Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: peter9090 am 07. April 2008, 17:40:27

Titel: Wem gehört Steuererstattung ?
Beitrag von: peter9090 am 07. April 2008, 17:40:27
Hallo,
ich habe eine Frage:

Im jannuar 2007 habe ich meine Steuererklärung abgegeben.
Im februar 2007 habe ich meine erstattung bekommen = ca 470,00 Euro.
Im März habe ich meinen Insolvenzantrag gestellt.

Ich musste nun in raten meine Erstattung meiem Th geben.

War dies o.k.

Ich habe ihn schon mehrfach angeschrieben, wann er das verfahren abschliesst.Immer noch keine Nachricht von ihm.

Wnn ich in der wohlverhaltensphase bin.........kann ich dann meine Erstattung behalten.Muss ich das Finanzamt selbst informieren oder macht es der Th.

Vielen Dank für die Beantwortung.
Titel: Re: Wem gehört Steuererstattung ?
Beitrag von: paps am 07. April 2008, 19:42:28
Zum Teil 1 Steuererstattung vor Inso.
Ich hätte Verbrauch für dringend notwendige Kleidung und Lebensmittel geltend gemacht.

In aller Regel dauern Verbraucherinsolvenzverfahren 6 Monate bis 2 Jahre. Insofern sind sie noch im Limit.

Die Steuererstattung nach Einstellung des verfahrens sollte bei ihnen verbleiben.
So wie der Th jetzt aber schon giert, wird es wohl auf eine Nachtragsverteilung hinauslaufen und dann doch an den Th gehen.