostenintensiv möglich ist. Der Schuldner kann den Antrag nämlich selbst stellen.


Zitat
Sind Vollstreckungsbescheide (mit der regulären Gültigkeit von 30 Jahren) dann auch erledigt??
Ist es ein Irrglaube das man nach den 6 Jahren wieder rehabilitiert ist??

Ja, sie werden mit Erteilung der RSB auch erledigt. Nicht jedoch wenn im Urteil eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung festgestellt und diese so angemeldet wurde.


Zitat
Ist man bei Vertragspartnern (z. Bsp. Vattenfall, Telekom, Versicherungen) nach den 6 Jahren auch wieder ein gern gesehener Kunde??

Nicht alle Unternehmen prüfen bei Vertragsabschlüssen immer die SCHUFA. Man kann auch im laufenden Insolvenzverfahren ein gern gesehener Kunde sein, nicht erst nach Abschluss nach 6 Jahren. Die Insolvenz bleibt in der Regel auch noch 3 weitere Jahre als Eintrag stehen (nach Beendigung des Verfahrens).


Zitat
Welche Nachteile hat eine Privatinsolvenz noch, außer das man finanziell mehr als eingeschränkt ist und nicht geschäftsfähig??
Reicht das nicht ?  :wink:

Also wenn absehbar ist, dass man die Schulden aus eigener Kraft und innerhalb von 6 Jahren nicht sicher zurückführen kann, lohnt sich ein Insolvenzverfahren. Wobei man berücksichtigen sollte, dass man auch mit den Gläubigern verhandeln kann aber viel mehr als 50% der Forderungssumme wird wohl kaum drin sein, es sei denn die Gläubiger sehen alles selbst als sinnlos an die Summe wieder reinzubekommen. Man kann auch im laufenden Insolvenzverfahren noch mit den Gläubigern verhandeln und das Insolvenzverfahren im Falle einer gütlichen Einigung auch vorzeitig beenden.
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yobbo

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Re: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« Antwort #2 am: 09. März 2011, 19:02:43 »

Lieben Dank für die schnelle Antwort  :wow:

Also soweit ich es überblicken kann sind die Schulden im privaten und im Unternehmen entstanden (BG, Krankenkasse, ...), ich denke bei ihm kam alles auf einmal und er hat den Überblick verloren.
Ich kriege da echt einen Klos im Hals wenn aus 40 € locker mal 130 € werden, einfach weil die Rechnungen nicht beglichen wurden.

Und es sind definitiv mehr als 20 Gläubiger, also wäre die Regelinsolvenz dann wohl wirklich die bessere Alternative..., allerdings hat er jetzt sein Gewerbe abgemeldet...

Ach ist das alles Kompliziert :(

Vielleicht kann ich ihn ja wirklich noch überreden wenigstens die "Kleinbeträge" zu zahlen und dann wenn es wirklich nicht mehr geht doch noch auf die Insolvenz zurückgreifen. Vielleicht haben wir ja Glück und so werden es weniger als 20 Gläubiger.

Allerdings denke ich das ich keine guten Argumente finden könnte, außer vielleicht das er dann wenigstens noch einen Teil seines Gesichtes waren kann.
Aber man will ja auch nicht zu direkt sein, denn ich habe schon etwas Angst davor das er sich dann wieder in seinem Schneckenhaus verzieht und nichts passiert.

Wir werden die Gläubiger einfach mal aufsortieren und anschreiben und um einen Vergleich bitten (und vielleicht schon mit reinschreiben das er mit einer Insolvenz "liebäugelt"). Klar ist es für die Gläubiger auch nicht das Schönste der Welt auf ihr Geld zu verzichten und ganz wohl fühle ich mich mit so einem Gedanken auch nicht, denn immerhin hat man ja in gewisser Weise Leistungen bezogen.



Mal ne andere Frage: Was passiert wenn ein PI im Lotto gewinnt oder was erbt??  :rougi:





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Fallera

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Re: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« Antwort #3 am: 09. März 2011, 20:39:00 »

Mal ne andere Frage: Was passiert wenn ein PI im Lotto gewinnt oder was erbt?? 

Erbe: im laufenden verfahren 100% zur insolvenzmasse, in der wvp 50% für den th/iv 50% für den schuldner.

