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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wie berechne ich den pfändbaren Anteil meines Gehalts mit Weihnachtsgeld ???  (Gelesen 6125 mal)

crazyboyM

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Hallo,

ich blick nicht ganz durch mit der Berechnung des pfändbaren Anteils bei Gehalt mit Weihnachtsgeld. Angenommen ich bekommen 1651 € Gehalt sowie 1269 € Weihnachtsgeld ergibt gesamt ca. 3000 €. Nun rechne ich die Abzüge weg und komme auf 1800 € Netto.

1te Berechnung: Werden davon nun 500 € abgezogen als Weihnachtsgeldbezug? Die ich rausbekomme? Dann würde ein pfändbarer Betrag von 1300 € bleiben! Davon würden dann 220,40 € abgezogen werden. Würden bleiben 1079,60 € Wird dann hierzu und das is meine Frage die 500 € Freibetrag des Weihnachtsgeld voll dazugerechnet? Oder werden von den 500 € frei nochmal gesetzliche Abzüge weggerechnet? Oder bekomme ich diese 500 Euro gar nicht dazu? Wenn ja würde ich ja ca. 1579,60 € rausbekommen?

2te Berechnung : Oder wird der pfändbare Betrag anhand des Nettos das rauskommt wenn ich Gehalt+Weihnachtsgeld zusammenrechne also ca. 1800 € errechnet? Weil dann wären die Abzüge extrem höher nähmlich 570,40 € würden danach ja nur 1229,60 € bleiben. Nach der vorherigen Berechnung hingegen würden ja 1579,60 € bleiben. Welche Rechnung ist hier richtig? Die 1te oder die 2te Rechnung?

   
Mfg
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paps

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na gut, dann auch nochmal hier, für Sie und alle anderen:

Berechnung 1 ist richtig.

1800,- Netto - 500,- Freibetrag.
Davon den pfändbaren Betrag lt. Tabelle abziehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Tucki

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hALLO pApS

Mal nee frage ,  was mache ich wenn mein Insolvenz Verwalter partout Berechnung 1 nicht akzeptiert. Ich bin seit 2-Jahren in der PV Insollvenz
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Der_Alte

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Er hat sie zu akzeptieren. Wenn er es anders sieht kann er gern bei Gericht einen Beschluss erwirken. Denn ausscließlich das Gericht ist befugt die Richtigkeit der Pfändung zu prüfen.
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Tucki

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Ehh Top .  Danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich
  1.691,28 EUR Brutto für Nov. verdiene und
+1.056,25 EUR zzgl. Weihnachtsgeld ausgezahlt bekomme, dann habe ich
  2.747,53 EUR Brutto inklusive des vorgenannten Weihnachtsgeldes. Jetzt gehen davon,
- 1.023,87 EUR an gesetzlichen Abzügen, LohnSteuer, KV, RV, SoliZ, etc. ab. Sodaß ich
  1.723,66 EUR gesetzlich Netto habe.

Mir ist bekannt das 500,00EUR vom  vorgenannten Weihnachtsgeld mir verbleiben, bzw. nicht anrechnungsfähig sind.

FRAGE A) 
Kann ich jetzt vom diesen
  1.723,66 EUR gesetzlich Netto die
-    500,00 EUR Weihnachtsgeld vom NettoLohn abziehen. So verblieben
  1.223,66 EUR  Netto übrig und ich anhand der Pfändungstabelle
http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/

hier 133,78 EUR  von mir in die insolvenzmasse abführen wären.


FRAGE B)
Mein Insolvenzverwalter meint hierzu,
  1.691,28 EUR Brutto für Nov.
+ 1.056,25 EUR Weihnachtsgeld
-   500,00 EUR  nicht anrechnungsfähiges Weihnachtsgeld.
  2.247,53 EUR die Brutto verbleiben.

Jetzt geht mein Insolvenzverwalter hin und lässt auf einem Brutto-Netto Online Portal ggf. unter
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,223811,00.html
meinen Netto Verdienst erechnen, sodas ich 1,461,73 EUR Netto habe und ich 332,40 EUR in die insolvenzmasse abzuführen soll.

Ich muß allerdings erwähnen das dieses Beispiel hier sich nicht im Jahr 2011 sondern 2010 zugetragen hatte.
Ich gehe davon aus das mein Insolvenzverwalter , wenn ich ende Nov.2011 mein Weihnachtsgeld bekomme, genau so verfahren wird wie ende Nov.2010

Kann mir hier weiterhelfen.
Was ist hier richtig.
Frage A) oder Frage B)
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Tucki

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Er hat sie zu akzeptieren. Wenn er es anders sieht kann er gern bei Gericht einen Beschluss erwirken. Denn ausscließlich das Gericht ist befugt die Richtigkeit der Pfändung zu prüfen.

