Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: schuldnerinffm am 15. April 2010, 15:02:12
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Habe nun schon den 2. Brief eines RAs erhalten, in dem ich bis zu einer bestimmten Frist reagieren soll, da sie sonst "das Einzugsverfahren" fortsetzen werden.
Das Wort "Einzugsverfahren" ist mir soweit nur bei Lastschriften bekannt. Besteht hier vieleicht ein Zusammenhang?
Was bedeutet "Einzugsverfahren" im Blick auf Schulden?
:hi:
Schuldnerinffm
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Einzugsverfahren
- Dumme Briefe, gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung etc pp.