Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: rene82 am 18. Juli 2009, 20:22:18
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Der Gerichtsvollzieher kommt (vielleicht,abwarten) .... sucht nach pfändbaren Sachen ... nix gefunden.
Will der jetzt gleich die offene Summe X , hab ich nicht.
Interessiert den GV das ich von mein 1450 € Arbeitslosengeld noch ander Verpflichtungen bezüglich Schulden habe, wie z.B
300 € monatlich an eine andere Bank
50 € an ein Amt monatlich
50 € monatlich an andere Anwälte und Inkasso
und letzendlich auch noch 100 € monatlich an die Bank für die der GV jetzt bei mir steht?
Wenn irgendwie mein Geld gepfändet wird denn gibts ja nur Probleme mit anderen Gläubigern und das nur weil einer quer schießt und den GV vorbei schickt. Wie wird dieser Fall ablaufen ... werde ich die anderen nicht mehr bezahlen können
Gruß Rene
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Hallo rene82,
wenn der GV mit dem Pfändungsbeschluss kommen sollte und nichts Pfändbares vorfindet wird es wohl zur Abgabe der EV kommen. Pfändbar dürfte danach nur noch der Betrag sein, der oberhalb des Pfändungsfreibetrages liegt.
Gruß
wiwo
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1. Ratenzahlung max. 6 Monate, ansonten EV
2. Nein, er ist im Auftrag des Gläubigers da