Wie kann ich den mein Recht bein Insollvenzverwalter durchboxen. Ich muß ja dann davon ausgehen, dass er mein GehaltsKonto bei meiner Bank sperren lassen tut. Das hatte er schonmal gemacht.
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Tucki

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Er hat sie zu akzeptieren. Wenn er es anders sieht kann er gern bei Gericht einen Beschluss erwirken. Denn ausscließlich das Gericht ist befugt die Richtigkeit der Pfändung zu prüfen.

Wie kann ich den mein Recht bein Insollvenzverwalter durchboxen. Ich muß ja dann davon ausgehen, dass er mein GehaltsKonto bei meiner Bank sperren lassen tut. Das hatte er schonmal gemacht.

p.s. kann mn zuvielgezahlte Beträge aus 2010 zurückforderen.?
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Der_Alte

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Ich würde im aktuellen Fall noch im November das Insolvenzgericht anschreiben und beantragen festzustellen, dass die Berechnung des Treuhänders im Jahre 2010 fehlerhaft war. Kommt das Gericht zu demselben Ergebnis, kann man eventuell noch etwas zurückfordern. Ansonst hat man Klarheit auch für dieses Jahr.

Im welchem Verfahrensabschnitt ist das Verfahren? Ist es schon beendet und die WVP begonnen oder sind Sie noch im laufenden Verfahren. In der WVP würde ich dem Treuhänder fürchterlich auf die Finger klopfen, wenn er auch nur ansatzweise versuchen würde, an mein Konto zu kommen. Er hat ab Beginn der WVP keinerlei Rechts mehr in das Vermögen des Schuldners einzugreifen.

Führen Sie selbst ab? Ich halte es für besser, den Arbeitgeber abführen zu lassen. Soll sich doch der Treuhänder, wie es im Gesetz eigentlich auch vorgeschrieben ist, mit dem Arbeitgeber abplagen. Dann macht er auch nicht so viele Zicken.
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FuSchnickens

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Ich habe auch eine Frage zum Weihnachtsgeld.

Ich bekomme diesen Monat ein 13 Gehalt. Jetzt habe ich auf verschiedenen Seiten gelesen dass auch bei diesem ein 500 Euro Freibetrag zu Grunde gelegt wird und auf manchen anderen Seiten dass es als ganz normales Gehalt angesehen wird und komplett in die Pfändung geht.

Was ist denn nun richtig ?

Ich werde einen circa Nettolohn von rund 3300 Euro erhalten, von dem gepfändet werden kann, Firmenwagen ist in der Rechnung noch als Pfändungsgrundlage enthalten da dieser Vorteil ja auch der Pfändung unterliegt.

Habe ich das dann so zu verstehen das von 3300 netto alles über 3154 Euro komplett weg ist, von dem übrig bleibenden Netto 607,26 Euro gepfändet werden und danach noch der Abzug für den Firmenwagen erfolgt ?
Sprich unterm Strich rund 2300 netto ?

Oder sind 500 Euro netto zusätzlich drin ?

Danke vorab.

Auszug einer meiner Quelle über das 13te gehalt:

http://www.rafraenkel.de/cgi-bin/texte/data/32.pdf

1. Bestimmung der pfändbaren (Brutto-)Bezüge
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers/Drittschuldners, den gepfändeten Betrag festzustellen. Zunächst muss der Arbeitgeber von dem gesamten in Geld zahlbaren Bruttoeinkommen ausgehen. Hiervon sind zunächst bestimmte zweckgebundene Einkommensteile mit de- ren Bruttobetrag abzuziehen. Welche Bezüge das sind, ergibt sich aus § 850 a ZPO. Wurde beispielsweise eine gesonderte Überstundenvergütung vereinbart, dann ist die Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeitsstunden unpfändbar. Weihnachtsgratifikationen, auch das 13.Gehalt, sind bis zur Hälfte des monatlichen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch mit 540,00 DM brutto, unpfändbar. Zur Gänze unpfändbar ist Urlaubsgeld im Sinne eines sog. Urlaubszuschusses, welcher zusätzlich zu dem eigentlichen Gehalt, was während des Ur- laubes weiter läuft, gezahlt wird. Der während des Urlaubs weitergezahlte Lohn, das sog. Urlaubsentgelt, geht ganz normal in die weitere Berechnung mit ein.
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