Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: pleitegeier1983 am 27. Juli 2008, 22:58:36

Titel: Welchen Arbeitgeber angeben?
Beitrag von: pleitegeier1983 am 27. Juli 2008, 22:58:36
hallo ,

wie ich schon geschrieben habe, kommt ja der GV bei mir vorbei.

nun will er ja wissen wo ich arbeite.bin momentan im erziehungsurlaub.noch die nächsten 2 jahre (meine stelle ist erst da wieder frei).

dann verdiene ich nebenbei bei einer sicherheitsfirma ca 300€

Meine frage ist muss ich mein minijob angeben?denn von 300-400€ kann ja eh nix gepfändet werden und dort werde ich nie auf teilzeit oder so anfangendas ich mehr verdienen würdeund somit was zu holen wäre.

denn das würde mir mit sicherheit mein job kosten.bei meinem hauparbeitgeber wäre das kein problem.

ich benötige diesen job ...sonst kann ich nicht leben.

 :cry: :cry: :heulen: :heulen: :heulen:

Biite so schnell wie möglich antworten ..danke
Titel: Re: Welchen Arbeitgeber angeben?
Beitrag von: ThoFa am 28. Juli 2008, 00:11:22
Hallo,

ja.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Welchen Arbeitgeber angeben?
Beitrag von: pleitegeier1983 am 28. Juli 2008, 01:01:53
also da ja steht für....das ich es angeben muss?
Titel: Re: Welchen Arbeitgeber angeben?
Beitrag von: paps am 28. Juli 2008, 18:06:33
ja, Sie müssen wahrheitsgemäß antworten.