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Autor Thema: Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt  (Gelesen 3045 mal)

Otelloo

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Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt
« am: 22. März 2009, 22:07:30 »

Hallo,

ich hoffe es kann mir jemand einen Rat geben.

Ich habe vor kurzem meine Firma zu gemacht und nun kommen natürlich Forderungen
von Gläubiger.

Ich will neu anfangen und habe mich hier in Deutschland abgemeldet und in England neu
angemeldet.

Ich bin somit offiziell nicht mehr in Deutschland. Ich habe aber hier noch meine Wohnung,
die ich noch nicht aufgegeben habe, da ich noch alles in England abwickel.

Jetzt war der Gerichtsvollzieher vor meiner Tür, traf mich aber nicht an da ich in England war.
Er hinterließ einen Zettel das er wiederkommt.
Wie kann ich ihm klarmachen das ich nicht mehr in Deutschland bin ? Wenn ich mich selber melde
wird er mir die Forderung sofort zustellen. Mein Klingel und Türschild werde ich jetzt abmachen, damit
wenigstens da nicht mehr steht das ich dort noch wohne.

Wie kann ich aber den Besuch des GV verhindern ?

Otelloo
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MissTraut

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Re: Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt
« Antwort #1 am: 23. März 2009, 07:24:42 »

Hallo Otello,

ein Neuanfang ohne vorher die Schuldensituation geregelt zu haben, naja ...

Den Besuch des Gerichtsvollziehers kannst Du kaum verhindern, er geht ja noch davon aus, dass Du ordnungsgemäß gemeldet bist. Im Zweifelsfalle holt er sich einen Beschluß und wird die Tür öffnen lassen. Wenn Du jetzt natürlich Türschild und Klingel entfernst könnte er natürlich stutzig werden.

Ist schon blöd, wenn man seine Möbel und auch sonstigen Gegenstände nicht vor einem möglichen Zugriff des Gerichtsvollziehers sichern konnte.


MissTraut

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(Konfuzius)
 

Otelloo

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Re: Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt
« Antwort #2 am: 23. März 2009, 08:15:38 »

Hallo Misstraut,

die Schuldensituation will ich ja in England bewältigen. Ich will die EU Insolvenz
machen.

Ich kann ja leider nicht meine Wohnung von heute auf morgen ausräumen,
das wollte ich auch nicht so schnell.

Mir wäre es lieb wenn ich den GV klar machen kann das ich nicht mehr
in Deutschland weile, was ja auch in ein paar Tagen so ist.
Die Wohnung könnte ich ggfs. meiner Freundin geben.

Ich weiß nicht was besser ist, sicherlich kann ich noch ein paar Dinge
vor dem Zugriff des GV sichern, aber ich weiß auch nicht was er so
mitnehmen kann.

Kann er zum Beispiel einen Amerikanischen Kühlschrank mitnehmen ?
Der ist ein halbes Jahr alt.
Wie sieht es mit einem 5 Jahre alten 96 cm Flachbildschirm von Philips aus ?

Gruss
Otelloo
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foxtra

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Re: Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt
« Antwort #3 am: 23. März 2009, 10:44:48 »

Hallo Ottello,

am besten ist immer, mit offenen Karten zu spielen. Teilen Sie doch dem GV einfach die Situation mit und versuchen, mit ihm einen gemeinsamen Termin zu machen. Den amerikanischen Kühlschrank allerdings wird er ziemlich sicher pfänden, zumal wenn der erst ein halbes Jahr alt ist. Denn ein normaler Haushaltskühlschrank tuts auch. Vielleicht mal darüber nachdenken, den Kühlschrank selbst zu verkaufen?
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