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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was kann gepfändet werden ?  (Gelesen 6672 mal)

Matze135

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Was kann gepfändet werden ?
« am: 24. September 2007, 18:03:55 »

Hallo. 

Hatte heute mal meinen Termin bei der chuldner Beratung und der war sehr Aufschlussreich. 
Wie es Aussieht werde ich wohl einen Private Insolvenz Anstreben. 
Nun habe ich aber noch eine Frage die mich brennend Interessieren würde:

Für meinen Sohn habe wir einen Sparvertrag laufen bei dem ich auch Unterschrieben habe. 
Kann man bei einer Insolvenz von diesem Geld was Pfänden ?
Das Geld ist Teilweise festangelegt.  

Die anderen Schulden Laufen alle auf meinen Namen. 

Matze
« Letzte Änderung: 02. Oktober 2007, 22:46:42 von Matze135 »
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Gismo

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Re: Was kann gepfändet werden ?
« Antwort #1 am: 24. September 2007, 19:24:06 »

Hallo

§ 35 der Insolvenzordnung, § 850 und 811  der Zivilprozessordnung mal genau durchlesen.  :gruebel:
Ich bin der Meinung wenn der besagte Vertrag auf den Namen ihres Sohnes abgeschlossen wurde und Sie nur als Erziehungsberechtigter Unterschrieben haben dürfte da nichts passieren. Sonst hätte mann bei mir auch an die Sparbücher meiner Kinder rankommen müssen. Aber das war nie ein Thema.  :cheesy:

Vielleicht äußert sich ja noch jemand dazu.

Gruß Gismo
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Matze135

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Re: Was kann gepfändet werden ?
« Antwort #2 am: 24. September 2007, 20:06:01 »

Danke erst mal.
Meine Frau meint dauernd das das ab einer bestimmten Summe, 3000€ oder so gepfändet werden dürfte.
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Gismo

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Re: Was kann gepfändet werden ?
« Antwort #3 am: 24. September 2007, 21:03:12 »

woher hat denn ihre Frau diese Information !

Ihre Schulden haben doch nichts mit Ihren Kindern und deren Guthaben zu tun.  :dntknw:

ich denke mal sie leben mit Ihrer Frau in einer ganz normalen Ehe, also ohne Gütergemeinschaft oder ähnlich. Wenn dem so ist, leben Sie in einer gesetzlichen Zugewinngemeinschaft, das bedeutet für Sie das jeder Ehepartner nur für seine eigenen Schulden gerade stehen muss ( Haftet ) der Partner ist für Gläubiger Tabu, genau wie die Kinder. Also ich würde mir in der Hinsicht keine Sorgen machen.

Mfg. Gismo
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Feuerwald

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Re: Was kann gepfändet werden ?
« Antwort #4 am: 25. September 2007, 00:08:58 »

ja, an das Kindsvermögen kommt der Th nicht ran. es kann passieren, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sich das "Familiengericht" mit einem Fragebogen meldet, in dem solche Vermögen der Kinder anzugeben sind. Alles halb so wild.
Das durch die Eltern angesparte Vermögen der Kinder sollte verhältnisgemäß sein. Was Probs aufkommen lassen könnte, wäre größere geldverschiebungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Gruss
Feuerwald
 

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Matze135

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Re: Was kann gepfändet werden ?
« Antwort #5 am: 25. September 2007, 21:51:29 »

Was heist Verhältnismässig ?

Matze
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paps

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Re: Was kann gepfändet werden ?
« Antwort #6 am: 25. September 2007, 22:09:39 »

verhältnismäßig im engeren Sinn (angemessen)
Also kein
-  vorgezogenes Erbe; -
-  keine größeren Beträge als Einmalzahlungen;
insbesondere seit Entschluss feststeht in die Inso zu gehen.

aber
-  Geldzuwendungen von Oma und Opa
-  Taschengeld,
-  regelmäßige Ansparungen im 2-stelligen Bereich
stellen alles kein Problem dar.

Alternativ könnten Sie dem Familiengericht zuvorkommen und sich dort selbst nach den Möglichkeiten des Schutzes von Kindsvermögen erkundigen.


Sollte der Vertrag aber auf Sie laufen(Vertrag ist für die Zukunft des Kindes gedacht aber nicht so abgeschlossen), wird es schwierig das als Kindsvermögen plausibel darzustellen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Matze135

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Re: Was kann gepfändet werden ?
« Antwort #7 am: 30. September 2007, 19:41:18 »

Dann ist ja gut.
Das Sparbuch läuft auf den Namen meines Sohnes.  Ich habe ja nur als Erziehungsberechtiger Unterschrieben.

Noch ne Frage mit Pfänden.
Muss ich Eigentlich auch mit Besuchen von einem  Gerichtsvollzieher bei mir daheim Rechnen bei einen Privat Insollvenzverfahren ?

Gruss Matze
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Gismo

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Re: Was kann gepfändet werden ?
« Antwort #8 am: 30. September 2007, 20:23:31 »

Wenn Sie bereits die EV abgegeben haben denk ich mal nicht, weil da ja bereits ein Protokoll gemacht wurde  :dntknw:
Und ob ihr TH nochmal durch ihre Wohnung geht, hängt glaube ich von Ihm ab. Hier im Forum hat mann schon unterschiedlich darüber berichtet.  :gruebel:
Bei mir war z.B. niemand mehr nach der Anmeldung, aber wer weiß vor der Eröffnung ??????? .  :cry:

Gruß Gismo
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Matze135

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Re: Was kann gepfändet werden ?
« Antwort #9 am: 30. September 2007, 20:55:30 »

EV habe ich keine gemacht.

Ich war das erste mal bei der Scguldner Beratung und habe jetzt erst mal neues Konto eröffnet.
Ich lass mich einfach mal überraschen.

Danke für die Antworten.
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