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Autor Thema: wehnert&Kollegen  (Gelesen 3209 mal)

Gast

  • Gast
wehnert&Kollegen
« am: 10. April 2006, 08:03:00 »

Nachdem ich eine Pfändung bezahlt habe, fordert das Anwalts-
büro nun noch für außergerichtliche Auslagen 109,- Euro
Ich habe aber 292,- schon bezahlt und ein Jahr(ca) 90.-Euro
für etwas was nur einen Wert von 12,99 hat. Leider ist derTitel
bei mir nicht angekommen,da wir öfters Probleme mit dem
Zustellen haben.Ich bekomme nur ALG II und für ein Pflege-
kind Kindergeld und 44,-Euro Sozialhilfe. Abgesehen davon.das
mir weder die FA. noch das Inkassobüro(UVG) eine Bestätigung
einer Lieferung  oder einer Bestellung mit Unterschrift vorlegen
konnten.
Hinzu kommt auch das ineiner forderung mir Raten angeboten
wurden, der Betrag war 491,-  dann wurden die 292,- gepfändet
und noch 109 Euro,aber die Pfändungssumme und die geforderten109,-  würden immer noch nicht den Betrag von
491.- ergeben.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Alfred
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wehnert&Kollegen
« Antwort #1 am: 11. April 2006, 09:49:00 »

Hallo Alfred,

werde aus den ganzen Zahlen nicht schlau.

Können Sie das ganze mal strukturieren. Wird schon gepfändet. Kommt der Gerichtsvollzieher oder sind das nur Mahnungen. Wie ist das mit dem Inkassobüro.

Wie hoch war die ursprüngliche Rechnung des Gläubigers und was und wieviel haben Sie gezahlt

Gruss Sanierer[addsig]
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