Gewinne: im laufenden verfahren 100% zur insolvenzmasse, in der wvp 100% für den schuldner!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Pauli

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Re: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« Antwort #4 am: 10. März 2011, 10:40:38 »

Hallo!
Ich hatte mein Gewerbe bereits seit 1 Jahr abgemeldet und dann doch Regelinsolvenz angemeldet.
Die Gläubiger waren nur solange einigermassen freundlich, solange sie noch auf Geld hoffen konnten.
(Eigentlich verständlich).
Ich würde nichts mehr bezahlen, sondern das Geld für schlechte Zeiten zurück legen.
Mein schlechtes Gewissen den Gläubigern gegenüber hält sich nach all der Zeit in Grenzen, da ich die
Insolvenz nicht absichtlich herbei geführt habe, sondern einfach die Wirtschaftslage ihren Tribut gezollt hat.
Irgendwann muß man abschließen und einfach an sich selber und sein eigenes Leben oder das der Familie denken.
Ich finde, dass hat auch nichts mit Gesicht verlieren zu tun. Wer führt denn seinen Betrieb absichtlich
ins Verderben? Möchte nicht jeder, der seine Arbeit gerne  tut, lieber ein gut laufendes Geschäft mit guten Einnahmen anstatt böse Briefe zu öffnen und nicht zu wissen, welches Loch am ehesten gestopft werden muss...
Bei einer Regelinsolvenz fällt der Einigungsversuch mit den Gläubigern weg und man kann diese Formulare ohne anwaltliche Hilfe ausfüllen. Die privaten Schulden fallen ebenfalls mit rein, sofern es ein Einzelunternehmen war.
Die Insolvenz ist für mich die Möglichkeit noch einmal von vorne anzufangen und gemachte Fehler nicht wieder zu tun!!!
Ich kann für mich nur sagen..hätte ich mal früher Insolvenz angemeldet - mir geht es besser!!!
Raus aus dem Schneckenhaus, Gläubiger auflisten und Antrag ausfüllen und das leben wieder - auch mit weniger Geld - wieder lebenswert machen!!!
Viel Glück!!
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tomwr

Re: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« Antwort #5 am: 10. März 2011, 11:04:15 »

Also soweit ich es überblicken kann sind die Schulden im privaten und im Unternehmen entstanden (BG, Krankenkasse, ...),

Und es sind definitiv mehr als 20 Gläubiger, also wäre die Regelinsolvenz dann wohl wirklich die bessere Alternative..., allerdings hat er jetzt sein Gewerbe abgemeldet...

Ach ist das alles Kompliziert :(

So kompliziert ist es nicht. Wenn die Voraussetzungen vorliegen (wie in diesem Fall) ist eine Regelinsolvenz vorzuziehen, da die Antragstellung einfach, schneller und unkomplizierter geht. Anträge aus dem Internet downloaden, ausfüllen und wegschicken. Wenn man eine Gläubigerliste vorher angefertigt hat, dauert es sicher nicht viel länger als ein paar Tage. Man muss halt noch die Vermögensverhältnisse auflisten. Diese beiden Listen sind das Aufwendigste im Regelinsolvenzverfahren.

Strebt man ein Verbraucherinsolvenzverfahren an, muss man vorher einen außergerichtlichen Einigungsversuch machen und von einer offiziellen Stelle (Schuldnerberatung z.B.) dokumentieren lassen und kann erst danach ins Verfahren. Die Termine bei kostenlosen Schuldnerberatungen erhält man meist mit einem Vorlauf von etwa einem Jahr, bei privaten oder mit einem eigenen Anwalt gehts auch schneller aber das kostet halt dann nochmal extra Geld. Und in der Zwischenzeit können die Gläubiger fröhlich pfänden.

Mein Hinweis oben auf das Kriterium 20 Gläubiger oder mehr gilt übrigens nur in Verbindung mit einer früheren Selbständigkeit, die aber ja hier gegeben ist. Und der Schuldner muss für den Regelinsolvenzantrag nicht aktuell selbständig sein. Wie ich geschrieben habe, reicht EINE der Voraussetzungen.
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yobbo

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Re: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« Antwort #6 am: 10. März 2011, 11:47:40 »

Lieben lieben Dank für eure Antworten, ehrlich ich bin froh das ich auch mal vernünftige Antworten erhalte.

Wahrscheinlich mache ich mir derzeit sogar mehr Sorgen als er selbst...

@ Pauli:

Danke für deinen "Erfahrungsbericht". Auch wenn ich selbst kein schlechtes Gewissen haben sollte, so ist es jetzt um einiges beruhigt.

Ich denke (und hoffe) auch das er seine Schulden nicht absichtlich angehäuft hat, aber wie gesagt kriege ich Magendrücken wenn ich sehe das aus Kleinstbeträgen große Schuldsummen werden.  :shock:
Ich weiß auch das er seine Arbeit und das was er tut liebt.

Ob und wie er nun selbständig ist/war (Einzelunternehmer, Freiberufler, Gesellschaftler) weiß ich grad nicht so ganz, wir tasten uns erst langsam an diese Geschichten heran (und das wo wir uns schon so "ewig" kennen).


@ tomwr:

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann JEDER so eine Regelinsolvenz starten, der mehr als 20 Gläubiger hat und/oder selbständigt ist/war.
Großartig!! (naja so fern man sich über sowas freuen kann, aber ihr wisst sicher wie ich das meine)

Na dann werde ich einfach nur die Auflistung fertig machen (Forderung-Gläubiger, Summe, Stand lt. Datum, "Eintreiber", Aktenzeichen und Titel).
Und dann suchen "wir" uns die Anträge und gucken weiter.


@ Pauli:

Gibt es auch schlechte Erfahrungen durch deine Insolvenz?? Die geht ja auch 6 Jahre, oder??
Und wie könnte ich ihm unterstützend unter die Arme greifen?? (Kekse backen, ablenken, ermahnen, ...)
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tomwr

Re: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« Antwort #7 am: 10. März 2011, 20:28:14 »

@ tomwr:
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann JEDER so eine Regelinsolvenz starten, der mehr als 20 Gläubiger hat und/oder selbständigt ist/war.
Zur Frage der Selbständigkeit in diesem Fall:

Entweder aktuelle Selbständigkeit und egal wieviele Gläubiger
- oder -
ehemalige Selbständigkeit und mehr als 19 Gläubiger.

Die Formulare sind in der Regel im Internetauftritt des zuständigen Amtsgerichts bzw. Insolvenzgerichts zu finden.
Wenn ein Gläubiger mehrere Forderungen hat, müssen die zusammengefaßt werden.
Außerdem ist der "Rechtsgrund" anzugeben. Also Kaufvertrag, Mietvertrag, Kreditvertrag o.ä.
Als Aktenzeichen ist ein eindeutiges Zeichen anzugeben, mit dem der Gläubiger die Forderung zuordnen kann.
Kundennummer, Rechnungsnummer, Vertragsnummer o.ä.
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yobbo

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Re: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« Antwort #8 am: 10. März 2011, 22:11:13 »

dankeschön für eure hilfe.

dann werde ich mich mal weiter durch den wust an papier wälzen und sortieren und ne tabelle basteln.
viel zu tun  :heulen:

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yobbo

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Re: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« Antwort #9 am: 10. März 2011, 22:34:27 »

das schlimme ist auch das ich hier vor einem haufen papier sitze, der nicht wirklich sortiert ist.

ich sortiere hin und her und finde immer wieder was neues (z. bsp. einen mahnbescheid zu einer forderung die schon ein inkassounternehmen in den händen hielt...) es ist echt zum verrückt werden.

kinners, sortiert bloß immer anständig euer zeugs, auch wenn´s kein schönes zeugs ist.
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yobbo

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Re: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« Antwort #10 am: 11. März 2011, 14:59:17 »

noch eine kleine kleckerfrage:

woran erkenne ich ob ein vollstreckungsbescheid schon erledigt ist??
ich habe hier 3 vorliegen, die alle einen eingangsstempel vom gerichtsvollzieher schmücken.
heißt das die sind durch??

es sollte eine internetplattform geben wo man den titel eingeben kann um zu sehen ob der noch aktuell ist oder erledigt... und am besten auch gleich mit stand der zinsen... das würde die sache hier echt vereinfachen  :heulen:
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yobbo

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Re: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« Antwort #11 am: 11. März 2011, 15:09:27 »

ich glaube die letzte frage konnte ich mir gerade selbst beantworten...

auf dem der gläubiger steht "dieser bescheid wurde dem antragsgegner zugestellt am ..."

*ironie on*

oh was bin ich glücklich, schon 3 bezahlte vollstreckungsbescheide...  :juchu:

*ironie off*
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tomwr

Re: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« Antwort #12 am: 11. März 2011, 19:36:59 »

es sollte eine internetplattform geben wo man den titel eingeben kann um zu sehen ob der noch aktuell ist oder erledigt... und am besten auch gleich mit stand der zinsen... das würde die sache hier echt vereinfachen  :heulen:

Das wäre mir neu.
Ich wäre da mit Angaben im Internet echt vorsichtig wenn das keine offizielle (amtliche) Stelle (Behörde) ist.
Solche Daten können auch missbraucht werden für was weiß ich.
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yobbo

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Re: Viele Fragen zur Privatinsolvenz...
« Antwort #13 am: 11. März 2011, 19:52:25 »

nein die gibt es nicht (zumindest habe ich sowas nicht gefunden), ich meinte es sollTe sie geben.  :wink:
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