Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: buster12 am 15. Mai 2012, 14:19:50

Titel: warum steht die EV nicht in der schufa drinne ??
Beitrag von: buster12 am 15. Mai 2012, 14:19:50
hallöchen....

habe heute endlich per post meine online zugangsdaten für die schufa auskunft bekommen.kostete einmalig 18,50€.
nun hatte ich vor etwas mehr als 4 jahren mal eine EV abgegeben.diese wird aber keineswegs in meiner schufa auskunft angezeigt.alles was drin stehht ist mein alter internet und handy vertrag der von Bfs risk inkasso übernommen wurde.

sehe ich all das was zb auch die banken sehen können?wäre ja sonst völlig uninteressant diese schufa auskunft.wenn dies was ich dort sehe alles ist was über mich gespeichert ist,könnte ich das ohne probleme in sehr kurzer zeit erledigen.und dann wäre ich sozusagen schuldenfrei....??also abgesehen von der EV die dann ja trotz der löschung noch als offener betrag besteht-aber das war eigentlich nur ein kleiner betrag von ca 500€ oder so...

hat jemand erfahrung damit?
Titel: Re: warum steht die EV nicht in der schufa drinne ??
Beitrag von: Kurti85 am 15. Mai 2012, 16:57:45
"Drei Jahre nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ggf. auch der Erzwingungshaft) übermittelt das zuständige Amtsgericht der Schufa die Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis. Die Schufa ist dann verpflichtet, ihren Vermerk über die eidesstattliche Versicherung ebenfalls zu löschen." (Quelle: http://www.ratgeberschulden.de/ (http://www.ratgeberschulden.de/))

Der Eintrag wird also vollkommen gelöscht und ist auch nicht mehr für die Banken einsehbar. Deine Schulden sind damit natürlich nicht weg, durch eine EV verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Aber es besteht zumindest die Chance, dass du nie wieder was von dem Gläubiger hörst - das kommt gar nicht so selten vor.

 

Titel: Re: warum steht die EV nicht in der schufa drinne ??
Beitrag von: buster12 am 16. Mai 2012, 14:13:59
also bin ich praktisch nur noch gezwungen auf jeden fall das was in der schufa steht zu bezahlen.(ich weiß ja nicht ob ich online den selben einblick habe wie zb die banken...)
denn das was da noch aufgeführt ist,ist wirklich nicht die welt.und ich könnte dies schnell begleichen.muss aber dann glaube ja nochmal 3 jahre warten bis ich wieder kreditwürdig bin oder?
Titel: Re: warum steht die EV nicht in der schufa drinne ??
Beitrag von: Kurti85 am 16. Mai 2012, 16:05:27

Punkt 1: Niemand sieht mehr etwas von der eidesstattlichen Versicherung in deiner SCHUFA-Auskunft. Der Eintrag wurde gelöscht. Auch Banken können diesen Eintrag daher nicht mehr sehen.

Punkt 2: Die Schulden, wegen denen du die eidesstattliche Versicherung ablegen musstest, sind natürlich nicht aus der Welt. Vielmehr verlängert sich die Verjährung durch das Ablegen einer eidesstattlichen Versicherung von 3 Kalenderjahren auf 30 Jahre. Der Gläubiger kann also jederzeit diese Schulden wieder versuchen einzutreiben, die Frage ist nur, ob er es macht. Das hängt zum einen von der Höhe der Schulden ab wie auch vom Gläubiger selbst und seiner Praxis diesbezüglich. 
Titel: Re: warum steht die EV nicht in der schufa drinne ??
Beitrag von: buster12 am 16. Mai 2012, 17:54:42
das ich die schulden der ev begleichen muss ist mir bewusst.dies tue ich aber erst dann sobald sich jemand meldet.vorrangig geht es mir dann um die schufa einträge.angenommen ich bazahle den kramin den nächsten 4 monaten insgesamt...dann stehen die einträge doch noch 3 jahre drinne oder irre ich mich da?
Titel: Re: warum steht die EV nicht in der schufa drinne ??
Beitrag von: Ehefrau am 17. Mai 2012, 09:14:58
Ich möchte nur anmerken, es juristisch nicht korrekt das sich durch eine abgegebene EV die Verjährungsfrist auf 30 Jahre verlängert.
Hier werden völlig unterschiedliche Dinge miteinander verwoben.

Ein Titel hat generell 30 Jahre Gültigkeit, diese Frist kann sich durch verschiedene Vollstreckungshandlungen immer wieder verlängern. Nichts zu tun hat damit 3-jährige Gültigkeitsfrist einer abgegebenen Eidesstattlichen Versicherung, und selbst diese ist durch veränderte Lebensumstände ggf. erneut binnen 3 Jahren fällig.


Freundliche Grüße
von der Ehefrau