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Autor Thema: Welche Sozialleistungen sind anrechenfrei? Besonders bayrisches Familiengeld  (Gelesen 3611 mal)

Elisabeth Wittelsbach

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Hallo

Es geht um die Frage was ist anrechenfrei? Ich beziehe demnächst einige Sozialleistungen bei denen ich mir nicht sicher bin welche davon voll, teilweise oder ganz abgezogen werden können. Die Privatinsolvenz ist in Vorbereitung.

Der Pfändungsfreibetrag für 1 Person = 1.139,99€
Der Pfändungsfreibetrag incl 1 Kind    = 1.569,99 €

Folgende "Einnahmen" werde ich für die Dauer der Privatinsolvenz zeitweise erhalten:

Bayrisches Familiengeld = 300€ / mtl
Kindergeld                          = 194€ / mtl
Private BU-Rente               = 550€ / mtl
Übergangsgeld der RV     = ca 1200€ / mtl
Fahrtkosten zur Umschulung = bis zu 130€ / mtl

Welche dieser Leistungen können abgezogen werden und wieviel jeweils davon? Da ich nicht genau weiss welche Sachen anrechenfrei sind, kann ich in der aktuellen Pfändungstabelle auch nicht nachschauen.

Lieg ich mit dieser Einschätzung richtig?

Es ist so, dass ich die Gelder nicht immer zur Verfügung habe.

1. Phase: Von Juli 2018 - Sept 2018 = BU 550€ und Kindergeld 194€ = 744€

2. Phase: Von Sept 2018 - Jan 2019 = BU 550€ + Kindergeld 194€ + bay. Familiengeld 300€ = 1044€

3. Phase: Von Jan 2019 - Juli 2021 = BU 550€ + Kindergeld 194€ + Übergangsgeld ca 1200€ + Fahrtkosten ca 130€ = 2374€

4. Phase: von Juli 2020 - Ende PI = Kindergeld 194€ + Gehalt

Wenn ich das richtig sehe ist lediglich die 3. Phase interessant bzgl Abzüge. Will heissen von den 2374€ geht der Freibetrag von 1569,99€ weg und erst die Summen darüber würden anteilig abgezogen werden, somit laut Tabelle 404,75€. Es würden mir also noch 1969,25€ bleiben. Das auf einen Zeitraum von 15 Monaten ergibt eine Summe von 6071,25€. Hm. Müssten man überlegen, ob man die PI nicht umgehen kann und dafür den Gläubigern doch noch nen Angebot macht. Ist halt erst ab nächstes Jahr umsetzbar. Ob die Gläubiger solange still halten ist fraglich.

Oder ist dieser Gedankengang richtig: nur BU 550€ und Übergangsgeld 1200€ sind anrechenbar (1750€). Dann wären es mtl 94,75€ die abgezogen werden, bei 15 Monaten = 1421,75€. Das wäre noch weit unter den angestrebten 35% der Restschuld. Somit wäre die PI mit geringen mtl Abzügen doch wieder sinnvoller. Zumal nach der Umschulung die schon auf Teilzeit ist, auch ich wenigstens bis Schulbeginn meines Kindes nur Teilzeit arbeiten gehen kann und dadurch vom Gehalt her in der PI-Zeit kaum über die Pfändungsgrenze kommen werde.

Danke für eure Infos

« Letzte Änderung: 31. Mai 2018, 11:45:37 von Elisabeth Wittelsbach »
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Wandervogel


Auf jeden Fall muss das Kindergeld aus den Berechnungen herausgenommen werden. Im Prinzip sind auch Aufwandsentschädigungen unpfändbar. Wie das also mit der Fahrtkostenerstattung ist, müssten sich aber sicherheitshalber nochmal Leute angucken, die auf dem Gebiet beschlagen ist. Damit dürfte jedenfalls die Berechnung, ob auch ein Vergleich
sinnvoll wäre, eher in negative Richtung entwickeln.

Bei all dem müsste ohnehin berücksichtigt werden, dass es Unwägbarkeiten im Leben gibt und eine Insolvenz auch im Fall von unerwarteten Ereignissen zur Entschuldung führt.
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waldi


Zitat
Von Juli 2018 - Sept 2018 = BU 550€ und Kindergeld 194€ = 744€
Und davon könnt Ihr Beiden leben?
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Elisabeth Wittelsbach

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Wir leben aktuell von 368.60€ Elterngeld plus 194€ Kindergeld. Im nächsten Monat läuft das Elterngeld aus. Dann sind es bis September 2018 mit Beginn des Bayrischen Familiengeldes nur noch 194€ Kindergeld. Denn die 550€ BU sind noch nicht 100% sicher, dass ich sie bekomme. Das entscheidet sich demnächst, denn das ist noch in der Prüfung, aber da die Rentenversicherung meine Berufsunfähigkeit anerkannt hat, wird es die Privat-BU wohl auch.

Ohne meinen Freund und seine finanzielle Unterstützung hätten wir ein arges Problem. So hält er uns 3 über Wasser. Das geht aber nicht auf die Dauer...
« Letzte Änderung: 01. Juni 2018, 19:24:39 von Elisabeth Wittelsbach »
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KarlPaul


Liebe Elisabeth,

meine private Meinung:

Du hast erst einmal einen Pfändungsfreibetrag von 1.570 für Dich und Dein Kind.

Dazu das Kindergeld bitte rausrechnen. Gibt es auch Kindesunterhalt?
Die Fahrtkosten sollten auch pfändungsfrei sein. Waren sie bei immer gewesen.

Deine Phase 1 und 2 wären also so oder so pfändungsfrei.
Phase 3 : bleiben im Extremfall  550 BU + 1.200 Übergangsgeld = 1750 €. Dann könnten maximal 94,75 gepfändet werden.
Phase 4 hängt von der Gehaltshöhe ab.

Falls für Deine Deine BU-Rente gelten würde: 
"
§ 850b Bedingt pfändbare Bezüge

(1) Unpfändbar sind ferner

1. Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind;
... "

Wäre diese unpfändbar.
Aber da sollte man noch jemand fragen der das besser inschätzen kann. 


« Letzte Änderung: 10. Juni 2018, 16:05:35 von KarlPaul »
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Insokalle


Das bayrische Familiengeld ist nagelneu. Soweit ich es sehe, ersetzt es das bisherige Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld. Damit dürfte sich die Pfändbarkeit nach § 54 Abs. 3 Nr. 1 SGB I richten. Das bedeutet, es ist bis unpfändbar bis zum anrechenbaren Betrag (300,00 €) und darüberhinaus pfändbar wie Arbeitseinkommen.
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