Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: derwolf72 am 10. August 2007, 15:45:32
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Hallo habe noch mal eine Frage. Wenn eine Freundin für "( sich )" grins- ein Auto kauft und sie es uns leiht. Können wir es dann mit unserem Nummernschild Anmelden.
Und unsere Versicherung. Ich meine wegen Steuern und so.
Oder muß sie das Auto anmelden(Nummernschild) und auch die Steuern bezahlen(und wir zahlen es ihr).
Muß der Autobesitzer auch gleich der Angemeldete sein oder nicht.
Es geht uns nur darum das wenn der Gerichtvollzieher kommt und uns Fragt ob wir ein Kfz besitzen, können wir dann ja verneinen weil uns gehört das Auto ja nicht.
Aber wenn ein Unfall oder so ist hat sie natürlich keine Lust dafür gerade zu stehen. Vertändlicherweise.
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Die Freundin sollte das Auto offiziell kaufen und ihnen zur Nutzung überlassen.
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung können dann auch Regelungen zur Versicherung und zur Bezahlung der laufenden Betriebskosten durch Sie sein.