Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: nicky am 02. Mai 2009, 21:42:41
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Guten Abend!
Ich weiß nicht genau, ob ich hier jetzt richtig bin, aber hier sind meine Fragen:
1. Was genau versteht man unter Mobiltelefon-Pfändung? (Zieht der Gerichtsvollzieher mein Handy mitsamt der Sim-Card ein oder nur das Handy ohne Sim?) :?
2. Und wenn wir schon beim GV sind: Wenn er mich besucht, schaut er sich auch im Schlafzimmer um? Schaut er sich z. B. auch in meinen Kleiderschrank hinein?
Danke einstweilen.
Schönen Gruß von nicky
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Hi Nicky,
schau mal hier, ich ahtte auch schonmal was gefragt zum Gerichtsvollzieher :
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Fragen-vor-der-Privatinsolvenz--4159.html
MfG
PS: Bis jetzt war er noch nitt da :juchu:
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Mobiltelefonpfändung heißt, dass der GV telefonisch pfändet. :lollol:
Natürlich soll das Telefon gepfändet werden, was sonst.
Das sagt doch die Bezeichnung.
Selbstverständlich ohne SiM.
Ja der GV wird sich umsehen.
Nur bei Verdacht auf Unterschlagung von pfändbaren Gegenständen wird er auch die Schränke näher untersuchen.