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Autor Thema: Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?  (Gelesen 7382 mal)

Engel82

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Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?
« am: 16. Oktober 2009, 18:44:43 »

Schönen guten Abend,

ich eröffne hier wohl ein Thema, welches es schon öfters gab, aber ich habe da noch ein paar Unklarheiten.

Bei mir hat sich der Gerichtsvollzieher angemeldet, zur Pfändung. Hat mich am ersten Termin nicht angetroffen - oh wunder, ich hab zum Glück ja noch arbeit.

Nun stellt sich mir die Frage, was er wegnehmen darf und was nicht. Grade, weil viele Elektrosachen meinem Lebensgefährten gehören und man nicht unbedingt bei allen einen Kaufbeleg mit Namen drauf hat.

Zum Beispiel habe ich hier einen kleinen Laptop, 15 Zoll, ca 2 Jahre alt. Der gehört mir. Kann er den nehmen?

Dann zwei Fernseher, Flachbild. Der Große 42 Zoll und einen kleineren, beide ca. 2 Jahre alt. Beide gehören meinem Freund, nur hat er für die keine Belege mehr (bei den ganzen Umzügen bis zu mir irgendwo hängengeblieben).

Dann habe ich gelesen, dass die die Waschmaschine (ca. 1,5 Jahre) nehmen könnten? Stimmt das?

Und noch hat er eine Playstation 3 und eine XBox 360, beide direkt bei MediaMarkt gekauft und ebenfalls nur die Quittung ohne Namen dafür.

Sonst habe ich hier "nur Standat-Teile", Mikrowelle, bestimmt fünf Jahre alt und alte Möbel. Nur billigen Modeschmuck und ein Auto habe ich auch nicht. Kühlschrank und Herd waren Bestandteil der Wohnung.

Des weiteren läuft bereits eine Lohnpfändung und ich komm mit meinem restl. Gehalt eben so aus.

Kann er mir viel wegnehmen?

Danke schonmal für die Antworten, kriege langsam doch etwas Panik ...  :rougi:

LG


Edit: Die Lohnpfändung müsste in ein, zwei Monaten abgezahlt sein, ob der GV sich drauf einlässt, dann das "überstehende" Geld von mir zu bekommen?
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juergengrisu

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Re: Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2009, 23:36:05 »

Hi Engel82

Zum Beispiel habe ich hier einen kleinen Laptop, 15 Zoll, ca 2 Jahre alt. Der gehört mir. Kann er den nehmen?
JA aber Fraglich???

Dann zwei Fernseher, Flachbild. Der Große 42 Zoll und einen kleineren, beide ca. 2 Jahre alt
Wenn die sehr Wertvoll sind erfolgt eine Austauschpfändung...

Dann habe ich gelesen, dass die die Waschmaschine (ca. 1,5 Jahre)
Nein ! gehört zum Haushalt wird nicht gepfändet

Und noch hat er eine Playstation 3 und eine XBox 360
JA wenn er die sieht bestimmt

Nehmen sie Kontakt zu den Gläubigern auf . laufen da noch Raten???

Gruß
Juergengris
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auchpleite

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Re: Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2009, 01:42:02 »

Hallo Engel82,

Bei mir hat sich der Gerichtsvollzieher angemeldet, zur Pfändung. (...)
(...) kriege langsam doch etwas Panik ... 

Auf Grund meiner (recht umfangreichen) Erfahrung mit GV's kann ich Ihnen besänftigend sagen:
Machen Sie sich nicht verrückt - i.d.R. werden Sie auf freundliche- und umgängliche Zeitgenossen treffen, die bestrebt sind eine gemeinsame- und einvernehmliche Lösung zu finden.
Im Übrigen haben die einen geübten Blick für's Wesentliche. Wenn Sie, wie Sie sagen, 'standartmässig eingerichtet' sind, und lediglich über einfache Dinge des tägl. Bedarfs- und des Lebens verfügen (dazu gehört auch ein TV, Waschmaschine, mit unter ein 2 J. alter Laptop, etc.) dann werden Sie nichts zu befürchten haben!
Ansonsten kann ich mich den Ausführungen von "Juergengris" anschliessen.

Im Bezug auf das (Fremd-) Eigentum - Ihres LG -, habe ich gerade vergangene Woche irgendwo etwas interessantes gelesen. Ich werde die History meines Browsers durchstöbern, sodann ggfls. einen Link nach reichen.

Zitat
Des weiteren läuft bereits eine Lohnpfändung und ich komm mit meinem restl. Gehalt eben so aus.
Kann er mir viel wegnehmen?

Die Höhe des pfändbaren Betrages aus Lohnpfändung errechnet/ergibt sich aus der s.g. Pfändungstabelle.(siehe auch die hiesige linke Navigationsspalte).
Sie sagen, dass Sie mit dem Rest aus Lohnpfändung "gerade so" auskommen... Wurde der gepfändete Betrag richtig berechnet, und die Pfändungstabelle richtig angewandt? :gruebel:
Wenn Sie auf Grund der Lpf. ALG II-bezugsberechtigt werden, können Sie beim zust. AG eine Verringerung des pfändbaren Lohnes/Gehaltes beantragen, und somit die Erhöhung der Pf.-Freigrenze erzielen!
(bei gepf. Unterhaltsschulden sieht's ein wenig anders aus)

« Letzte Änderung: 17. Oktober 2009, 04:39:26 von auchpleite »
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Viele Grüße

auchpleite
 

Inkassomitarbeiterin

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Re: Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2009, 12:25:17 »

@TE,

wie hoch sind denn die Schulden?? Wenn sie gering sind hilft es vielleicht auch ein paar Sachen zu verkaufen um das Geld rein zu bekommen.

Beim dem 42 Zoll Fernseher kann es durchaus passieren, dass dieser ohne Austauschpändung an den GV geht, da ja noch 2 kleiner da sind. Kommt ganz auf den GV an.
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