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Autor Thema: wie werden deutsche Titel im Ausland behandelt?  (Gelesen 2663 mal)

paps

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wie werden deutsche Titel im Ausland behandelt?
« am: 29. Dezember 2006, 20:07:14 »

mE. muß erst die Rechtskraft in Italien auf Kosten des Gläubigers festgestellt werden.
Dann wäre zu prüfen, was das italienische Recht diesbezüglich  vorsieht.
Das läßt sich aber vor Ort sicherlich leichter klären.

Im Hinterkopf habe ich da noch eine unlängst gelesene Änderung im Rahmen der EU. Dies müßte ich aber erst mal suchen.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Grisu

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wie werden deutsche Titel im Ausland behandelt?
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2006, 21:38:49 »

Guckst du am besten hier mal

http://www.eurojuris.net/eng/article...?ArticleId=221

LG
Grisu[addsig]
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klaus20052

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wie werden deutsche Titel im Ausland behandelt?
« Antwort #2 am: 31. Dezember 2006, 01:03:27 »

Bekomme nichts angezeigt ausser:

De pagina is niet gevonden
De pagina die u zoekt is misschien verwijderd, de naam van de pagina kan zijn gewijzigd of de pagina is tijdelijk niet beschikbaar.

Probeer het volgende:
Controleer of u geen typefout hebt gemaakt in het pagina-adres dat u in de adresbalk hebt getypt.
Open de www.eurojuris.net introductiepagina en kijk of er koppelingen zijn naar de gewenste informatie.
Klik op de knop Vorige om een andere koppeling te proberen.
HTTP 404 - Bestand niet gevonden
Internet-services (IIS)

Technische informatie (voor ondersteuningsmedewerkers)
Meer informatie:
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Grisu

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wie werden deutsche Titel im Ausland behandelt?
« Antwort #3 am: 01. Januar 2007, 22:12:48 »

Tja dann weiß ich es auch nicht, der Artikel scheint zu alt um ihn über den Link noch aufzurufen, wenn ich den Artikel hier reinsetze, dann komme ich nachdem ich den \"senden\" Button drücke auf die Startseite statt das er die Antwort nimmt....ich weiß nun auch nicht mehr wirklich weiter...passiert übrigens auch wenn ich versuche es dir als PN zu schicken, vielleicht mag er irgendein Wort in dem Artikel nicht?  :-o

Keine Ahnung ob das hier erlaubt ist und du es willst, aber wenn du willst dann schick mir ne Mail und ich schick dir den Artikel dann eben auf dem Weg

Es steht sinngemäß drin was Paps schon sagte, das nämlich ein ganz normaler Vollstreckungstitel durch bloße Bestätigung des ausstellenden Gerichts zum europäischen Vollstreckungstitel wird, allerdings schon seit dem 21.10.2005.......usw

LG
Grisu :-)

Grisu142@yahoo.de[addsig]
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