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Autor Thema: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen  (Gelesen 4725 mal)

TrumanFive

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Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« am: 10. Mai 2013, 11:21:13 »

Hallo,


ich habe mich hier heute registriert, da ich mich über meine finanzielle Situation sorgen mache (milde ausgedrückt). Ich habe diesen Forum schon seit einiger Zeit im Blick und durch das lesen der Beiträge, habe ich den Eindruck gewonnen, dass hier nette und fachkundige Menschen sind.  :thumbup:

Daher hoffe ich, dass ich hier einige Fragen beantwortet bekomme.
Zu mir: Ich bin Anfang dreißig und frisch verheiratet. Meine Ehefrau hat ein vierjähriges Mädchen in unsere Familie mitgebracht, so das wir zu drit sind. Ich habe keine Kinder und keine Exfrauen für die ich Unterhalt zahlen muss.
Ich verdiene über zwei Jobs 1450€ Netto. Dazu kommt noch das Kindergeld für das Kind. Meine Frau ist arbeitslos und wird das noch längere Zeit bleiben. Da sie mit mir wohnt, kommen noch 120€ vom Staat.

Ich aus meiner Vergangenheit habe leider großen Schuldenberg, sind wirklich nur meine Schulden. Und da wir jetzt zudritt wohnen, kommen wir nicht mehr zurecht. Die Last der Raten zwingt mich immer tiefer in das Dispo. Klar, leben wir sparsam und es gibt keine große Anschaffungen. Aber momentan haben wir monatlich großes Minus.

Ich werde bald zu Schuldnerberatung gehen, aber wollte schon mal bei euch einige Fragen los werden. Ich weiß noch nicht welcher Weg für uns der richtige sein wird, aber ich mache mir auch Gedanken über Privatinsolvenz halt. Ich habe im WEB schon solche Tabelle gefunden, wo gezeigt wird, was bei wievielen Personen gepfändet wird.
Laut der Tabelle sieht es so aus:
ich alleine darf 1029€ behalten,
mit einer unterhaltsberechtigten Person sind es 1410€
mit zwei unterhaltsberechtigten Personen sind es 1630€
Aber ich weiß nicht, wie das mit meiner Frau und unseren Tochter aussieht. Ich sage unseren, weil obwohl ich nicht der leibliche Vater bin, ich das Kind trotzdem als Vater liebe und behandele. Sind sie meine unterhaltsberechtigten Personen?

Es wird von euch wahrscheinlich die Frage kommen, was ist mit dem leiblichen Vater des Kindes, dem Exeheman meiner Frau. Dazu muss ich ein wenig ausholen. Meine Frau stammt aus meinem Geburtsland (Ukraine). Dort wohnt auch ihr Exmann. Der war so ein Dreckskerl, so das Gericht entschied ihn nicht nur das Sorgerecht zu entziehen, sondern sogar ihn von Vaterrechten zu entbinden und zwar für immer. Er hat nicht mal Einspruch eingelegt. Ja, das ist in der Ukraine möglich. Daher könnt ihr euch sicher vorstellen, dass von der Seite keine Geld für das Kind kommt.

Das ist meine so grob geschildert meine Situation und die erste Frage dazu.

Grüße, Andrej
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Feuerwald

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Re: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #1 am: 10. Mai 2013, 11:42:54 »

Ich verdiene über zwei Jobs 1450€ Netto. Dazu kommt noch das Kindergeld für das Kind. Meine Frau ist arbeitslos und wird das noch längere Zeit bleiben. Da sie mit mir wohnt, kommen noch 120€ vom Staat.

-> von Ihrem Lohn (1450 Euro) sind bei einer unterhaltspflichtigen Person zukünftig gerade mal 5,83 Euro pfändbar.

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Der_Alte

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Re: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #2 am: 10. Mai 2013, 12:15:50 »

Ihre Frau ist unterhaltsberechtigte Person, die Tochter Ihrer Frau allerdings nicht. Da das Kind keinen Vater hat, wäre eine Adoption eventuell möglich. Dann würde es zu einer weiteren unterhaltsberechtigten Person.

Sie schrieben nicht, wie hoch Ihre Verschuldung ist; aber ich entnehme Ihrem Text, dass Sie massive Problem haben, die Schuldenlast zu tragen.

Machen Sie dringend einen Termin bei einer örtlichen Schuldnerberatung, Adressen finden Sie z.B. auf der Internetpräsenz Ihrer Stadt / Kreis. Dort wird man die Situation mit Ihnen durchgehen und ein realistisches Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Es ist nicht sinnvoll, Dispositionskredite bei der Bank für das Stopfen von Löchern zu nutzen, die ein Fass ohne Boden sind. Notfalls muss man die Raten reduzieren oder die Zahlung ganz einstellen. Die monatliche Summe, die Ihnen bleiben sollte, hat Feuerwald schon benannt. Zuzüglich Kindergeld pp könnte es dann für ein normales Leben reichen.
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TrumanFive

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Re: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #3 am: 10. Mai 2013, 12:49:16 »

Danke für die schnelle Antwort.


Dann hätte ich noch weitere Fragen:
1. Wo wir de pfändbare Teil des Gehaltes gepfändet, bei dem Arbeitgeber? Und wenn ich zwei davon habe, wie wird das geregelt?
2. Wenn meine Frau nach den Schulungsmassnamen einen Job findet, was passiert dann? Ich meine ist dann nicht unterhaltsberechtigt und mein nicht pfändbarer Teil sinkt auf 1024€?

Grüße, Andrej
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Feuerwald

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Re: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #4 am: 10. Mai 2013, 13:08:45 »

Wo wir de pfändbare Teil des Gehaltes gepfändet, bei dem Arbeitgeber? Und wenn ich zwei davon habe, wie wird das geregelt?

-> Mehrere Arbeitseinkommen sind auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, das die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet.


Wenn meine Frau nach den Schulungsmassnamen einen Job findet, was passiert dann? Ich meine ist dann nicht unterhaltsberechtigt

-> Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt


und mein nicht pfändbarer Teil sinkt auf 1024€?

-> 1.500 Euro netto ./. 283,47 Euro Pfändungsbetrag = 1.216,53 Euro unpfändbaer

PS: bei den 2 Jobs, ist einer davon eine Vollzeittätigkeit?


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TrumanFive

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Re: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #5 am: 10. Mai 2013, 13:36:04 »

Ja, der eine Job ist Vollzeitstelle
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Feuerwald

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Re: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #6 am: 10. Mai 2013, 13:46:19 »

Dann wäre zu überlegen, ob der Nebenjob analog Mehrarbeit gem. § 850a ZPO nur hälftig anzurechnen ist. Dies löst immer wieder Diskussionen aus.

 
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TrumanFive

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Re: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #7 am: 10. Mai 2013, 19:08:01 »

@ Feuerwald
Danke für deine Antwort gleich mit den Paragrafen, aber ich habe deine letzte Antwort nicht so richtig verstanden  :?
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Der_Alte

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Re: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #8 am: 10. Mai 2013, 22:35:25 »

Feuerwald meint, dass es eine Diskussion darüber gibt, ob die Einnahmen aus einem Nebenjob nicht als Überstunden zu betrachten sind. Überstunden sind nur zur Hälfte pfändbar, also würde sich bei Ihnen nur ein geringerer Pfändungsbetrag ergeben.

Dazu gibt es nach meiner Kenntnis bislang aber kein einschlägiges Urteil. Aber versuchen kann man es ja.

Nach der ab Juli gültigen Pfändungstabelle wäre bei Ihnen ohnehin nichts mehr zu pfänden, dann liegt der Pfändungsfreibetrag mit einer UB bei über 1450 €.
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Feuerwald

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Re: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #9 am: 11. Mai 2013, 11:16:58 »

Nach der ab Juli gültigen Pfändungstabelle wäre bei Ihnen ohnehin nichts mehr zu pfänden, dann liegt der Pfändungsfreibetrag mit einer UB bei über 1450 €.

- bei einer UB ab 1.439 Euro ...

 
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TrumanFive

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Re: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #10 am: 15. Mai 2013, 00:39:09 »

Danke für die zahlreichen Antworten :)

Ich wollte noch mal wissen, was genau der Treuhänder prüft. Also klar, er kommt zu mir nach Hause und schaut, ob ich teure Gegenstände habe. ICh befürchte dabei, dass mein PC samt Monitor dran glauben muss und der Crostrainer. Beide sind nicht mehr die jüngsten, aber sehen noch ordentlich aus :(
Dann guckt er mein Kto-Stand. Will er auch meine Kto-Bewegungen der vergangenen Jahren sehen?
Ich habe in Internet Infos gefunden, wo steht, wann die Restschuldbefreiung abgelehnt werden kann. So steht da zB Vermögensverschwendet. Dieser begriff ist dehnbar man kann ja zB Jeans für 60€ kaufen und welche für 15€ finden. ODer zB Kauf eines Küchenhelfers als Verschwendung bezeichnen, da man die Arbeit auch mit Messer erledigen kann...

Grpß, Andrej
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Der_Alte

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Re: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #11 am: 15. Mai 2013, 15:34:02 »

Ob Ihr Treuhänder Sie zu Hause besucht oder nicht, hängt von seinen Gewohnheiten ab. Bei mir war meiner jedenfalls nicht und auch etliche andere hier oder in anderen Foren berichten eher von einem Termin in der Kanzlei.
Den PC und den alten Crosstrainer wird er wohl kaum verwerten wollen, weil das mehr Mühe kostet als Geld einbringt.
Die Kontoauszüge lassen sich viele Treuhänder nur für das letzte Vierteljahr zeigen.
Vermögensverschwendung könnte es sein, wenn Sie mal eben so 2000 € für einen neuen Flachbildfernseher ausgeben statt Schulden zu bezahlen. Aber ob Sie ein Jeans für 60 statt für 15 € kaufen oder statt bei Lidl die Angebote zu holen normal bei Edeka einkaufen, wird Ihnen wohl niemand als Vermögensverschwendung ankreiden.
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TrumanFive

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Re: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #12 am: 16. Mai 2013, 08:01:52 »

Dann habe ich noch eine Frage:
Ich wohne in einer Mietwohnung bei einer Baugenossenschaft. Bei dieser liegen meine Genossenschaftsanteile, ca 2500€. Kann ich von Treuhänder gezwungen werden auszuziehen, andere Wohnung suchen, wo ich keine Genossenschaftsanteile zahlen muss und diese dann ihm zu überweisen?
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Der_Alte

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Re: Wer sind unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #13 am: 16. Mai 2013, 09:57:23 »

Sie werden vom Treuhänder nicht zum Auszug gezwungen, das kann er nicht.
Aber er wird die Genossenschaftsanteile kündigen. Ob die Genossenschaft das als Anlaß nimmt, Ihnen die Wohnung zu kündigen, bleibt abzuwarten.
Da Sie allerdings noch keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben, könnten Sie Glück haben, dass bei Eröffnung Ihres Verfahrens bereits das neue Insolvenzrecht gilt. Dann wären auch die Genossenschaftsanteile, die als Mietsicherheit hinterlegt sind, nicht mehr kündbar.
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