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Autor Thema: Widerufsrecht bei Vertrag mit Schuldnerberatung  (Gelesen 2014 mal)

Aynjel

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Widerufsrecht bei Vertrag mit Schuldnerberatung
« am: 12. November 2009, 15:57:00 »

Hallo :-)

ich bin neu hier, und möchte erstmal ein herzliches "Hallo" an alle schicken. Es ist wunderbar, daß es Informationsquellen wie diese im Internet gibt!

Hier eine Frage, die ich habe:
Ich war letze Woche bei einem Schuldenberater, einem Rechtsanwalt, und habe ihn beauftragt, mir aus meiner Stiuation herauszuhelfen (selbstständig - Vermeidung der Insolvenz). Ich habe auch einen Vertrag unterschrieben. Kann ich diesen Vertrag eigentlich noch rückgängig machen, wenn ich das Gefühl habe, er arbeitet nicht wirklich gut? Gibt es in diesem Fall auch ein Widerufsrecht innerhalb von 2 Wochen?

vielen Dank für Eure Hilfe
Aynjel
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nsolventer

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Re: Widerufsrecht bei Vertrag mit Schuldnerberatung
« Antwort #1 am: 12. November 2009, 16:55:42 »

Ein Widerrufsrecht gilt nur für Fernabsatzgeschäfte (Verträge übers Internet) oder Haustürgeschäfte. Wenn der Vertrag in der Kanzlei gemacht wurde sieht es schlecht aus.
Wurde denn schon bezahlt ?
 :whistle:

Was wurde denn konkret für ein Vertrag unterschrieben ? Vermutlich doch nur eine Vollmacht oder schon eine Honorarvereinbarung für die Beratung ? Wie hoch ist denn konkret das Honorar bzw. welche für Leistung oder welchen Leistungszeitraum ?

Eventuell könnte man ihn bitten im beiderseitigen Einverständnis den Vertrag aufzulösen und angefallene Arbeitszeit nach Stundensätzen oder wenn noch nicht viel passiert ist nach Erstberatung (EUR 190,00 zzgl. MWSt) abzurechnen.

Aber man sollte schon auch ein bischen Geduld mitbringen.  :coffee:
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 17:01:03 von nsolventer »
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Aynjel

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Re: Widerufsrecht bei Vertrag mit Schuldnerberatung
« Antwort #2 am: 12. November 2009, 17:18:12 »

Hi,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe letzte Woche eine Vollmacht unterschrieben, aber komischerweise habe ich keine Kopie in meinen Unterlagen finden können (habe ich wahrscheinlich auch nicht bekommen). Auf meine Frage nach seinem Honorar, meinte er zwischen 1.000 und 1.500 €, je nach Schweregrad (Er meinte, ich sollte aber auch probieren eine Beratungsbeihilfe vom Amtsgericht zu bekommen). Bezahlt habe ich noch nichts, und die Beratung war an sich sehr gut, nur habe ich seither nichts mehr von ihm gehört und telefonisch ist er auch nicht zu erreichen. Ich habe keine Ahnung was er in meiner Sache tut, und vor allem wann.
Seine Mitarbeiterin hat mich ziemlich abgeblockt, als ich ihn sprechen wollte. Ich werde morgen in die Kanzlei gehen und versuchen ihn zu sprechen, sie meinte ich soll's morgen mal gegen mittag probieren (??).  Ich habe nur ein komisches Gefühl, weil ich finde Kommunikation ist doch wichtig und ich muss doch mit ihm sprechen können, wenn ich Fragen habe.

Ich wusste anfangs gar nicht, daß er ein Rechtsanwalt ist, da er unter Schuldenberater firmiert, und Rechtsanwalt.

Da ich selbständig bin als Freiberufler, lehnen mich die öffentlichen Beratungsstellen ab.


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nsolventer

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Re: Widerufsrecht bei Vertrag mit Schuldnerberatung
« Antwort #3 am: 17. November 2009, 01:18:54 »

Seine Mitarbeiterin hat mich ziemlich abgeblockt, als ich ihn sprechen wollte. Ich werde morgen in die Kanzlei gehen und versuchen ihn zu sprechen, sie meinte ich soll's morgen mal gegen mittag probieren (??).  Ich habe nur ein komisches Gefühl, weil ich finde Kommunikation ist doch wichtig und ich muss doch mit ihm sprechen können, wenn ich Fragen habe.

Ja das ist leider normal. Viele Anwälte sind telefonisch schlecht zu erreichen, vor allem spontan. Am Besten vereinbart man einen "Telefontermin" in dringenden Fällen. In nicht dringenden Fällen muss man halt auch mal abwarten. Dein Fall ist für Dich natürlich das Wichtigste, für den Anwalter Business as usual, für den bist Du einer von ein paar Dutzend. Das ist aber bei anderen Anwälten auch nicht viel besser. Und hängt auch von der Anzahl, Dauer und Bedeutung der bisherigen Mandate ab.
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