Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: kantor am 04. November 2007, 01:13:01
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Hallo
Gibt es in Deutschland generelle Dinge, die NICHT PFÄNDBAR sind, egal wie hoch man verschuldet ist ?
Wie ist es bei Auto, TV, Computer ?
Wie hoch ist die pfändbare Einkommensgrenze ?
Mit welchen Paragraphen ist das alles in Deutschland geregelt
Dankeschön
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Hallo Kantor,
hier http://www.sfz-mainz.de/dateien/fachinformationen/lohnpfaendung_tabelle_neu.pdf
kannst Du die Lohnpfändungsgrenzen einsehen.
Du musst immer jeweils unter den Nettobezügen und in der Spalte der Dir unterstehenden Unterhaltsberechtigten Personen nachschauen.
Hier http://www.juraforum.de/gesetze/suche
gibt es Paragraphen zu Pfändugnsfreien Einkommen usw.
Unter Suche §850 ZPO eingeben. Geht von a bis k.
Fernseher, Computer usw. sofern es sich um normale Geräte handelt und nicht um super teure High-End Geräte, sind nicht pfändbar.
Es sei denn Du hast jetzt zu Hause 3 Flachbildmonitore 20` (überspitzt ausgedrückt).
Da könnte es schon passieren dass Du nachweisen musst ob sie Dir gehören und wofür Du 3 brauchst.
Auto kommt auf den "Noch-Wert" an und ob Du darauf angewiesen bist (um zur Arbeit zu kommen oder ähnliches)
viele Grüße
smallville
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Man sollte keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher haben.
Die sind meist harmlose menschliche Geschöpfe, mit dem sonderlichen Job,
an fremde Tür klopfen zu müssen.
noch ein paar §§ dazu
http://dejure.org/gesetze/ZPO/803.html (http://dejure.org/gesetze/ZPO/803.html) § 803ZPO - Pfändung
(2) Die Pfändung hat zu unterbleiben, wenn sich von der Verwertung der zu pfändenden Gegenstände ein Überschuss über die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht erwarten lässt.
§ 811ZPO - Unpfändbare Sachen
§ 811a ZPO - Austauschpfändung
§ 811c ZPO - Unpfändbarkeit von Haustieren (Hund, Katze, Maus ist unpfändbar)
§ 812 ZPO - Pfändung von Hausrat
Eine ganz genau Liste "das darf und das darf nicht" gibt es nicht.