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Autor Thema: Was darf der Gläubiger alles wissen??  (Gelesen 2888 mal)

silkes74

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Was darf der Gläubiger alles wissen??
« am: 27. Januar 2010, 21:24:22 »

Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage und zwar:
Wir haben einen Vergleich an eine Bank geschickt. Nun will die Bank unsere Einkommensnachweise, was ich verstehen kann, aber auch unseren anderen Gläubiger und wie wir die Vergleiche dort gemacht haben bzw. was wir denen schulden und wie hoch da die Vergleiche sein sollen oder sind!
Irgendwie habe ich das Gefühl, es geht der Bank doch gar nichts an, wer unsere anderen Gläubiger sind. Unterliegt das nicht dem Datenschutz?
Zumal wir auch erst noch dabei sind, die Vergleiche alle abzuschicken und es kann dauern, bis eine Antwort kommt!

Falls jemand eine Antwort kennt, wäre ich sehr froh und dankbar!

Lieben Gruss.....
Silke
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Ich bin froh für jeden Tipp ;-)!
 

paps

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Re: Was darf der Gläubiger alles wissen??
« Antwort #1 am: 28. Januar 2010, 16:16:03 »

Was spricht grundsätzlich dagegen, noch mehr Daten mitzuteilen, die es ermöglichen, Ihre Situation besser zu beurteilen.

Wenn Sie Gläubiger wären, würden Sie zur Abschätzung des Risikos doch auch wissen wollen, wie mit anderen Gläubigern umgegangen wird.

Bei Vergleichen über SB`s werden grundsätzlich auch alle anderen Gläubiger mit benannt.

Natürlich kann es im Einzelfall Gründe geben, dies nicht darzustellen.
Aber dazu haben Sie ja nichts geschrieben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Was darf der Gläubiger alles wissen??
« Antwort #2 am: 28. Januar 2010, 18:26:45 »

Hallo,

aus Sicht des Gläubigers ist es ganz verständlich. Schliesslich werden Vergleiche geschlossen, weil man keine Chance sieht seine gesamte Forderung zu bekommen. Um dies einschätzen zu können benötigt man also Info's.

Freuen Sie sich ausserdem dass aus der Bitte um Nachweise zu schliessen ist, dass überhaupt Interesse seitens der Bank besteht. Oft ist eine Kreditausfallversichung abgeschlossen worden und dann lässt die Bank lieber in die Inso gehen.

Ach ja auf dem Einkommensnachweis würde ich die Bankverbindung schwärzen!!!
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Insokalle

Re: Was darf der Gläubiger alles wissen??
« Antwort #3 am: 28. Januar 2010, 18:44:29 »

"Ach ja auf dem Einkommensnachweis würde ich die Bankverbindung schwärzen!!!"

Und wenn Sie schon mal dabei sind auch gleich den Arbeitgeber usw., wenn die Daten der Bank nicht sowieso schon bekannt sind.
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silkes74

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Re: Was darf der Gläubiger alles wissen??
« Antwort #4 am: 28. Januar 2010, 21:26:08 »

Hallo zusammen!

Diese Daten, wie Bankverbindung und AG sind denen bekannt! Mir ging es jetzt hauptsächlich darum, ob etwas passiert, wenn ich die weiteren Schulden weitergebe, nachher ruft die Bank da an und erzählt denen irgendwas und ich bekomme dann Ärger! Ist nur so ein Gedanke! Möchte mir ja nicht so mehr einhandeln!

Ich danke euch vielmals für eure Antworten!

Silke
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Was darf der Gläubiger alles wissen??
« Antwort #5 am: 29. Januar 2010, 17:08:31 »

Nein, es geht wirklich nur darum die Chancen zu beurteilen ihre gesamte Forderung zu bekommen. Wir machen das tagtäglich.
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