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Autor Thema: Wichtig - Gerichtsvollzieher will 10 Jahre alten Hund pfänden  (Gelesen 3425 mal)

Capfu2304

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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Sache helfen:

Ich befinde mich seit > 1 Jahr auf dem Weg in die Privatinsolvenz was sich durch lange Krankheit so hingezogen hatte (vom Krankenbett kann man nicht viel machen).

im Januar 2012 haben wir wegen Schulden unseren Hund an eine sehr gute Freundin verkaufen müssen. Da diese sich jedoch 2 Monate später von ihrem Freund getrennt hat und den Hund nicht ins Tierheim geben wollte wegen Verkleinerung der Wohnverhältnisse und Arbeit, wohnt er seitdem wieder hier (kein Rückkauf).

Dieses haben wir über unseren Anwalt dem Gläubiger mitgeteilt und es war auch Ruhe seitdem - bis Heute.

Vorhin haben wir ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten - nach einem Telefonat mit diesem kam heraus er würde den Hund am Donnerstag pfänden.

Fremd-Eigentum (auch nachweisbar) interessiert ihn nicht - er dürfte dass weil der "Standort der Sache" bei uns ist und die Besitzerin müsste den Hund dann im Tierheim auslösen.

Angeblich würde der Gerichtsvollzieher jemanden haben welcher ihm für den Hund 600,- Euro bezahlen würde - wie im Betreff geschrieben: der Hund ist 10 Jahre alt und krank!!!

Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher die damals erhaltenen 300,- Euro für den Hund bekommen.

Was kann ich tun um das abzuwenden - ich würde ja gerne zahlen, zumal ich arbeiten gehe - aber das FA pfändet alles was pfändbar ist schon bei meinem Arbeitgeber.
« Letzte Änderung: 09. September 2013, 17:25:25 von Capfu2304 »
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waldi

Re: Wichtig - Gerichtsvollzieher will 10 Jahre alten Hund pfänden
« Antwort #1 am: 09. September 2013, 18:22:08 »

Tut mir leid, aber irgendwie erinnert mich dies an den Taubenhändler, der seine Tauben verkaufte, die dann wieder zu ihm zurückflogen, und er sie dann ein zweites Mal verkaufte ...

Aber zurück zum Ernst der Lage:
Wenn Sie den Hund wegen Schulden abgegeben haben, war es, dass Sie für Futter/Steuer etc. nicht mehr aufkommen konnten?
Wenn ja, dann dürfte doch die angekündigte Maßnahme des GV die Lösung sein.

Eine andere Frage ist natürlich die persönliche Beziehung zum Hund, die aus Ihrem Text heraus schlecht beurteilen kann.
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Capfu2304

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Re: Wichtig - Gerichtsvollzieher will 10 Jahre alten Hund pfänden
« Antwort #2 am: 09. September 2013, 19:00:42 »

Ich kann dich verstehen - von wegen Taubenzüchter usw.

Es ist jedoch die Wahrheit, wir haben unseren Kleinen 2011 verkaufen müssen (das Finanzielle war nicht einmal der Hauptgrund, sondern eher mein Gesundheitszustand (Abszess in der Lunge mit Verdacht auf was ganz Böses)).

Das mit dem Futter hatte nichts zu tun - nur mit dem Geld was wir bekommen haben um den Gerichtsvollzieher zumindest teilweise zu bezahlen (durch den Krankheitsfall habe ich ja nur Krankengeld bekommen was vorne und hinten nicht reichte) - eher würde ich verhungern wie den Kleinen nicht zu füttern!

Bzgl. persönliche Beziehung zum Hund: Wir können keine Kinder bekommen und bis auf die 2 Monate war er immer bei uns - von Welpentagen an - er ist unser Kind
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Feuerwald

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Re: Wichtig - Gerichtsvollzieher will 10 Jahre alten Hund pfänden
« Antwort #3 am: 09. September 2013, 19:44:58 »

§ 811c ZPO - Unpfändbarkeit von Haustieren

(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.

Es müsste also schon ein konkreter Vollstreckungsauftrag eines Gläubigers für den Hund vorliegen. Ein normaler Vollstreckungsauftrag reicht hier m.E. nicht.

Ich würde umgehend gegen die Vollstreckungsankündigung des GV eine sog. Erinnerung gem. § 766 ZPO beim Amtsgericht einlegen.

§ 766 ZPO - Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung

(1) Über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das Vollstreckungsgericht. Es ist befugt, die im § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen.

(2) Dem Vollstreckungsgericht steht auch die Entscheidung zu, wenn ein Gerichtsvollzieher sich weigert, einen Vollstreckungsauftrag zu übernehmen oder eine Vollstreckungshandlung dem Auftrag gemäß auszuführen, oder wenn wegen der von dem Gerichtsvollzieher in Ansatz gebrachten Kosten Erinnerungen erhoben werden.

Dabei aber nicht das Argument vortrag, es wär ja gar nicht IHR Hund. Dies kann nur der Eigentürmer des Hundes im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage.
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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Insokalle

Re: Wichtig - Gerichtsvollzieher will 10 Jahre alten Hund pfänden
« Antwort #4 am: 09. September 2013, 19:47:35 »

1. Wegen des Fremdeigentums muss die Bekannte ggf. Drittwiderspruchsklage einlegen. Sie sollte sich zügig um die Angelegenheit kümmern. Es gibt hoffentlich einen schriftlichen Kaufvertrag etc.


2. Im Übrigen, wenn das Ihr Hund wäre: Haustiere sind grundsätzlich unpfändbar, § 811c Abs. 1 ZPO. Der Hund würde hier ja anscheinend dazu gehören. Eine Pfändbarkeit über § 811c Abs. 2 ZPO hat einige Hürden, als dazu gehören hoher Wert des Tieres, Abwägung der Interessen des Schuldners und des Gläubigers und nicht zuletzt ein Gerichtsbeschluss auf Antrag des Gläubigers. Es wäre zu prüfen, ob diese Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Pfändung unzulässig.

Suchen Sie mit Ihrer Bekannten einen Berater auf!


Zitat
Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher die damals erhaltenen 300,- Euro für den Hund bekommen.
Das spielt kein Rolle.

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Capfu2304

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Re: Wichtig - Gerichtsvollzieher will 10 Jahre alten Hund pfänden
« Antwort #5 am: 09. September 2013, 20:00:59 »

Es gibt einen schriftlichen Kaufvertrag - dieser lag dem Gerichtsvollzieher letztes Jahr vor (er hat die Dokumente vernichtet), aber der Gläubiger muss den auch noch haben.

Wo wir den haben :-( wir sind mitten in den Vorbereitungen für einen Umzug (das kommt auch noch wegen Eigenbedarf)

Von daher wundert mich der neuerliche Versuch - das ist wohl reine Schikane weil er vor kurzem Post von meinem Anwalt bzgl. Vergleichsangebot wegen Privatinsolvenz bekommen hat.

Wegen $811c ZPO - das ist so eine Sache ...

Der Gerichtsvollzieher sagt (ich habe vorhin mit ihm telefoniert) - interessiert mich nicht, geht mich nix an - ich pfände, schluß ende

Ich werde morgen einen Anwalt einschalten weil mir u.a. die Frist (heute Brief bekommen) - Donnerstag soll ich da sein - zu kurz ist, da bekomme ich nie Urlaub !
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waldi

Re: Wichtig - Gerichtsvollzieher will 10 Jahre alten Hund pfänden
« Antwort #6 am: 09. September 2013, 20:32:56 »

Naja, wenn alle Stricke reißen - jetzt mal zeitlich gesehen, dann ist der Hund halt am Donnerstag bei der Eigentümerin.

Das wäre mein Vorschlag.

Pardon. Ich sehe grade, Donnerstag geht ohnehin nicht ...
« Letzte Änderung: 09. September 2013, 20:34:52 von waldi »
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Prinz Eisenherz

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Re: Wichtig - Gerichtsvollzieher will 10 Jahre alten Hund pfänden
« Antwort #7 am: 01. Oktober 2013, 11:32:39 »

Nun guten Morgen.
Nun da diese Geschichte ja schon etwas zurückliegt weiß ich nicht wie die Geschichte ausgegangen ist.
Nun zeigt es mir wieder wie Unmoralisch Menschen heute sind.
Es zieht sich durch alle Gesellschaftschichten. :coffee:
Ein Glück,dass ich anders bin.
Zwar mache auch ich fehler,aber ich bemühe mich Täglich diese zu verbessern.
Trotzdem oder besser deshalb alles Gute von mir. :thumbup:
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