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Autor Thema: Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt! Nie mehr was gehört?!  (Gelesen 7680 mal)

Orchidee

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Hallo,

ich habe vor einiger Zeit, einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Gericht erhalten.
Darum ging es um eine Forderung von meinem alten Stromanbieter! Ca. 400€
Da ich aber ganz genau weiß, dass da nichts mehr offen ist, habe ich Widerspruch eingelegt.
So, nun ist es so, dass ich bis jetzt davon rein gar nichts mehr gehört habe!
Woran kann das liegen?  :gruebel:

Danke
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Fallera

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Re: Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt! Nie mehr was gehört?!
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2010, 11:30:37 »

"wenn rechtzeitig Widerspruch erhoben wird und eine Partei (der Gläubiger oder der Schuldner) die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt hat, dann gibt das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit an das Streitgericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 690 Abs. 1 Nr.5 bezeichnet worden ist.

Der Regelfall ist der, dass der Antragsteller (also der Gläubiger) bereits im Mahnbescheid ankreuzt: "Im Falle des Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens". Das Gericht teilt dem Antragsteller mit, dass Widerspruch eingelegt wurde und der Antragsteller muss daraufhin die weiteren Gerichtskosten einzahlen. Die Sache wird nach Einzahlung der weiteren Gerichtskosten an das zuständige Gericht abgegeben und das Gericht fordert dann den Antragsteller dazu auf, seinen Anspruch innerhalb von 2 Wochen zu begründen (§ 696 Abs. 1 ZPO).

Es gibt jetzt also 2 Möglichkeiten: Entweder der Antragsteller hat diesen Antrag beim Ausstellen des Mahnbescheids nicht gestellt oder aber er hat die weiteren Gerichtskosten nicht einbezahlt, dann bleibt das Verfahren jetzt liegen, es kommt zum Stillstand. Das Gericht kann den Mahnbescheid dann nach einem Jahr zurückweisen, vorher ist der Antragsteller aber zu hören.

Oder aber, das Gericht hat dem Antragsteller die 2-Wochen-Frist gesetzt. Dann hättest du aber eine Nachricht über die Abgabe des Verfahrens an das zuständige Gericht erhalten müssen. Versäumt der Antragsteller (Gläubiger) die vom Gericht gesetzte 2-Wochen-Frist, hat dieses jedoch keine Folgen (§ 697 Abs. 3 ZPO). Der Antragsgegner kann dann den Antrag stellen, dass ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattfinden soll. Mit dieser Terminbestimmung würde das Gericht dem Antragsteller nochmals eine Frist setzen, um seinen Anspruch zu begründen. Ab da gelten dann die Vorschriften des normalen Klageverfahrens.

In deinem Fall dürfte das Verfahren vorerst zum Stillstand gelangt sein"
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tomwr

Re: Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt! Nie mehr was gehört?!
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2010, 14:35:11 »

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit, einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Gericht erhalten.
Darum ging es um eine Forderung von meinem alten Stromanbieter! Ca. 400€
Da ich aber ganz genau weiß, dass da nichts mehr offen ist, habe ich Widerspruch eingelegt.
So, nun ist es so, dass ich bis jetzt davon rein gar nichts mehr gehört habe!
Woran kann das liegen?  :gruebel:

Danke


Ich gehe mal davon aus, dass der Stromanbieter den Fall nochmals geprüft hat. Sofern wirklich alles bezahlt ist, kann er die offenen und im Mahnbescheid geltend gemachten Rückstände vermutlich vor Gericht nicht beweisen und es hat sich eben in Wohlgefallen aufgelöst. Wie gesagt, vorausgesetzt es wurde alles bezahlt. Möglicherweise hat sich auch die letzte Zahlung mit Beantragung der Mahnung zeitlich überschnitten.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt! Nie mehr was gehört?!
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2010, 16:36:35 »

Hallo,

definieren Sie bitte einige Zeit. Es kann sein, dass alles geprüft wird und irgendwann Klage eingereicht wird. Es kann auch sein, dass der Gläubiger nicht klagen wird, weil z.B. die Erfolgsaussichten nicht gut sind oder ihre finz. Lage nicht gut aussieht, dass sie ein gutes Geld Schlechtem hinterherwerfen wollen,...
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Orchidee

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Re: Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt! Nie mehr was gehört?!
« Antwort #4 am: 06. Dezember 2010, 16:43:19 »

Mh... ich will nicht lügen aber ein viertel Jahr ist das mit Sicherheit schon her!

Wenn ich noch was bekommen sollte, dann werde ich eben wieder Widerspruch einlegen!

Und ich denke "Gutes Geld - Schlechtem hinterherwerfen!" ist in einem solchen Forum deplaziert.
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makro

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Re: Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt! Nie mehr was gehört?!
« Antwort #5 am: 06. Dezember 2010, 17:12:28 »

Und ich denke "Gutes Geld - Schlechtem hinterherwerfen!" ist in einem solchen Forum deplaziert.

das ist ein üblicher Spruch und durchaus passend!
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Orchidee

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Re: Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt! Nie mehr was gehört?!
« Antwort #6 am: 06. Dezember 2010, 18:11:23 »

"das ist ein üblicher Spruch und durchaus passennd!"

Das kommt immer darauf an, auf welcher Seite des Flusses man steht!
Und aus meiner derzeitigen Perspektive sehe ich das anders!
« Letzte Änderung: 06. Dezember 2010, 18:13:02 von Orchidee »
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Fallera

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Re: Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt! Nie mehr was gehört?!
« Antwort #7 am: 06. Dezember 2010, 19:40:33 »

Aus Sicht des Gläubigers durchaus vertretbar! Und nur um diese Sicht geht es ja unserer Inkassomitarbeiterin! Wenn der Gläubiger sich wenig Erfolg von einer evtl. Klage verspricht, warum sollte er dann noch Geld investieren, welches hinterher sowieso verloren ist? Das ist hier mit gutem Geld gemeint! Denn das Geld für das bisherige Mahnverfahren bzw. die evtl. noch existierenden Außenstände ist in so einem Fall als schlechtes Geld zu bezeichnen, da es aus Sicht des Gläubigers sowieso nicht wieder zu holen ist.
Deshalb ist dieser Spruch hier tatsächlich passend.
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