Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: tearsdontlie79 am 04. Mai 2009, 15:52:40

Titel: Vorläufiges Zahlungsverbot Wie handeln??
Beitrag von: tearsdontlie79 am 04. Mai 2009, 15:52:40
Hallo,

mein Mann hat letzte Woche ein voläufiges Zahlungsverbot für sein Konto zugestellt bekommen. Sprich es darf kein Geld, ausser innerhalb von 7 Tagen Sozialleistungen, an ihn ausgezahlt werden.

Nun aber meine Frage, was mit seinem Arbeitslohn ist. Wir bekommen ergänzendes ALG2, Kindergeld und eben seinen Lohn. Sprich wir sind darauf angewiesen, den Lohn auch ausgezahlt zu bekommen, da wir sonst auch keine Miete zahlen können. Müssen wir genauso wie bei einer Pfüb einen Pfändungsschutz beantragen? Und wenn wo müssen wir diesen Pfändungsschutz beantragen? Anderes Vermögen wovon wir unsere Miete usw. bestreiten könnten, haben wir nicht.
Ich kenne das nur von einer Pfüb das der Pfändungsschutz beim zuständigen Amtsgericht des Schuldners beantragt werden muss.
Muss dazu sagen das das vorläufige Zahlungsverbot, von einem anderen Amtsgericht  ausgestellt worden ist.

Wäre super wenn uns jemand helfen könnte.
Vielen Dank schonmal.

Lg
Titel: Re: Vorläufiges Zahlungsverbot Wie handeln??
Beitrag von: Feuerwald am 04. Mai 2009, 16:54:13
Müssen wir genauso wie bei einer Pfüb einen Pfändungsschutz beantragen?

-> ja

Und wenn wo müssen wir diesen Pfändungsschutz beantragen?

-> Örtliche Amtsgericht bzw. Vollstreckungsbehörde, je nach dem wergepfändet hat