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Autor Thema: Was kann man tun ... Mit RA geeinigt nun doch Vollstreckung?!?!  (Gelesen 2520 mal)

derOZ

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Hallo liebe Wissenden,  :hi:

ich hab da mal ein kleines Problem.
Meine Frau hat ein überzogenes Girokonto bei einer Bank, ist aber nicht mehr dort Kunde.
Die Bank beauftragte einen Anwalt.
Es folgte nach Mahnungen ein Mahnbescheid.
Daraufhin hat sie mit dem Anwalt schriftlich Kontakt aufgenommen und eine monatliche Zahlung von 100€ angeboten (dies ist gem. Pfändungstabelle der pfändbare Betrag vom Einkommen).
Schriftlich teilte der Anwalt, nach Rücksprache mit seiner Mandantin sein Einverständnis mit, dennoch wurde im Dezember 2009 ein Vollstreckungsbescheid zugestellt.
Seit November 2009 wird nun die Schuld, in Höhe von 5000€ mit 100€ (wie vereinbart) pünktlich zum 01. eines jeden Monats zurückgeführt / beglichen.
Gestern (27.07.2010) kam nun wieder ein Schreiben des Anwaltes, in dem er die Gesamte Summe (laut seinem Schreiben 4600€) bis zum 06.08.2010 fordert.

Meine Frage ist nun

-   Was kann man tun?
-   Einspruch gegen sein Schreiben?
-   Warten bis der GV vor der Tür steht?

Bin selbst seit 02/10 in der PI.

In der Hoffnung auf hilfreiche Antworten.

Gruß

derOZ
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Re: Was kann man tun ... Mit RA geeinigt nun doch Vollstreckung?!?!
« Antwort #1 am: 28. Juli 2010, 16:33:14 »

Hallo,

ist die Vereinbarung befristet??
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derOZ

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Re: Was kann man tun ... Mit RA geeinigt nun doch Vollstreckung?!?!
« Antwort #2 am: 28. Juli 2010, 18:38:56 »

Nein nicht befristet. Ist auch nicht mündlich oder schriftlich fixiert.
Das wundert uns ja.
Versteh nicht was das soll?!
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paps

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Re: Was kann man tun ... Mit RA geeinigt nun doch Vollstreckung?!?!
« Antwort #3 am: 28. Juli 2010, 19:37:32 »

Verweisen Sie den Anwalt auf den bisherigen Schriftverkehr und senden Sie ihm Kopien von den Kontoauszügen.

Möglich wäre, dass zuerst die Verrechnung der Anwaltsgebühren und Zinsen und danach erst eine Verrechnung der Hauptforderung erfolgte.
Von daher also erst so eine geringe Rückführung.

Wenn bereits vor dem VB eine Rückführungsvereinbarung bestand, warum wurde dem VB nicht widersprochen?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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derOZ

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Re: Was kann man tun ... Mit RA geeinigt nun doch Vollstreckung?!?!
« Antwort #4 am: 28. Juli 2010, 20:13:27 »

Danke für die Antwort paps.

Ja die Vereinbarung bestand vor VB und dem wurde nicht wiedersprochen,
weil die Forderung grundsätzlich ja berechtigt war / ist.
Das war wohl offensichtlich falsch?!?

Ich / Wir kommen halt auch nur aus dem Tal der Unwissenden  :sad:
Gruß

derOZ
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derOZ

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Re: Was kann man tun ... Mit RA geeinigt nun doch Vollstreckung?!?!
« Antwort #5 am: 29. Juli 2010, 07:31:11 »

Guten Morgen,

habe gestern Abend nochmal den ganzen Vorgang hervorgeholt.
RA schreibt, auf den Vorschlag der Zahlung von 100€ monatlich, im Oktober 2009.


Sehr geehrte Frau ...

grundsätzlich bin ich bereit, Ihnen eine angemessene Ratenzahlung einzuräumen.

Trotzdem werde ich die Forderung zur Titulierung bringen, jedoch bei
Eingang regelmäßiger monatlicher Raten auf die Einleitung der
Zwangsvollstreckung zu verzichten.

Als Eingang der ersten Rate habe ich den 01.11.2009 vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen

...
Rechtsanwalt


Wie gesagt,
seit dem 01.11.2009 gehen die Raten per Dauerauftrag, nachweislich, pünktlich und wie vereinbart ein.

Ich werde also wie paps vorgeschlagen hat, den Herrn RA an sein Schreiben / seine Vereinbarung erinnern, ihm alles Unterlagen
beifügen und dann hoffen, dass ALLES gut wird.

Gruß

derOZ
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Was kann man tun ... Mit RA geeinigt nun doch Vollstreckung?!?!
« Antwort #6 am: 29. Juli 2010, 17:56:14 »



Wenn bereits vor dem VB eine Rückführungsvereinbarung bestand, warum wurde dem VB nicht widersprochen?

Weil alle großen Inkassorechtsverdreher automatisiert arbeiten. Nach dem MB kommt der VB binen 3-7 Wochen wenn die Forderung nicht ausgegleichen wurde. Die Vereinbarungen werden auch entsprechend getroffen.

@TE

Wo bitte ist die Ratenhöhe genannt??
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