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Autor Thema: Was kommt alles auf mich zu??  (Gelesen 2454 mal)

Australierin1604

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Was kommt alles auf mich zu??
« am: 07. Februar 2007, 12:23:27 »

Hallo zusammen. Wolllte kurz mein Situation schildern. Mein Mann hat sich vor kanpp 2 jahren umgebracht, in unserem eigenen Haus. Daraufhin habe ich das Haus verkauft ist jetzt nach langen Hin und her alles über die Bühne. Ich hatte so an die 80000€ Schulden mit Krediten, Dispoüberzug, Haus etc. Bin jetzt auf 30.000€ runter habe auch letztes jahr einen Kredit gewährt bekommen das sind aber knapp 600€ die ich im Monat abzahlen muss. Ich schaff es einfachnicht mehr. Es ist soviel dazwiwchen gekommen. Mehrere Gerichtstermine wo ich den Klägern auch über 3000€ zahlen musste und immer noch muss. Dann Dispo überzogen weil soviele Rechnungen für das Haus noch zu zahlen waren und Auto kaputt war. Alles in allem den Kredit kann ich nicht mehr zahlen, die Bank hat mir mit einer Kontopfändung gedroht. Nach vielen schlaflosen Nächten bin ich zur Überzeugung gekommen das ich es nciht mehr alleine schaffe und ich Inso anmelden muss. Ich verdiene 1000€, bekomme 600€ Witwengeld, sowie 154€ Kindergeld. Meine Frage wird das Witwengeld mitangerechnet? Lebe mit meinen Lebensgefährten zusammen. Muss auch sein Gehalt mit angegeben werden bzw. wird das mit angerechnet? Habe erst nächste Woche einen Termin bei der Schuldnerberatung deswegen meine Fragen jetzt hier schon einmal.
Gruss Australierin[addsig]
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Feuerwald

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Was kommt alles auf mich zu??
« Antwort #1 am: 07. Februar 2007, 13:05:22 »


Alles in allem den Kredit kann ich nicht mehr zahlen, die Bank hat mir mit einer Kontopfändung gedroht.

- möglichst ein neues Konto einrichten, um das  Arbeitseinkommen zu sichern, da eine Aufrechnung durch die Bank nach Dispo/Kreditkündigung drohen könnte.


Ich verdiene 1000€, bekomme 600€ Witwengeld, sowie 154€ Kindergeld. Meine Frage wird das Witwengeld mitangerechnet?

- Gesetzliche Rente (SGB) oder aus einer privaten Versicherung oder nach dem BeamtVG  ? Ich würde einfach mal bei der Kasse anfragen. Kindergeld wird nicht mit angerechnet. Bekommt das Kind eine Halbwaisenrente ? Dann könnte je nach Höhe § 850c Abs. 4 ZPO „passieren“.


Lebe mit meinen Lebensgefährten zusammen. Muss auch sein Gehalt mit angegeben werden bzw. wird das mit angerechnet?

- nein.


Habe erst nächste Woche einen Termin bei der Schuldnerberatung deswegen meine Fragen jetzt hier schon einmal.

- fein, dann lassen Sie sich gut beraten und bereiten Sie Ihre Fragen sorgsam vor.  

MfG
Feuerwald
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