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Autor Thema: Volle Pfändung bei Krankschreibung?  (Gelesen 2915 mal)

Roja54

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Volle Pfändung bei Krankschreibung?
« am: 31. Januar 2010, 23:54:46 »

Hallo,

ich weiss mittlerweile welche Zahlungen pfändungsfrei (voll oder 50%) sind ( Überstunden/ Weihachtsgeld, Urlaubsgeld).

Nun aber die Frage wie im Betreff genannt...wie ist es mit Krankentagen geregelt?

Wird da  auch etwas pfändungsfrei gestellt?...

Ich muss dazu sagen, dass ich schon über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben bin (wegen Schlaganfall) und das evtl. noch verlängert werden muss. D.h, noch 2 Wochen länger und ich bekäme Krankengeld von der KK.

offtopic...gehört zwar nicht zum Thema, aber vielleicht weiss es  ja Jemand...[/u]

Und ist es richtig, dass mir, obwohl durchgehend krankgeschrieben (Montag-Sonntag), nur 5 Tage  (Montag-Freitag) bezahlt werden ?  :dntknw:

Dazu ist zu bemerken, dass ich in einer Schicht auch durchgehend 120 Stunden Dienst habe und es nach Dienstplan keinen Feiertag oder Sonntag  :sad:, also keine Arbeitstage im eigentlichen Sinn gibt.
Allerdings vertraglich festgelegt monatlich 240 Stunden Kernarbeitszeit!


Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung

LG Roja
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Inso-was-nun

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Re: Volle Pfändung bei Krankschreibung?
« Antwort #1 am: 01. Februar 2010, 18:38:16 »

Dazu ist zu bemerken, dass ich in einer Schicht auch durchgehend 120 Stunden Dienst habe und es nach Dienstplan keinen Feiertag oder Sonntag  :sad:, also keine Arbeitstage im eigentlichen Sinn gibt.
Allerdings vertraglich festgelegt monatlich 240 Stunden Kernarbeitszeit!

120 Stunden am Stück ???? :wow: was ist das den um Himmelswillen für ein Beruf ????
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paps

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Re: Volle Pfändung bei Krankschreibung?
« Antwort #2 am: 01. Februar 2010, 18:46:25 »

Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ist nach § 54 IV SGB I als laufende Geldleistung wie Arbeitseinkommen pfändbar.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Roja54

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Re: Volle Pfändung bei Krankschreibung?
« Antwort #3 am: 01. Februar 2010, 19:07:50 »

Hallo paps,

Danke für die Antwort......

Aber noch bekomme ich kein Krankengeld von der KK...bin noch keine 6 Wochen krankgeschrieben.

Die Frage bezog sich auf Lohn und vom Arbeitgeber bezahlte Krankentage im gleichen Monat  :rougi:.

Genauer; eine Schicht (120 Stunden) gearbeitet und dann den Rest des Monats krankgeschrieben, pro Krank-Tag werden 8 Stunden bezahlt.

Vom Krankengeld der KK dürfte nichts zu pfänden sein....ist ja weit unter 900 €, soweit ich informiert bin.

Aber wie gesagt, noch sind es keine 6 Wochen Krankenstand  :cheesy:

liebe Grüße

Roja
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paps

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Re: Volle Pfändung bei Krankschreibung?
« Antwort #4 am: 01. Februar 2010, 19:50:04 »

Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Krnakheit werden wie normales Einkommen betrachtet.
Wo ist jetzt Ihr Bedenken?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Re: Volle Pfändung bei Krankschreibung?
« Antwort #5 am: 01. Februar 2010, 21:01:30 »

Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Krnakheit werden wie normales Einkommen betrachtet.
Wo ist jetzt Ihr Bedenken?

Hallo paps,

ich hatte keine Bedenken, wollte lediglich wissen, ob von Krankentagen auch etwas pfändungsfrei gestellt wird wie bei Überstunden/Weihnachts- und Urlaubsgeld  :cheesy:.

Diese Frage wurde ja von Ihnen beantwortet  :wink:. Insofern sind alle Unklarheiten beseitigt  :thumbup:

vielen Dank


Roja
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