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Autor Thema: Vorzeitige Beendigung und Kontopfändung  (Gelesen 2199 mal)

magarete11

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Vorzeitige Beendigung und Kontopfändung
« am: 26. April 2012, 17:02:16 »

Hallo alle zusammen,
bin neu hier und brauche bitte den einen oder anderen Rat.
Fakten:
-Befinde mich seit Feb. 2012 in der "IN" Insolvenz (war selbstständig).
-Die Inso Summe beläuft sich auf 58.000,00 Euro zzgl der Kosten.
-RSB ist beantragt und die Verw.-Kosten sind auf Antrag gestundet.
-Mein Konto ist trotz P Konto (seit Nov. 11) von 3 Gläubigern mit Pfändungen belegt und ich komme nicht mal an 800,- heran- der Betrag liegt UNTER der Pfändungsgrenze. - habe beim zuständigen Amtsgericht Beratungsbeihilfe beantragt, damit ein Anwalt meiner Wahl das klären kann, weil es langsam existenzbedrohend wird.
-Verdiene zur Zeit nicht viel, es werden 91,00 Euro monatlich gepfändet.
 Frage 1:
Ich habe die Möglichkeit, ca. 20.000,00 bis max. 30.000,00 Euro von einer Privatperson zu erhalten, würde es für ein Vergleichsangebot an meine Gläubiger reichen?
Frage 2:
3 Krankenkassen haben mir unerlaubte Handlungen vorgeworfen, macht es Sinn, Einspruch einzulegen? (Habe bei denen bis Jan. 2012 Ratenzahlungen getätigt.)
Würde mich sehr über Antworten freuen!
Danke im Voraus,Gruß



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armekirchenmaus

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Re: Vorzeitige Beendigung und Kontopfändung
« Antwort #1 am: 26. April 2012, 17:27:48 »

Ich würde den Vergleich auf jeden Fall anbieten. Mehr als nein sagen können die Gläubiger ja nicht. Bei der genannten Summe handelt es sich immerhin um 50 % der Schulden. Klingt vielversprechend.
Was die unerlaubte Handlung angeht: Bei den Krankenkassen handelt es sich in der Regel dabei um den ArbeitNEHMERanteil zur Krankenversicherung. Wenn der nicht bezahlt wurde, ist das eine unerlaubte Handlung, weil es sich in dem Fall um das Geld des Arbeitnehmers handelt, das nicht abgeführt wurde. Da wird ein Einspruch kaum was bringen.
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magarete11

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Re: Vorzeitige Beendigung und Kontopfändung
« Antwort #2 am: 26. April 2012, 17:36:02 »

Danke für die Antwort. Habe im wwww  unter anderem folgendes dazu ( Krankenkassen usw) gefunden:
 
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=093b4f75ba3222c848791336f1cfdeab&nr=39037&pos=0&anz=2&Blank=1.pdf

Urteil: OLG Hamm 13 U 61 / 99

Ist schon interessant....
Vielen Dank, LG
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Insokalle

Re: Vorzeitige Beendigung und Kontopfändung
« Antwort #3 am: 26. April 2012, 18:28:10 »

Ja, das ist es. Aufbauend auf der BGH Entscheidung müssten Sie Ihr Unternehmen genau unter die Lupe nehmen oder nehmen lassen.

Was Vergleiche anbelangt: Es ist auch möglich, mit einem geringeren Betrag davonzukommen, z.B. mit 10.000,00 €. Aber auch das kann man so pauschal nicht richtig ohne Hintergrundinformationen einschätzen.
Da Sie im Regelinsolvenzverfahren sind, würde ich mir Gedanken machen zu dem Stichpunkt Insolvenzplan.


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