Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: gelb40 am 20. November 2009, 12:58:59
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Mir wurde die Restschuldbefreiung angekündigt. Meine Frage, weshalb steht der Vermieter im Schlussverzeichnis aufgeführt? Ich hatte nie Mietschulden. Darf ich die Kaution jetzt nach Auszug behalten. Muss ich den Vermieter den Beschluss des Inso-Gerichtes schicken? Nachverteilung wurde für eventl.Steuererstattung beantragt.
Das heisst, Urteil erging Anfang Juni 2009, IV möchte jetzt meine Steuernummer und die Nachverteilung. Bekommt sie dann nur die Hälfte der Steuererstattung?
Bedanke mich für hilfreiche Antworten.
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Wann erfolgte die Kündigung der Wohnung und wann genau der Aufhebungsbeschluss ?
Dem Vermieter müssen Sie den Beschluss nicht schicken.
Steuererstattung 2008 geht voll zur Masse 2009 anteilig bis zum Tag der Aufhebung.
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich möchte mir erst demnächst eine andere Wohnung suchen. Mein Vermieter wurde damals aber von meiner IV über meine Insolvenz informiert. Natürlich möchte ich vermeiden, dass der Eigentümer meiner Wohnung die Kaution an die IV abführt.