Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: bluemchen85 am 25. April 2012, 06:45:13
-
Hallo erstmal
Bin erst neu hier und kenne mich noch nicht wirklich aus, jedoch brennt mir eine Frage unter den Nägeln und hoffe sehr, das Ihr mir weiter helfen könnt.
Mein Mann und ich sollen in den nächsten Tagen eine EV unterschreiben. Nun ist mein Mann aber Eigentümer, eines Hauses, das noch mit Schuld im Grundbuch steht.
Wird Ihm dieses nach der Abgabe der EV genommen?
Ich wäre Euch über Antworten sehr dankbar, da mich diese Frage seit einiger Zeit nicht mehr Schlafen lässt und unser OGV keinerlei Aussage dazu macht.
Danke euch im vorraus
-
Die eidesstattliche Versicherung dient nur zur Erklärung von Vermögen. Damit ist keine Wegnahme oder Pfändung verbunden. Die EV dient den Gläubigern als Informationsquelle, um gezielt mittels Pfändungsbeschlüssen beim Arbeitgeber oder der Bank Geld einzuziehen.
-
oder im Grundbuch eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen