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Autor Thema: Was passiert mit dem Titel wenn der Gläubiger nicht mehr existiert?  (Gelesen 4504 mal)

tom68

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Hallo,
ich habe einen Gläubiger der vor 3 Jahren Insolvenz angemeldet hat und nicht mehr existiert.
Es existiert auch kein schreiben das die Forderung abgetreten wurden ist.

Was passiert jetzt mit dem Titel?
Kann man sowas dann als erledigt ansehen?
Auf dem Titel steht CI Central Inkasso und als Grund: Forderung.
Diese Firma existiert auch nicht mehr.
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Feuerwald

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Re: Was passiert mit dem Titel wenn der Gläubiger nicht mehr existiert?
« Antwort #1 am: 11. März 2011, 11:53:14 »

... Diese Firma existiert auch nicht mehr ...


Es ist wie mit den Mumien. Nach 1.000 oder 2.000 Jahren kommen die wieder nach oben an die frische Luft, treiben ihr Unwesen und verschwinden dann erneut für 1.000 bis 2.000 Jahre in der Gruft.

Titel sterben nie.

Irgendein Verbrecher wird diesen Titel irgendwann wieder  aus der Gruft holen, seinen Namen darauf schreiben lassen und dann losspuken. Dagegen kann sich der Schuldner allenfalls mittels einer Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel wehren, denn das Gericht, das den neuen Namen auf den alten Titel schreibt, muss den Schuldner zuvor nicht informieren oder anhören. So kann es sein, dass aus dem Titel der CI Inkasso irgendwann der Titel der CI-Nachfolger Inkasso wird.

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robby61

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Re: Was passiert mit dem Titel wenn der Gläubiger nicht mehr existiert?
« Antwort #2 am: 11. März 2011, 21:47:12 »

Kleiner Tipp,
schreiben ans Mahngericht mit paar Zeilen in denen steht.
Ich beantrage das Verfahren AZ in den vorherigen Stand zu setzten.

Dann kommst ein schreiben, das der Gläubiger nun aufgefordert wird Stellung zu nehmen, rührt sich nichts, ist die Sache nach Einspruchsfrist Geschichte.
Kann dir nur passieren das der sich meldet und dann muss er Klage einreichen, dann kannst das ganze immer noch zurückziehen und hast nichts verloren, ausser paar Min Tppen am Pc und Briefmarke.
Meldet er sich nicht, hast ruck zuck Schulden los.
Noch anfüge, würde mich damit sehr flugs beeilen , denn wenn die Nachfolger  das ausgraben hast Pech.
Oder du bist hart und lässt die nachfolger auflaufen, die wissen meist nicht mehr was die Foderung eigentlich bewirkt hatte. Ergo denen fehlt der Auftrag geber und der Nachweis. Egal bei Mahnverfahren, nicht egal wenn sie Klage einreichen bei Gericht.
« Letzte Änderung: 11. März 2011, 21:53:28 von robby61 »
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Insokalle

Re: Was passiert mit dem Titel wenn der Gläubiger nicht mehr existiert?
« Antwort #3 am: 12. März 2011, 18:01:52 »

der Drops ist wohl schon längst gelutscht
« Letzte Änderung: 12. März 2011, 18:07:03 von Insokalle »
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