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Autor Thema: Was soll ich machen?  (Gelesen 2297 mal)

Rattengewitter2001

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Was soll ich machen?
« am: 20. Februar 2013, 19:06:14 »

Ihre Internetseite wurde mir durch eine Freundin empfohlen und Sie sind so was wie meine letzte Chance irgendwo Hilfe zu bekommen.
Ich befinde mich seit April 2009 in der Privatinsolvenz. Diese wurde seiner Zeit, nach Trennung von meinem Mann, durch meine Person angestrebt. Bis Juni 2012 gab es auch keinerlei Schwierigkeiten.
Es wurde mir, in der Regel ein Betrag von ca. 250 Euro gepfändet.
Seit Juni diesem Jahres ist nun alles anderes. Dato werden mir von meinen Bezügen 868,78 Euro gepfändet. Meine Bezügestelle in Leipzig gab zur Auskunft, dass Ihnen ein Urteil vorläge. Dieses hätte den erwähnten Pfändungssatz zur Resonanz.

Zu meinen Daten:


Summe Nettoeinkünfte: 2369,91 Euro - ohne Pfändung
Summe Nettoeinkünfte: 1461,13 Euro - mit Pfändung
Kindergeld: 368,00 Euro
Unterhalt 1. Kind 272 Euro - kommt nur unregelmäßig
Unterhalt 2. Kind 244 Euro

Beide Kinder sind Privat Krankenversichert.Zu meiner Insolvenzverwalterin habe ich keinen “guten Draht”. Diese unterstellte mir schon mehrfach, dass meine Mitarbeit mangelhaft wäre. Dies trifft auch ein Stückweit zu. Allerdings gebe ich hier zu Bedenken, dass man ab und an vielleicht eine Erinnerung brauch. In den letzten Monaten verkehrte ich mit dieser auch nur per E-Mail. Wobei dort nur auf Ihre Anliegen eingegangen wurde. Antworten auf meine Fragen erhielt ich nicht. Anrufe in der Kanzlei hatten das Ergebnis, dass sich meine Insolvenzverwalterin auf einem Außentermin befände. Ich muss dann ehrlich zu geben, dass ich es aufgab.
Ich als Mensch bin dieser Person nicht “gewachsen”.
 
Auch erhielt ich eine Leistungsprämie über 750 Euro welche mir komplett gepfändet wurde.
Die Vergütung des Dienst zu ungünstigen Zeiten wird ebenfalls komplett gepfändet.

Wie soll ich mich nun weiter verhalten? Bisher habe ich es so hin genommen.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Was soll ich machen?
« Antwort #1 am: 21. Februar 2013, 19:34:46 »

Wenn es ein Urteil gibt, sollten Sie eine Ausfertigung haben.

Lassen Sie sich mal eine Kopie von der Bezügestelle geben, dann kann man weitersehen, ob es irgendwelche Punkte gibt, die man angreifen kann.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
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Re: Was soll ich machen?
« Antwort #2 am: 21. Februar 2013, 20:10:36 »

Es gibt vermutlich kein Unteil, sondern einen Beschluss gem. § 850c Abs. 4 ZPO in den bestimmt wurde, dass Ihre Kinder wegen eigenen Einkünften (Unterhalt) nicht mehr bei der Berechnung des Pfändungsbetrages zu berücksichtigen sind. Dazu haben Sie vermutlich auch eine Anhörung erhalten mit entsprechender Frist. Zudem hätten Sie gegen diesen Beschluss Rechtsmittel einlegen können.


"Die Vergütung des Dienst zu ungünstigen Zeiten wird ebenfalls komplett gepfändet". Das mag strittig sein. Ohne Gewähr folgendes als Gedanken:   

Das Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Lüneburg meint dazu im Beschluss vom 17.09.2009: Die Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten und Wechselschichtdienst sind gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar.

"Auch erhielt ich eine Leistungsprämie über 750 Euro welche mir komplett gepfändet wurde."

Die Leistungsprämie hätte m.E. im Monat der Auszahlung zusammen mit dem üblichen Bezug der normalen Pfändung gem. § 850c ZPO (Pfändungstabelle Spalte 0) unterlegen, d.h. es wäre nicht gänzlich pfändbar gewesen.

Ich gehe davon aus, dass der vermutlich vorliegende § 850c Abs. 4  ZPO Beschluss von der Zahlstelle falsch interpretiert wird.

Abgesehen davon sind die PKV Beiträge gem. § 850e ZPO bei der Ermittlung des pfändbaren Nettoeinkommen zu berücksichtigen, sofern Sie diese auch zahlen.

Da hilft wohl nur anwaltlicher Rat.


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