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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Weitergabe der eingetragenen "eV" an Schufa & Co. verhinderbar ????????  (Gelesen 2882 mal)

Consultant

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Guten Tag und hallo miteinander,
ich soll demnächst die eV abgeben. Bin im Finanzvertrieb selbstständig tätig und da wir kleinen Leute KEINE Subventionen und sonstige Hilfen wie Banken etc. bekommen haben, haben wir heute noch mit den Nachwirkungen der Finanzkrise zu kämpfen.
Die Krankenkasse, bei der ich freiwilliges Mitglied bin, will mich also ans Kreuz nageln lassen. Hier einige sehr konkrete Fragen mit der Bitte um Hilfe:
1.) Kann ich dem eV-Termin durch Krankmeldung entgehen (seitens meines Psychotherapeuten, bei dem ich seit Jahren wegen einer schweren Depression in Behandlung bin ?
2.) Kann ich verhindern, daß die die Info über die Eintragung der eV an Schufa und Co. weitergegeben werden resp. diese irgendwie sonst an diese Info kommen ?
3.) Kurz nach Eintragung der eV werde ich auch große Probleme mit meinem Auftraggeber, einer Versicherungsgesellschaft, eben wegen dieser eV bekommmen. Kann ich verhindern, daß diese von der eV erfährt ?
4.) Sofern ich überhaupt noch weiterarbeiten darf, habe ich auch schon das nächste Problem am Bein: Mein altes Auto werde ich bis zum nächsten HU-Termin im August
aufgeben müssen und brauche ein anderes. Kann ich noch vor der Eintragung der eV resp. Weitergabe an die Schufa ein Auto finanzieren (ein sehr günstiges, sodaß ich die Raten bezahlen kann), denn nach der Eintragung bekomme ich ja auch kein Darlehen mehr.
5.)Die Krankenkasse behauptet, meine Schulden bei ihr würden NIE verjähren und könnte ich jetzt nicht zahlen, würden sie spätestens dann, wenn ich in die Rente gehen, sich von meiner Rente eben bedienen. Bis dahin werden sie weiterhin die meiner Meinung nach stark sittenwidrig hohen Verzugszinsen, Gebühren und, und,und berechnen. Nun ist es schon schlimm genung, dass die Krankenkasse mich ins Verderben stürzen wird (alle anderen Gläubiger waren und sind vernünftig, nutzen ihren gesunden Menschenverstand und begnügen sich mit kleinen Raten von mir) aber stimmt denn das wirklich: Sie initiiren indirekt ein Berufsverbot für mich, verdienen sich dumm und dusselig an den Zinsen und Gebühren und dürfen sich auf einen ewigen Schuldner freuen, der von seiner vermutlich äusserst jämmerlichen Rente auch noch große Teile abgeben muss !?! Ebenso behauptet die Krankenkasse, als Körperschaft öffentlichen Rechts würden sie Involvenzanträgen resp. entsprechenden Verhandlungen, dass Gläubiger Zugeständnisse eingehen, grundsätzlich widersprechen.
6.) Bei mir ist übrigens nachweisbar nichts zu holen. Die eV gegen mich zu beantragen, könnte also durchaus nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen sein. Aber dem Befehlsempfänger von der Kasse kommmt es ja eh' nur darauf an, einen Strich unter die Sache machen zu können, damit er selbst keine Probleme mit den Vorgesetzten bekommt.
Freue mich über jeden Tipp, Ratschlag und Hinweis.
VIELEN DANKEN UND SCHOENEN GRUSS
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Der_Alte

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Der EV können Sie nicht entgehen, ebenso nicht einer entsprechenden Schufa-Eintragung.
Mit diesem Makel werden Sie leben müssen.

Die Aussage der Krankenkasse ist falsch. Gegen einen Insolvenzantrag kann sich auch eine Krankenkasse nicht wehren, die dortigen Forderungen werden genauso zu Insolvenzforderungen wie andere Schulden auch und können nach sechs Jahren, so eine Restschuldbefreiung erteilt wurde, nicht mehr gepfändet werden.

Die EV macht man üblicherweise bei denen, wo nichts mehr zu holen ist. Bei allen anderen kann man ja vielleicht  noch etwas pfänden.
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tomwr


5.)Die Krankenkasse behauptet, meine Schulden bei ihr würden NIE verjähren und könnte ich jetzt nicht zahlen, würden sie spätestens dann, wenn ich in die Rente gehen, sich von meiner Rente eben bedienen. Bis dahin werden sie weiterhin die meiner Meinung nach stark sittenwidrig hohen Verzugszinsen, Gebühren und, und,und berechnen. Nun ist es schon schlimm genung, dass die Krankenkasse mich ins Verderben stürzen wird (alle anderen Gläubiger waren und sind vernünftig, nutzen ihren gesunden Menschenverstand und begnügen sich mit kleinen Raten von mir) aber stimmt denn das wirklich: Sie initiiren indirekt ein Berufsverbot für mich, verdienen sich dumm und dusselig an den Zinsen und Gebühren und dürfen sich auf einen ewigen Schuldner freuen, der von seiner vermutlich äusserst jämmerlichen Rente auch noch große Teile abgeben muss !?! Ebenso behauptet die Krankenkasse, als Körperschaft öffentlichen Rechts würden sie Involvenzanträgen resp. entsprechenden Verhandlungen, dass Gläubiger Zugeständnisse eingehen, grundsätzlich widersprechen.

Im Grunde hat die KK Recht. Sie kann zwar einen Insolvenzantrag nicht verhindern wohl aber bei Einigungsversuchen (außergerichtliche Schuldenbereinigung) widersprechen. Ob man eine Zustimmungsersetzung erwirken kann durch das Gericht (gerichtliche Schuldenbereinigung) hängt von der Höhe der Forderung der KK, der Anzahl der Gläubiger und der Gesamthöhe aller Forderungen ab. Und ja die KK hat als öffentlicher Leistungsträger (auch bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen KK) ebenso wie das Finanzamt nur sehr wenig Spielraum für Verhandlungen. Das sind sie allein schon der Gleichbehandlung aller Versicherten "schuldig".
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Inkassomitarbeiterin

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Hallo, dann will ich mir mal die Arbeit machen und hoffe mit meinem wenigen Wissen helfen zu können.
1.) Kann ich dem eV-Termin durch Krankmeldung entgehen (seitens meines Psychotherapeuten, bei dem ich seit Jahren wegen einer schweren Depression in Behandlung bin ? Nein, zwar ggf einen Termin aber beim 2. mal wird dies ohne Haftbefehl nicht klappen.
2.) Kann ich verhindern, daß die die Info über die Eintragung der eV an Schufa und Co. weitergegeben werden resp. diese irgendwie sonst an diese Info kommen ? Nein auf keinen Fall
3.) Kurz nach Eintragung der eV werde ich auch große Probleme mit meinem Auftraggeber, einer Versicherungsgesellschaft, eben wegen dieser eV bekommmen. Kann ich verhindern, daß diese von der eV erfährt ? Nein wenn dieser mit der Schufa und Co zusammenarbeitet, aber meistens holen sich Arbeitgeber nur einmalig diese Auskunft. Zumindest sollte es so sein nach den Datenskanalen der letzten Monate/Jahre.
4.) Sofern ich überhaupt noch weiterarbeiten darf, habe ich auch schon das nächste Problem am Bein: Mein altes Auto werde ich bis zum nächsten HU-Termin im August
aufgeben müssen und brauche ein anderes. Kann ich noch vor der Eintragung der eV resp. Weitergabe an die Schufa ein Auto finanzieren (ein sehr günstiges, sodaß ich die Raten bezahlen kann), denn nach der Eintragung bekomme ich ja auch kein Darlehen mehr. Wie wäre es mit Sparen bis August oder auf einen netten Autohändler hoffen, der selbst finanziert. Ggf Privatdarlehn
5.)Die Krankenkasse behauptet, meine Schulden bei ihr würden NIE verjähren und könnte ich jetzt nicht zahlen, würden sie spätestens dann, wenn ich in die Rente gehen, sich von meiner Rente eben bedienen. Bis dahin werden sie weiterhin die meiner Meinung nach stark sittenwidrig hohen Verzugszinsen, Gebühren und, und,und berechnen. Nun ist es schon schlimm genung, dass die Krankenkasse mich ins Verderben stürzen wird (alle anderen Gläubiger waren und sind vernünftig, nutzen ihren gesunden Menschenverstand und begnügen sich mit kleinen Raten von mir) aber stimmt denn das wirklich: Sie initiiren indirekt ein Berufsverbot für mich, verdienen sich dumm und dusselig an den Zinsen und Gebühren und dürfen sich auf einen ewigen Schuldner freuen, der von seiner vermutlich äusserst jämmerlichen Rente auch noch große Teile abgeben muss !?! Ebenso behauptet die Krankenkasse, als Körperschaft öffentlichen Rechts würden sie Involvenzanträgen resp. entsprechenden Verhandlungen, dass Gläubiger Zugeständnisse eingehen, grundsätzlich widersprechen. Die KK hat Recht, die Schulden verjähren praktisch nicht, nicht aber nicht mehr eintreibbar bei einem Insoantrag Ihrerseits. Wenn die KK einen Insoantrag stellt endet diese nicht mit der RSB.
6.) Bei mir ist übrigens nachweisbar nichts zu holen. Die eV gegen mich zu beantragen, könnte also durchaus nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen sein. Aber dem Befehlsempfänger von der Kasse kommmt es ja eh' nur darauf an, einen Strich unter die Sache machen zu können, damit er selbst keine Probleme mit den Vorgesetzten bekommt. Woher soll die KK oder jeder andere Gläubiger das wissen ohne EV.


Dumme andere Frage: Sind die Schulden wirklich ohne Insoverfahren irgendwann zahlbar??
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Feuerwald

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1.) Kann ich dem eV-Termin durch Krankmeldung entgehen (seitens meines Psychotherapeuten, bei dem ich seit Jahren wegen einer schweren Depression in Behandlung bin ?

- Sie können … 900 Abs. 3 + 4 ZPO versuchen
- Sie können … Koffer packen und den Standort wechseln
- Sie können … mit der Kasse nochmals „höflich“ reden lassen
- Sie können … 765a ZPO versuchen (dürfte aber nicht viel bringen)


2.) Kann ich verhindern, daß die die Info über die Eintragung der eV an Schufa und Co. weitergegeben werden resp. diese irgendwie sonst an diese Info kommen ?

- wenn die EV abgegeben wurde, können Sie das nicht verhindern


3.) Kurz nach Eintragung der eV werde ich auch große Probleme mit meinem Auftraggeber, einer Versicherungsgesellschaft, eben wegen dieser eV bekommmen. Kann ich verhindern, daß diese von der eV erfährt ?

- Sie werden vermutlich im Zuge der EV auch Ihren Brötchengeber (Versicherungsgesellschaft) benennen müssen. Dann erfolgt eine Pfändung direkt an der Quelle. Und dann geht der Kampf um das Freiboxen des unpfändbaren Betrages los. Die Versicherungsgesellschaft erfährt also nicht nur von der eV, die wird aktiv in das Geschehen mit einbezogen. Teuflisch!


4.) Sofern ich überhaupt noch weiterarbeiten darf, habe ich auch schon das nächste Problem am Bein: Mein altes Auto werde ich bis zum nächsten HU-Termin im August aufgeben müssen und brauche ein anderes. Kann ich noch vor der Eintragung der eV resp. Weitergabe an die Schufa ein Auto finanzieren (ein sehr günstiges, sodaß ich die Raten bezahlen kann), denn nach der Eintragung bekomme ich ja auch kein Darlehen mehr.

-  nach der EV wird es schwer werden mit der finanzieren. 


Sie initiiren indirekt ein Berufsverbot für mich, verdienen sich dumm und dusselig an den Zinsen und Gebühren und dürfen sich auf einen ewigen Schuldner freuen, der von seiner vermutlich äusserst jämmerlichen Rente auch noch große Teile abgeben muss !?!

- Ja. Das kann sogar bis zu 50% der Rente in Form einer kassenübergreifenden Verrechnung bedeuten. Also über das hinaus, was nach 850c ZOPO pfändbar wäre.


Ebenso behauptet die Krankenkasse, als Körperschaft öffentlichen Rechts würden sie Involvenzanträgen resp. entsprechenden Verhandlungen, dass Gläubiger Zugeständnisse eingehen, grundsätzlich widersprechen.

- Das sollte man sich schriftlich geben lassen und presse-technisch ausschlachten. Die Kassen haben teilweise eine Arroganz entwickelt, die in der Tat dahin geht, alles und jeden zu vernichten, gegen jede Vernunft, gegen jede Verkehrssitte.


Das was noch folgen kann, ist ein Anfrag auf Gewerbeuntersagung. Und einen  Insolvenzantrag würden die auch sofort stellen, wenn es sich um  Arbeitnehmerbeiträge handeln würde.

- Die Aussage der AOK Hamburg dazu: Wir machen selbst bei Kleinstforderungen von 30 Euro "platt". Platt im wahrsten Sinne des Wortes. Sozial- und Finanzkassen sind Unternehmens-Vernichtungs-Institutionen, die auf nichts Rücksicht nehmen.

Da können Sie Sanierungspläne mit Quoten von 100% vorlegen, der Sachbearbeiter als Schreibtischtäter verstreckt sich hinter seinen *internen* Anweisungen oder verweist auf eine vermeintliche Gesetzeslage oder Rechtssprechung, die es tatsächlich gar nicht gibt. Ausnahmen gibt es freilich, die haben aber Seltenheit.

Die Konsequenz sind geradezu aufgezwungene Restschuldbefreiungsverfahren.

Der Schaden, der uns als Allgemeinheit durch diese Praxis entsteht, liegt bei etlichen hundertmillionen jährlich.

Da wird selbst die Rücknahme eines Insolvenzantrags nach zwischenzeitlichem Zahlungseingang mittlerweile abgelehnt, weil es der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit im "Gesetz zur Verbesserung der maroden Haushaltslage" ersonnen hat, die Insolvenz und das somit aufgezwungene Restschuldbefreiungsverfahren würde den Kassen mehr einspielen, als die bereits auf dem Konto eingegangenen rückständigen Beiträge, welche – oh wie widersinnig – nach Eröffnung des aufgezwungenen Insolvenzverfahrens wieder an die Insolvenzmasse herauszugeben sind. Da freut sich der Insolvenzverwalter. Der blanke Wahnwitz!

Hier hilft nur der Rückzug vom Schlachtfeld, was nicht bedeutet sich der Zwangsvollstreckung zu entziehen, vielmehr seine Existenz zu retten, oder eine Kriegserklärung an allen Fronten mit allen verfügbaren Geschützen und mit einem heftigen Erstschlag. Ist der Erstschlag heftig genug, knicken auch  Schreibtischtäter in den Kassen ein. Ein Kampf, den man alleine kämpfen muss, weil es keine streithungrigen Anwälte mehr gibt und es sich auch kein Berater mehr antut, solche Auseinandersetzungen tagtäglich mit den Kassen zu führen.

Das Problem geht noch weiter: Selbst wenn Sie ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen und die Kassenforderungen der Restschuldbefreiung zugeführt werden, kann es sein, dass Sie dennoch keinen ordentlichen Versicherungsschutz mehr erlangen und die Folgebeiträge weiter bezahlen dürfen. Die Kasse kassiert dann über Jahre Beiträge, ohne eine Leistung erbringen zu müssen. Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung, gesetzlich verordnet.


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