Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: EX-EN am 17. Februar 2009, 12:11:38
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Hallo zusammen,
welche Nachteile hat ein Verwaltungsleiter (Buchhalter) bei eintritt eines Insolvenzantrags?
Oder zum bitteren Ende, das Unternehmen pleite macht und es schließt?
Ich mein, wenn der Chef das UNternehmen runterwirtschaftet... hat der Buchhalter bzw. Verwaltungsleiter einen Nachteil?
Muss er sich irgendwie absichern? Ich danke für eure Hilfe....
Liebe Grüße
S.I.
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Im Normalfall müßte man den Arbeitsvertrag sehen.
Wenn Sie ihre Aufgaben erfüllt haben und sie nicht am "Runterwirtschaften" strafrechtlich beteiligt sind, haben Sie außer dem Verlust des Arbeitsplatzes keine Nachteile.