Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Sveniboy am 27. April 2012, 22:07:53
-
hallo ich habe wieder mal eine sehr wichtige frage
ich bin berufskraftfahrer bekomme spesen die sind als reisekoten auf dem lohnzettel drauf steuerfrei. dürfen die gepfändet werden und wie sieht es mit überstunden aus gibts da nen prozent anteil wie wird das gehand habt muss demnächst selbst überweisen was pfändbar is net das ich zu viel überweise habe ja auch nix zu verschenken . wäre um nützliche tipps und hilfe dankbar :hi:
-
Reisespesen sind grundsätzich unpfändbar, es sei denn, Ihr Arbeitgeber ist damit ausserhalb jeder Norm. Wenn Sie also normale Spesen bekommen sind die bei der Pfändungsberechnung nicht zu berücksichtigen.
Überstunden sind nur zur Hälfte des Bruttowerts in die Berechnung einzubeziehen.
Es gibt unter http://www.forum-schuldnerberatung.de/pfaendung/850c_rechner.php (http://www.forum-schuldnerberatung.de/pfaendung/850c_rechner.php) einen Pfändungsrechner, der macht es für Sie vielleicht einfacher.