"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Vorläufiges Zahlungsverbot Wie handeln??  (Gelesen 3857 mal)

tearsdontlie79

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Vorläufiges Zahlungsverbot Wie handeln??
« am: 04. Mai 2009, 15:52:40 »

Hallo,

mein Mann hat letzte Woche ein voläufiges Zahlungsverbot für sein Konto zugestellt bekommen. Sprich es darf kein Geld, ausser innerhalb von 7 Tagen Sozialleistungen, an ihn ausgezahlt werden.

Nun aber meine Frage, was mit seinem Arbeitslohn ist. Wir bekommen ergänzendes ALG2, Kindergeld und eben seinen Lohn. Sprich wir sind darauf angewiesen, den Lohn auch ausgezahlt zu bekommen, da wir sonst auch keine Miete zahlen können. Müssen wir genauso wie bei einer Pfüb einen Pfändungsschutz beantragen? Und wenn wo müssen wir diesen Pfändungsschutz beantragen? Anderes Vermögen wovon wir unsere Miete usw. bestreiten könnten, haben wir nicht.
Ich kenne das nur von einer Pfüb das der Pfändungsschutz beim zuständigen Amtsgericht des Schuldners beantragt werden muss.
Muss dazu sagen das das vorläufige Zahlungsverbot, von einem anderen Amtsgericht  ausgestellt worden ist.

Wäre super wenn uns jemand helfen könnte.
Vielen Dank schonmal.

Lg
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Vorläufiges Zahlungsverbot Wie handeln??
« Antwort #1 am: 04. Mai 2009, 16:54:13 »

Müssen wir genauso wie bei einer Pfüb einen Pfändungsschutz beantragen?

-> ja

Und wenn wo müssen wir diesen Pfändungsschutz beantragen?

-> Örtliche Amtsgericht bzw. Vollstreckungsbehörde, je nach dem wergepfändet hat



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz