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Autor Thema: was heisst "Lohn nicht pfändbar"?  (Gelesen 5406 mal)

tastik

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was heisst "Lohn nicht pfändbar"?
« am: 22. Mai 2007, 22:30:05 »

Hallo,

ich bin neu hier. Ich wollte zunächst eine einzige Frage stellen, wobei ich später evtl. weitere haben werde.

Ich bin kurz davor, dass mein Gläubiger einen Titel bekommt und höchstwahrscheinlich versuchen wird, mein Gehalt zu pfänden. Überall lese ich, dass dies möglich ist. Allerdings steht in meinem Anstellungsvertrag ein Satz -so in etwa- dass der Lohn nicht gepfändet werden kann. Was soll ich darunter verstehen? Laut Gesetz kann/darf der Nettolohn wohl gepfändet werden (nur ein Teil - abhängig von der Anzahl unterhaltspflichtiger Personen) und der Arbeitgeber MUSS es zulassen sogar die notwendigen Berechnungen durchführen. Soll man darunter verstehen, dass die Pfändung (besser gesagt die Verschuldung des Arbeitnehmers) ein Kündigungsgrund ist oder gibt es tatsächlich Firmen, die irgendwie schaffen (mit irgendwelchen schlauen Lücken des Gesetzes), dass die Gehälter der Arbeitnehmer "geschützt" werden?  Ich möchte  in meiner Firma die Frage der Personalabteilung nicht stellen,  zumal ich in der Probezeit bin. Diese Firma ist wahrhaft nicht klein.

im Voraus Vielen Dank für eine Antwort

tastik
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paps

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Re: was heisst "Lohn nicht pfändbar"?
« Antwort #1 am: 22. Mai 2007, 22:52:14 »

wenn die Firma nicht klein ist, um so besser für Sie.
Dann weiss die Personalabteilung auch damit umzugehen.

Es ist möglich per Vertrag die Pfändung auszuschließen, ob der Arbeitgeber das aber macht?
Ob sich daraus ein Kündigungsgrund herleiten lässt, wage ich zu bezweifeln.
Viel mehr ist von Bedeutung, dass sie
a) in der Probezeit ohne Nennung von Gründen gekündigt werden können , und
b)wahrheitsgemäß  bei Arbeitsaufnahme bezüglich Schulden und Auskünfte darüber geantwortet haben.


Kann der Gläubiger beim Arbeitgeber nicht pfänden, wird er andere Wege wie Kontopfändung und ähnliches versuchen.
« Letzte Änderung: 23. Mai 2007, 10:34:24 von paps »
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Wiff78

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Re: was heisst "Lohn nicht pfändbar"?
« Antwort #2 am: 23. Mai 2007, 02:00:19 »

Hi tastik,

genau wie paps schon sagte: Wenn es eine "grosse Firma" ist, dann wissen die wirklich damit umzugehen. Bin ebenfalls in einer sehr grossen Firma und bei uns ist es sogar so, daß eine mögliche Pfändung mit im Arbeitsvertrag steht...da wird dann eben eine monatliche Gebühr oder so berechnet.

aber eine andere Frage an paps: Was kommt zuerst, Konto- oder Lohnpfändung?
Hatte im September eine Kontopfändung (das Kto ist inzwischen auch nicht mehr wegen Dispo) und habe seit Febraur einen neuen Arbeitgeber. Der Lohn geht z.Zt. auf ein anderes Konto. Seit gestern habe ich aber wieder ein Guthaben-Girokonto, weiß aber nicht, ob ich den Lohn auch wirklich dahin überweisen lassen soll.

Kann mir eigentlich keine weitere Pfändung leisten.
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tastik

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Re: was heisst "Lohn nicht pfändbar"?
« Antwort #3 am: 23. Mai 2007, 02:20:07 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort an paps, auch an Wiff78...

Tatsächlich ist die Kontopfändung auch ein großes Problem. Aber bei der Lohnpfändung sind die Gläubiger direkt an der Quelle und die mögliche Kündigung ist sehr gefährlich.

Ich habe im Internet im Text eines Mustervertrages folgende Zeilen gefunden und möchte meine Frage anhand dieses Beispiels konkretisieren:
-------
 § 8
Abtretung und Verpfändung des Lohnes

1) Die Abtretung und Verpfändung von Lohn und sonstigen Ansprüchen wird hiermit ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber einer Abtretung zustimmen. Die Versagung der Zustimmung ist jedoch bindend.

2) Für die Bearbeitung einer Lohnpfändung wird für jeden einzelnen Fall eine Pauschale in Höhe von 10 Euro einbehalten und mit dem Lohn verrechnet.
------

Was ich logisch nicht kapiere ist:
Wenn im Falle von 1) die Verpfändung ausgeschlossen ist, warum spricht man weiterhin vom "Falle der Lohnpfändung" und berechnet man Gebühren? Gibt es Unterschiede zwischen Pfändung und Verpfändung? Ist vielleicht die Verpfändung (sowie die Abtretung)  eine Aktion des Arbeitnehmers und die Pfändung eine von den Gläubigern? Ich bin echt bei einem solchen Begriffsrätsel-Lösen relativ schlecht.

Nochmals vielen herzlichen Dank

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Wiff78

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Re: was heisst "Lohn nicht pfändbar"?
« Antwort #4 am: 23. Mai 2007, 02:47:41 »

Da muß ich leider passen, denke mal paps kann dir da weiterhelfen. Für mich hört es sich so an, als würde dein Arbeitgeber sich vorbehalten, bei so einer Pfändung mitzumachen. Wie gesagt, bei mir steht auch das mit den 10€ drin.
Aber selbst wenn du in der Probezeit bist und finanzielle Probleme hast...auch in einer grossen Firma sollte doch nur deine Leistung zählen. Mach dich also nicht verrückt!

gruß
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Feuerwald

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Re: was heisst "Lohn nicht pfändbar"?
« Antwort #5 am: 23. Mai 2007, 10:46:01 »

§ 8 Abtretung und Verpfändung des Lohnes

Klarstellung:

Man kann im Arbeitsvertrag oder einer allg. Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag usw.  die Abtretung (freiwillige Verpfändung) des Lohnes ausschließen oder vertraglich regeln. § 399 BGB.  Da gibt es einige Variationen.

Was aber damit nicht ausgeschlossen werden kann, ist die gerichtliche Pfändung nach Titulierung einer Forderungen. Gegen einen gerichtlichen Pfändungs-/Überweisungsbeschluss oder einer behördlichen Einziehungsverfügung hilft der Passus über den Abtretungsausschluss im Arbeitsvertrag leider nichts.

MfG
Feuerwald

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paps

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Re: was heisst "Lohn nicht pfändbar"?
« Antwort #6 am: 23. Mai 2007, 10:49:21 »

Hier noch ein Link zu den unrechtmäßigen Gebühren bei Pfändung/Abtretung insbesondere Punkt 3 des Urteils:
http://www.arbg.bayern.de/lagm/Volltext/9Sa239-05.htm
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tastik

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Re: was heisst "Lohn nicht pfändbar"?
« Antwort #7 am: 23. Mai 2007, 22:24:03 »

§ 8 Abtretung und Verpfändung des Lohnes

Klarstellung:

Man kann im Arbeitsvertrag oder einer allg. Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag usw.  die Abtretung (freiwillige Verpfändung) des Lohnes ausschließen oder vertraglich regeln. § 399 BGB.  Da gibt es einige Variationen.

Was aber damit nicht ausgeschlossen werden kann, ist die gerichtliche Pfändung nach Titulierung einer Forderungen. Gegen einen gerichtlichen Pfändungs-/Überweisungsbeschluss oder einer behördlichen Einziehungsverfügung hilft der Passus über den Abtretungsausschluss im Arbeitsvertrag leider nichts.

MfG
Feuerwald



die Klarstellung hat die Sache relativ klar gestellt -selbst für mich :) vielen Dank!  Leider muss ich eine andere Methode ausarbeiten um einigermaßen "gesund" rauszukommen. Ich frage mich, wann eine freiwillige Verpfändung Sinn macht aber das ist nicht mehr sehr interessant für meine Situation.

Leider sind meine Schulden in dem 5-stelligen Bereich und mir fällt nichts ein, wie ich eine Lohnpfändung vermeiden könnte. Das Risiko der Kündigung ist eine Sache; dass ich nach einer Pfändung nichts mehr für meine Familie (mich, meine im Moment nicht berufstätige Frau und mein Kind, für das ich Unterhalt zahle) übrig haben werde ist die andere...

Wenn ich dem Gläubiger 20% der Gesamtsumme (inkl. Zinsen) anbieten würde (innerhalb der nächsten 3 Jahren zu tilgend), und eine glaubhafte Geschichte, warum es nicht -mehr- möglich ist, die Summe überhaupt irgendwann tilgen zu können, ginge es wohl?

Ich muss Selbstauskunft abgeben, welche wie eine EV aussieht, mit allen möglichen Angaben.  Ist es nicht ein Selbstmordversuch?  Ich würde gerne dies hinauszögern und meinen Plan vorher abgeben, ohne meinen AG und die Gehaltshöhe zu erwähnen. Wann muss ich spätestens diese Auskunft abgeben?

Wiff78, du hast Recht, die Leistung sollte zählen aber wer weiss, ob so eine Firma grundsätzlich keine MA haben möchte, die große finanzielle Probleme haben. Ansonsten mache ich meine Arbeit recht gut (denke ich) :)

Kann ich eine zusätzliche Woche beim Amtsgericht beantragen, mit der Begründung, dass ich den Mahnbescheid erst später in die Hand bekommen habe, da ich nicht im Wohnort gewesen bin? Gäbe es Formulare für solche Anträge?

Wenn ich ein Gerichtsverfahren verliere, muss ich selbstverständlich die Kosten tragen aber wie und wann muss ich diese bezahlen? Wird das auch vom Lohn gepfändet? Zahlt der Gläubiger diese Kosten zunächst und will von mir zurückbekommen? Oder schulde ich diese Summe diesmal dem Vater Staat?
 
Danke nochmals...
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Feuerwald

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Re: was heisst "Lohn nicht pfändbar"?
« Antwort #8 am: 23. Mai 2007, 23:23:08 »

ein paar persönliche Gedanken ..


Ich frage mich, wann eine freiwillige Verpfändung Sinn macht aber das ist nicht mehr sehr interessant für meine Situation.

-> Ein Thema für sich. Stichwort aufeinandertreffen von Abtretung und Pfändung.  Eine bestehende Abtretung kann eine später erfolgende Lohnpfändung ausstechen.


dass ich nach einer Pfändung nichts mehr für meine Familie (mich, meine im Moment nicht berufstätige Frau und mein Kind, für das ich Unterhalt zahle) übrig haben werde ist die andere...

-> bei Frau und Kind bleibt schon was übrig . Blick in die Lohnpfändungstabelle Spalte 2 (bei 1 Frau + 1 Kind).



 Wann muss ich spätestens diese Auskunft abgeben?

-> sobald der GV einen Termin zur EV bestimmt. Bei Nichterscheinen droht der sog. (zivilrechtliche) Haftbefehl (davon gibt’s rund 400 tausend pro Jahr, eine Frage der Nerven)

Kann ich eine zusätzliche Woche beim Amtsgericht beantragen, mit der Begründung, dass ich den Mahnbescheid erst später in die Hand bekommen habe, da ich nicht im Wohnort gewesen bin? Gäbe es Formulare für solche Anträge?

-> wie so, ist die Widerspruchsfrist von 14 Tagen verstrichen ? Wenn die Frist verstrichen ist, würde ein Widerspruch als Einspruch gewertet. Allerdings wäre der VB dann vorläufig vollstreckbar. Prüfbar wäre ggf. auch mit guter Begründung Widereinsetzung in den vorigen Stand.

Wenn ich ein Gerichtsverfahren verliere, muss ich selbstverständlich die Kosten tragen aber wie und wann muss ich diese bezahlen?

-> Da kommt es auf die Forderungshöhe an, Amtsgericht, da darf man sich selbst verteidigen oder Landgericht, dann haben Sie Anwaltszwang.

Wird das auch vom Lohn gepfändet? Zahlt der Gläubiger diese Kosten zunächst und will von mir zurückbekommen? Oder schulde ich diese Summe diesmal dem Vater Staat?

-> Der Kläger geht in Vorleistung und kann die Kosten dann im Fall des Obsiegens feststellen lassen und ebenso vollstrecken lassen.

Gruss
Feuerwald
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tastik

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Re: was heisst "Lohn nicht pfändbar"?
« Antwort #9 am: 24. Mai 2007, 08:42:37 »

vielen herzlichen dank  :biggrin:

super, dass ich hierher gekommen bin!!!  :thumbup:

jetzt muss ich schnell zu Arbeit, deren Lohn ich -wahrscheinlich- nicht mehr lange in voller Höhe genießen kann/darf.
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