"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Vollstreckungsbescheid trotz laufender Raten  (Gelesen 4082 mal)

rene82

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Vollstreckungsbescheid trotz laufender Raten
« am: 10. Juli 2009, 10:55:08 »

Wenn mein Gläubiger einen Vollstreckbaren Titel hat dann ist der für 6000 € die durch den gerichtlichen Mahnbescheid festgelegt wurden. Da ich aber laufend Raten zahle, monatlich 100 Euro .. das macht in einem Jahr 1200 Euro. Angenommen dann passier tirgendwas dummes und ich kann nix mehr zahlen. Die dürfen aber laut Titel 6000 Euro vollstrecken. Das wäre ja Betrug .... aus meiner sicht müssten die doch wenn die sich absichern wollen mit ihrem Tietel nach jeder eingegangenen rate einen neuen Mahnbescheid ausstellen der der aktuellen offenen Summe entspricht .... das wäre doch dan so nur eine 100% gerechte Sache ... Bitte um Antworten ... Gruß Rene .... Noch mal als Ergänzung, natürlich will ich kein titel aber wenns nicht anders eght such ich antürlich Wege um drum herrum zukommen wie dieses grad geschriebene Beispiel.
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: Vollstreckungsbescheid trotz laufender Raten
« Antwort #1 am: 10. Juli 2009, 11:18:22 »

Tu mir bitte einen Gefallen bevor du noch mehr Topics aufmachst!

Informiere dich bitte über Mahnbescheide, Vollstreckungstitel etc.

Natürlich darf ein Gläubiger nur bis zu dem Betrag vollstrecken der noch offen ist, auch wenn der Titel einen ehemals höheren Betrag ausweist.
Das war schon immer so und jeder Gläubiger wird es auch so handhaben. Ist irgendwie auch logisch!
Gespeichert
 

rene82

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: Vollstreckungsbescheid trotz laufender Raten
« Antwort #2 am: 10. Juli 2009, 13:13:30 »

Hierbei ging es lediglich um die Formsache ..... ob das denn so richtig wäre
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: Vollstreckungsbescheid trotz laufender Raten
« Antwort #3 am: 10. Juli 2009, 13:15:45 »

Hierbei ging es lediglich um die Formsache ..... ob das denn so richtig wäre

Ja, wäre es! Es bedarf keiner Änderung des Titels! Es darf nur bis zur tatsächlichen Schuldsumme vollstreckt werden!
Gespeichert
 

rene82

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: Vollstreckungsbescheid trotz laufender Raten
« Antwort #4 am: 11. Juli 2009, 08:20:10 »

wo kan ich das nachlesen, welcher § steht da wo?
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: Vollstreckungsbescheid trotz laufender Raten
« Antwort #5 am: 11. Juli 2009, 11:31:13 »

wo kan ich das nachlesen, welcher § steht da wo?

Warum muss alles in § geregelt sein? Der Gläubiger kann nur die Summe vollstrecken die noch offen ist, ansonsten hast du entsprechende Rechtsmittel.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Vollstreckungsbescheid trotz laufender Raten
« Antwort #6 am: 11. Juli 2009, 12:01:57 »

ansonsten hast du entsprechende Rechtsmittel.

als da wäre: z.B. Vollstreckungsabwehrklage § 767 ZPO
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz