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Autor Thema: Was bedeutet "Einzugsverfahren"?  (Gelesen 4703 mal)

schuldnerinffm

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Was bedeutet "Einzugsverfahren"?
« am: 15. April 2010, 15:02:12 »

Habe nun schon den 2. Brief eines RAs erhalten, in dem ich bis zu einer bestimmten Frist reagieren soll, da sie sonst "das Einzugsverfahren" fortsetzen werden.

Das Wort "Einzugsverfahren" ist mir soweit nur bei Lastschriften bekannt. Besteht hier vieleicht ein Zusammenhang?
Was bedeutet "Einzugsverfahren" im Blick auf Schulden?


 :hi:

Schuldnerinffm

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Feuerwald

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Re: Was bedeutet "Einzugsverfahren"?
« Antwort #1 am: 15. April 2010, 18:39:10 »

Einzugsverfahren

- Dumme Briefe, gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung etc pp.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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