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Autor Thema: Vorpfändung meines Geschäftskontos  (Gelesen 1941 mal)

Jacobsen

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Vorpfändung meines Geschäftskontos
« am: 20. Januar 2010, 19:33:23 »

Schönen guten Abend,
ich hoffe ihr könnt mir helfen und enen Tipp geben, ich habe folgendes problem:
ich bin arbeitslos schon seit 2005 und habe zwei kinder im alter von 4 und fast 2 jahren alt.
Da ich das arbeitslos voll satt habe und endlich wieder was verdienen möchte habe ich mich selbstständig gemacht als kleinunternehmer so in der internet und telefonbranche.
nun musste ich wieder mal anfang des monats eine neue ev abgeben wie es sein muss wurde mien privatkonto gleich zu gemacht ist schon komisch, die streiten zwar ab, das es deswegen ist aber vorher waren sie auch nicht dran, da ch eh ein neues aufgemacht habe ist dies nichtso schlimm.
dann habe ich aber noch ein geschäftskonto bei der commerzbank da habe ich noch nicht so viele einnahmen und bin am arbeiten, das es mehr wird, siond aber noch knapp 80 euro drauf.
wollte heute geld abholen da wurde meine karte einbehalten und als ich nachfragte wieso, naja ihr konto ist gesperrt pfändung wieso müssen sie ja wissen er geld bekommt, richtig frech vorne an der info.
dabei wusste ich von denen garnichts da die schon jahre mir auf der pelle hängen.
nun ist also mein geschäftskonto zu und das ist sehr scheiße denn jeden tag können zahlungen eingehen und ich bin darauf angewisen da mir das amt auch jegliche einnahmen anrechnet, finde ich also nicht ok.
und dann das freche von der bank.
so, habe dann gläubiger angerufen oder zu mindest das inkassobüro dazu, sie meinet frech wäre erstmal ne sperrung und keine pfändung blabla, und wenn ich die konten wieder auf haben möchte, muss ich 20 euro raten zahlen wneiger nicht bin schon froh das die nur 20 euro wollen bei über 600 euro.
naja ich solle dann von der bank direkt die 20 euro überweisen lassen vom zuen konto, das dürfen die ja dann, dann einen dauerauftrag einrichten lassen, den dann zusammen mit einem durchschlag unterschrieben von der bank zurückschicken und eben die ersten 20 euro nicht vergessen, danach würden sie das konto wieder frei machen oder beide.
ok, also gleich meine bearbeiterin angerufen wenigstens freundlicher als die an der info und die meinte dann, das sie nichts machen könne und das nur die pfändungsabteilung entscheidet, sie würde das weiterleiten.
na toll, nun warte ich, wie die entscheiden, wenn die also nein sagen, dann kann ich das auf machen vergessen und meinem konto ade sagen denn das geht nicht, ich brauche das ja.
anders komme ich an kein geld ran da ich keine 20 euro mehr habe, das ist es ja.
ist das denn rechtens, das dies die pfändungsabteilung entscheiden darf ob ja oder nein?
ich meine, die sollten doch froh sein, wenn die angelegenheit wieder geklärt werden würde, als das hinauszuzögern.
brauche das konto bald wieder, sonst sehe ich alt aus und wegen meiner schlechten schufa wird mir schwer ne andere bank ein konto geben, bin schon froh, das die c. mir eins gegeben hat auf guthabenbasis.

danke und gruß
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