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Autor Thema: Wer kann mir ein paar fragen beantworten.?  (Gelesen 2014 mal)

Giamo

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Wer kann mir ein paar fragen beantworten.?
« am: 27. September 2009, 11:36:19 »

Hallo erstmal zusammen

Also kurz mal zur Geschichte.
Hab vor 2 Jahren einen EV abgegeben. Hab ungefähr 20.000 EUR Schulden.
Habe im März geheiratet und nachwuchs ist auch unterwegs (ein Kind habe ich schon aus alter Ehe)
Nun zu meinen fragen:

GV hat sich angekündigt und ich denke mal das er auch einen neue EV haben will. Wenn ich die abgebe darf man ja nicht lügen?! Kann es mir passieren das ich dadurch auch bald eine Lohnpfändung zu erwarten habe? Wenn ja wieviel bleibt mir über?(Netto 1440 €)

Möchte auch bald die Privatinsolvenz beantragen und wieviel bleibt mir dann?

Erstmal danke
Gespeichert
 

Feuerwald

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Re: Wer kann mir ein paar fragen beantworten.?
« Antwort #1 am: 27. September 2009, 12:03:42 »

GV hat sich angekündigt und ich denke mal das er auch einen neue EV haben will.

-> wenn der GV vor Ablauf von 3 Jahren eine erneute EV haben will, dann nur im Auftrag des Gläubigers, wenn

".... glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner später Vermögen erworben hat oder dass ein bisher bestehendes Arbeitsverhältnis mit dem Schuldner aufgelöst ist"


Wenn ich die abgebe darf man ja nicht lügen?!

-> besser nicht.


Kann es mir passieren das ich dadurch auch bald eine Lohnpfändung zu erwarten habe?

-> ja, davon kann man ausgehen.  Dazu noch Kontopfändung + Co.


 Wenn ja wieviel bleibt mir über? (Netto 1440 €)

-> Es kommt auf die Zahl der gesetzlich unterhaltspflichtigen Personen an, denen Sie Unterhalt leisten. Dazu gehört der Ehepartner sowie Ihr Kind. Zunächst sind also 2 Personen zu berücksichtigen. Ein Blick in die Lohnpfändungstabelle gibt dann Auskunft, wie viel gepfändet werden kann. Spalte mit der Nr. 2.   Bei 1.440,- / netto und 2 zu berücksichtigen, unterhaltspflichtigen Personen, wäre demnach nichts pfändbar.

http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html

Sollte Ihr Ehepartner eigene Einkünfte (Lohn, Lohnersatzleistungen etc.) haben, kann auf Antrag des Gläubiger das Gericht entscheiden, ob und wie weit Ihr Ehepartner zu berücksichtigen ist.


Möchte auch bald die Privatinsolvenz beantragen und wieviel bleibt mir dann?

-> genau so viel wie im Fall einer Lohnpfändung.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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