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Autor Thema: Finanzamt  (Gelesen 2830 mal)

kalamar

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Finanzamt
« am: 19. Januar 2008, 07:59:44 »

Folgede Situation, hatte 2006 eine Kneipe, lief nicht und die Miete war zu hoch. Nach einem halben Jahr habe ich die Kündigung bekommen weil ich die Pacht nicht mehr zahlen konnte.Bis heute verlangt die Brauerei, der die Kneipe gehört 18000 Euro. Da ich es nicht zahlen konnt, haben sie ein Pfändungsbeschluß beim Finanzamt ab 2007 bewirgt. Nun ist es so, das ich für 2005 meinen Antrag erst letzten Monat abgegeben habe. Vor 3 tagen bekamm ich nun ein Bescheid über eine Rückzahlung von 7000 Euro ! ( habe 2005 eine Abfindung von 20000 bekommen da unser Firma wo ich 20 jahre war zu machte und habe ihn 2005 geheiratet, deshalb so eine hohe Rückzahlung ) Normalerweise steht da ja immer, der Betrag wird auf dem konto ........ überwiesen. Beimir steht jedoch :
Über die Verwendung des Guthabens erhalten sie eine gesonderte Mitteilung !!!
Komme seit 3 tagen nicht zur ruhe, bekomm ich jetzt das geld oder die schei... Brauerei ???
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Mandarin

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Re: Finanzamt
« Antwort #1 am: 19. Januar 2008, 11:12:19 »

Normalerweise steht da ja immer, der Betrag wird auf dem konto ........ überwiesen. Beimir steht jedoch :
Über die Verwendung des Guthabens erhalten sie eine gesonderte Mitteilung !!!
Komme seit 3 tagen nicht zur ruhe, bekomm ich jetzt das geld oder die schei... Brauerei ???

Kennen Sie den Film Joe Black mit Pit Brett ?

Zitat aus diesem Film: " der Tod und die Steuer kriegen dich immer".

Jetzt fragen Sie sich, was will der von mir...also gestatten Sie mir das ich Sie zitiere und Sie ggf. selbst auf die Antwort kommen

Bis heute verlangt die Brauerei, der die Kneipe gehört 18000 Euro. Da ich es nicht zahlen konnt, haben sie ein Pfändungsbeschluß beim Finanzamt ab 2007 bewirgt.


Frage: was glauben Sie, warum sich Ihr Finanzier an das Fi-Amt "gewendet" hat?
Es ist für ihn der einfachste Weg an das von Ihnen säumige Geld zu kommen, ohne seinerseits permanent Ihren Status überprüfen zu müßen.

Anm.: es war Ihre Kneipe. Die Brauerrei hat Ihn nur das Geld für die "Verwirklichung Ihres Lebenstraum" geliehen. Der Traum ist geplatzt, Sie haben Verbindlichkeiten und dafür haben Sie in irgendeiner Weise einzustehen...  Also werden Sie den Drachen füttern müssen, den Sie riefen.


Nur wenn ich irgend etwas in, durch und während meiner Ino gelernt habe. Mach dich nicht verrückt, solang nichts in der Post ist. Dann ist es immer noch früh genug sich den Kopf zu zerbrechen!!!


Gruß M:)

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Feuerwald

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Re: Finanzamt
« Antwort #2 am: 19. Januar 2008, 16:38:30 »

"... aben sie ein Pfändungsbeschluß beim Finanzamt ab 2007 bewirgt ..."

- da müsste man den PfÜb einsehen, evtl. wurde der falsch formuliert, siehe u.a. § 46 AO, wenn ich mich nicht irre, kommt es sehr drauf an, was und wann genau gepfändet wurde.

 

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